Betreff
Evtl. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
B/1536/2020
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Siehe Beratungsergebnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 13.01.2020 die Erstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede (mit dem besonderen Hinweis auf die §§ 1 und 5 BauGB) beantragt (siehe Anlage). Hierüber wurde in der NWZ am 15.01.2020 berichtet.

 

Über einen ähnlichen Antrag der SPD-Fraktion wurde zuletzt am 13.02.2012 in einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses beraten (sh. Vorlage B-0009/2012). Wegen der hohen Kosten, der langen Bearbeitungszeit und der aus formellen Gründen geringen Flexibilität hat man sich seinerzeit gegen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entschieden. Befürwortet wurden eine Neufassung des Flächennutzungsplanes und die Steuerung einzelner Bereiche (z. B. Wohnbauentwicklung) über Städtebauliche Entwicklungskonzepte. Entsprechend wurde und wird in anderen Ammerländer Gemeinden verfahren (Edewecht, Apen, Westerstede und Rastede).

 

Der seinerzeit aufgestellte Flächennutzungsplan war in der Vergangenheit vielfachen Änderungen unterlegen, die die positive Entwicklung der Gemeinde Wiefelstede hinsichtlich der Wohnbau- und Gewerbeentwicklung wiederspiegelt. Ergänzend wurden in der Vergangenheit Wohnbau- und Gewerbeentwicklungskonzepte erstellt, die die möglichen Entwicklungen in diesen Bereichen aufgezeigt hat und die in der Vergangenheit auch teilweise realisiert wurden, wobei die Entwicklung mitunter sehr dynamisch war. Insofern hat sich der Rat der Gemeinde Wiefelstede bereits in der Vergangenheit partiell mit der weiteren Gemeindeentwicklung auseinandergesetzt und sich im Rahmen der Konzepte Handlungsrahmen gegeben, die ggfl. auch angepasst wurden.

 


Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes würde die bisherigen Entwicklungen zusammenfassen und künftige Potentiale hinsichtlich der raumordnerischen Entwicklung und die Nutzung des Gemeindegebietes beordnen und aufzeigen, könnte somit ein Instrument zur Fortentwicklung der Gemeinde Wiefelstede sein.

 

Die gemeindlichen Belange gehen jedoch weit über die Möglichkeiten der Festsetzung eines Flächennutzungsplanes hinaus. Aus Sicht der Verwaltung wäre es daher zukunftsweisend und vorteilhaft, nicht auf das statische Instrument der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zurückzugreifen, sondern den Flächennutzungsplan neu zu fassen und im Rahmen eines zu erstellenden Gemeindeentwicklungskonzeptes einen Rahmenplan für die gewünschte und zu erwartende Entwicklung in den verschiedenen Bereichen (Wohnbau, Gewerbe, Schule, Kindertagesstätten, …) für einen Zeithorizont zwischen 10 und 20 Jahren aufzuzeigen. In diesem Rahmen wäre eine breite nichtförmliche Öffentlichkeitsbeteiligung möglich, wobei die Erstellung eines solchen Konzeptes extern begleitet werden sollte. Ein solches Konzept könnte, wie in der Vergangenheit bei anderen Konzepten auch, je nach Notwendigkeit fortgeschrieben werden.

 

Aktuell ist darüber zu beraten, ob eine Planung aufgenommen werden soll und ggfls. welcher Planung die Gemeinde Wiefelstede den Vorzug geben möchte. Der rechtliche Rahmen und die Wirkungen eines Flächennutzungsplanes sind gesetzlich vorgeschrieben. Hinsichtlich eines Gemeindeentwicklungskonzeptes wäre zunächst zu erarbeiten, wie dieses Konzept erstellt werden soll und welchen Inhalt es haben soll. Ferner wären die anfallenden Kosten zu ermitteln, was maßgeblich vom zu beauftragenden Umfang abhängig sein würde.

 

Die (Steuerungs-) Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Wiefelstede und die Alternativen hierzu werden in der Sitzung erläutert. Hierzu wird Herr Diedrich Janssen, NWP, hinzugeladen.

 


Finanzierung:

 

Die Kosten für das Erstellen eines Flächennutzungsplanes liegen voraussichtlich bei
rd. 187.000 Euro (siehe anliegende Honorarberechnung). Hierin nicht enthalten sind die Kosten für das Erstellen des Umweltberichtes, die in einer ähnlichen Größenordnung liegen dürften.

 

Entsprechende Haushaltmittel stehen im Haushalt 2020 nicht zur Verfügung.

  


Anlagen: