hier: Antrag der SPD-Fraktion
Vorschlag /
Empfehlung:
Siehe
Beratungsergebnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 13.01.2020 die Erstellung eines neuen
Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede (mit dem
besonderen Hinweis auf die §§ 1 und 5 BauGB) beantragt (siehe Anlage). Hierüber
wurde in der NWZ am 15.01.2020 berichtet.
Über
einen ähnlichen Antrag der SPD-Fraktion wurde zuletzt am 13.02.2012 in einer
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
beraten (sh. Vorlage B-0009/2012). Wegen der hohen Kosten, der langen
Bearbeitungszeit und der aus formellen Gründen geringen Flexibilität hat man
sich seinerzeit gegen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
entschieden. Befürwortet wurden eine Neufassung des Flächennutzungsplanes und
die Steuerung einzelner Bereiche (z. B. Wohnbauentwicklung) über Städtebauliche
Entwicklungskonzepte. Entsprechend wurde und wird in anderen Ammerländer
Gemeinden verfahren (Edewecht, Apen, Westerstede und Rastede).
Der
seinerzeit aufgestellte Flächennutzungsplan war in der Vergangenheit vielfachen
Änderungen unterlegen, die die positive Entwicklung der Gemeinde Wiefelstede
hinsichtlich der Wohnbau- und Gewerbeentwicklung wiederspiegelt. Ergänzend
wurden in der Vergangenheit Wohnbau- und Gewerbeentwicklungskonzepte erstellt,
die die möglichen Entwicklungen in diesen Bereichen aufgezeigt hat und die in
der Vergangenheit auch teilweise realisiert wurden, wobei die Entwicklung
mitunter sehr dynamisch war. Insofern hat sich der Rat der Gemeinde Wiefelstede
bereits in der Vergangenheit partiell mit der weiteren Gemeindeentwicklung
auseinandergesetzt und sich im Rahmen der Konzepte Handlungsrahmen gegeben, die
ggfl. auch angepasst wurden.
Die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes würde die bisherigen Entwicklungen
zusammenfassen und künftige Potentiale hinsichtlich der raumordnerischen
Entwicklung und die Nutzung des Gemeindegebietes beordnen und aufzeigen, könnte
somit ein Instrument zur Fortentwicklung der Gemeinde Wiefelstede sein.
Die
gemeindlichen Belange gehen jedoch weit über die Möglichkeiten der Festsetzung
eines Flächennutzungsplanes hinaus. Aus Sicht der Verwaltung wäre es daher
zukunftsweisend und vorteilhaft, nicht auf das statische Instrument der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zurückzugreifen, sondern den
Flächennutzungsplan neu zu fassen und im Rahmen eines zu erstellenden
Gemeindeentwicklungskonzeptes einen Rahmenplan für die gewünschte und zu
erwartende Entwicklung in den verschiedenen Bereichen (Wohnbau, Gewerbe,
Schule, Kindertagesstätten, …) für einen Zeithorizont zwischen 10 und 20 Jahren
aufzuzeigen. In diesem Rahmen wäre eine breite nichtförmliche
Öffentlichkeitsbeteiligung möglich, wobei die Erstellung eines solchen
Konzeptes extern begleitet werden sollte. Ein solches Konzept könnte, wie in
der Vergangenheit bei anderen Konzepten auch, je nach Notwendigkeit
fortgeschrieben werden.
Aktuell
ist darüber zu beraten, ob eine Planung aufgenommen werden soll und ggfls.
welcher Planung die Gemeinde Wiefelstede den Vorzug geben möchte. Der
rechtliche Rahmen und die Wirkungen eines Flächennutzungsplanes sind gesetzlich
vorgeschrieben. Hinsichtlich eines Gemeindeentwicklungskonzeptes wäre zunächst
zu erarbeiten, wie dieses Konzept erstellt werden soll und welchen Inhalt es
haben soll. Ferner wären die anfallenden Kosten zu ermitteln, was maßgeblich
vom zu beauftragenden Umfang abhängig sein würde.
Die
(Steuerungs-) Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Wiefelstede und die Alternativen hierzu
werden in der Sitzung erläutert. Hierzu wird Herr Diedrich Janssen, NWP,
hinzugeladen.
Finanzierung:
Die
Kosten für das Erstellen eines Flächennutzungsplanes liegen voraussichtlich bei
rd. 187.000 Euro (siehe anliegende Honorarberechnung). Hierin nicht enthalten
sind die Kosten für das Erstellen des Umweltberichtes, die in einer ähnlichen
Größenordnung liegen dürften.
Entsprechende
Haushaltmittel stehen im Haushalt 2020 nicht zur Verfügung.
Anlagen: