Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die geänderte
Richtlinie des Landkreises zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
für die Jahre 2021 bis 2027 zur Kenntnis und stimmt der Beteiligung der
Gemeinde Wiefelstede an der Fortsetzung des Programms des Landkreises Ammerland
zur Förderung von Investitionen und investitonsvorbereitenden Maßnahmen von
kleinen und mittleren Unternehmen im Ammerland für den Förderzeitraum zu.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in dem
Förderzeitraum bereitzustellen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Das
KMU-Förderprogramm hat sich nach Angaben des Landkreises als ausgesprochen
erfolgreich und effizient in der Wirtschaft etabliert. Die Zuschüsse tragen
dazu bei, die Potenziale im Unternehmen besser zu nutzen und die
Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die Zwischenergebnisse des Landkreises der
letzten sechs Jahre des derzeit laufenden Förderprogramms in Stichworten
belegen dies:
•
es
wurden mehr als 600 Anträge gestellt,
•
über
73 Mio. Euro Investitionen wurden in 196 Förderbescheiden unterstützt,
•
3,9
Mio. Euro Zuschüsse wurden Ammerländer Unternehmen bewilligt,
•
900
neue Dauerarbeitsplätze wurden gefördert,
•
1
Euro Zuschuss bewirkte durchschnittlich über 18 Euro Investitionen,
Spitzenreiter war das produzierende Gewerbe mit 35 Euro je 1 Euro Zuschuss,
•
1
Vollzeitarbeitsplatz wurde mit durchschnittlich rd. 4.300 Euro bezuschusst,
•
bei
den Investitionen lagen Handwerk, produzierendes Gewerbe und Handel deutlich
vorne,
•
mit
großem Abstand gingen die meisten Zuschüsse ins Handwerk (fast 1,3 Mio. Euro =
33%), dort wurden auch mit Abstand die meisten Arbeitsplätze geschaffen (349 =
39%) gefolgt von Handel, Dienstleistungen und den Freiberuflern,
•
34
% der Zuschüsse gehen an Existenzgründer. Das Förderniveau hat sich zum
Vorförderzeitraum (2007 – 2013 = 28 %) deutlich zugunsten der Gründungen
verschoben,
•
35
% der neuen Arbeitsplätze sind durch Existenzgründungen entstanden.
•
19
% der Investitionen haben Existenzgründungscharakter.
Da
die kommunale Förderrichtlinie in Anlehnung an die Förderperiode der EU mit
Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft tritt, ist zu entscheiden, ob und in welcher
Form das kommunale Förderprogramm weitergeführt werden soll.
Im
Wirtschaftsförderer-Netzwerk wurden in enger Abstimmung mit Vertretern der
Stadt und der Gemeinden Änderungsvorschläge für die KMU-Förderrichtlinie ab
2021 erarbeitet. In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 09.08.2019 wurde
beschlossen, die nachfolgenden Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen:
Gegenstand der Förderung (Ziff. 2 der RL):
•
Absenkung
der Steigerungsquote bei den Arbeitsplätzen: Die geforderte Steigerung der
zusätzlichen Arbeitsplätze wird bei Erweiterungen und Verlagerungen von 15 %
auf 10 % abgesenkt. Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Hochschul- bzw.
Fachhochschulabsolventen (M.A./B.A.) und Auszubildende wird von der geforderten
Steigerungsquote abgesehen.
•
Zusätzliche
Aufnahme des folgenden Fördergegenstandes: Gefördert werden kann außerdem die
Beseitigung von Leerständen in nahversorgungsrelevanten Bereichen mit einem
Zuschuss von bis zu 5.000 Euro je Vorhaben. Die mit Hilfe der Zuwendung
erworbenen oder hergestellten Gegenstände sind für die Dauer von 12 Monaten
zweckgebunden. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn seitens der
Standortkommune die besondere Bedeutung durch das Vorliegen von mindestens zwei
der nachfolgend genannten Kriterien bescheinigt wird:
- örtliche Versorgungsbedeutung,
- Vorhaben trägt zur
Innenentwicklung bei,
- Um-/ Nachnutzung vorhandener
Bausubstanz in Innenlagen,
- Bedeutung für die
wirtschaftliche Entwicklung.
• Ausschluss der Förderung bei
Betriebsübergaben innerhalb der Familie: Gefördert wird der Erwerb einer von
der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern
dieser unter Marktbedingungen erfolgt und der Erwerber nicht in einem
Familienverhältnis zu dem Veräußerer steht.
•
Besondere
Herausstellung von nachhaltigen und umweltbezogenen Maßnahmen: Nachhaltige und
umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die einen Beitrag zur Reduktion
schädlicher Emissionen (u.a. CO²-Reduzierung) und zur ressourcenfreundlichen
Energienutzung leisten können, werden besonders berücksichtigt (vgl.
Scoring-Kriterien in der Anlage der Förderrichtlinien).
Zuwendungsempfänger (Ziff. 3 der RL):
•
Einschränkung
der Förderung von Freiberuflern: Die Förderung von Freiberuflern ist nur noch
in besonderen Ausnahmefällen zulässig (Bestätigung der Kommune).
Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen (Ziff. 4 der RL):
•
Anpassung
des Zweckbindungszeitraumes: Der Zweckbindungszeitraum für hergestellte oder
angeschaffte Gegenstände wird von fünf Jahren auf drei Jahre entsprechend der
Zweckbindung der neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze festgelegt.
Art, Umfang und Höhe der Förderung (Ziff. 5 der RL):
•
Anhebung
der Höchstförderung: Die Förderhöchsthöhe wird von 40.000 € auf 50.000 €
festgesetzt.
•
Herausnahme
der Grundstücksförderung: Die anteilige Förderung von Grunderwerb (10 % der
förderfähigen Kosten) entfällt.
Ein
Entwurf der Förderrichtlinie ab 2021 ist beigefügt.
Das
Budget sollte von 2021 bis 2027 auf 800.000 € pro Jahr festgelegt werden. Die
Erhöhung des Jahresbudgets wird aufgrund der ausgesprochen guten Nachfrage des
Förderprogramms sowie der zukünftig weitestgehend wegfallenden EU-Förderung in
diesem Bereich vorgeschlagen. Die Aufteilung des Budgets sollte im Verhältnis
50/25/25 erfolgen. In der Finanzplanung wurden die bisherigen Beträge
vorsorglich weitergeführt. Sofern eine Beschlussfassung zur Fortsetzung
erfolgt, werden die Haushaltsansätze einschließlich gemeindlicher
Kofinanzierung beordnet.
Die
nachfolgende Tabelle stellt die bisherige und die angedachte finanzielle
Aufteilung dar.
Vor
dem Hintergrund der massiven Fördermittelkürzungen der EU, dem Herausfallen aus
der GRW-Förderung und der Fokussierung der Landespolitik auf andere wichtige
Förderschwerpunkte sollte an dem Fortbestand der kommunalen Förderrichtlinie
festgehalten werden. Dies gilt umso mehr, als dass das Förderprogramm nach
Angaben des Landkreises zu einem wichtigen Pfeiler der Wirtschaftsförderung
geworden ist und auch deutlich erfolgreicher und effizienter betrieben wird als
in Nachbarkreisen und -städten.
Finanzierung:
Entsprechende
Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 200.000 Euro sind im Förderzeitraum 2021
bis 2027 einzuplanen.
Anlagen: