hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 151 "Gristede, Dorfanger".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat bereits am 26.11.2018 (siehe Vorlage B/1234/2018) und
zuletzt in seiner Sitzung am 17.06.2019 über den Antrag des
Grundstückseigentümers beraten (siehe Vorlage B/1260/218). Die Verwaltung wurde
beauftragt, die Beratung in öffentlicher Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
vorzubereiten. Mit Schreiben vom 05.08.2019 hat der Eigentümer seinen Antrag
wegen der hohen Kosten für Erschließung und Bauleitplanung zurückgenommen. Nach
Gesprächen mit der Verwaltung am 15.08.2019 und am 12.09.2019 hat der
Antragsteller sein Schreiben vom 05.08.2019 zurückgezogen und um
Weiterverfolgung der Planung gebeten.
Der
Antragsteller plant auf dem Dorfanger die Errichtung eines Dorfladen, der von
einer Person aus dem Familienumfeld betrieben werden soll (siehe anliegendes
Strategiekonzept). Die Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfalen, Fachbereich
Landservice, Regionalvermarktung, fasst ihre Untersuchungsergebnisse zum
Nahversorgungskonzept Dorfladen in ihrer Broschüre „Nahversorgungskonzept Dorfladen
– und seine Chancen für Landservice-Betriebe 01/2015“ (siehe Anlage) im Fazit
wie folgt zusammen (siehe auch Vorlage B/1234/2018):
„Ein
Dorfladen als Einzelunternehmen ist gewinnbringend eher in Dörfern mit mind.
2.000 Einwohnern zu führen. Der Dorfladen als Gemeinschaftsprojekt wird statt
einer wirtschaftlichen eher eine soziale Rendite anstreben müssen. Verbesserung
der Lebensqualität ist das Ziel. In jedem Fall muss der vorbereitenden Phase
ausreichend Zeit eingeräumt werden, um einerseits die Akzeptanz im Dorf zu
sichern und zugleich das Konzept dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.“
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Es liegt inzwischen ein städtebaulicher Vertrag vor, in dem sich der Antragsteller zur Übernahme der Planungs- und der Erschließungskosten verpflichtet hat.
Anlagen: