Betreff
Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms für die Jahre 2021 bis 2027
Vorlage
B/1537/2020
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat nimmt die geänderte Richtlinie des Landkreises zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen für die Jahre 2021 bis 2027 zur Kenntnis und stimmt der Beteiligung der Gemeinde Wiefelstede an der Fortsetzung des Programms des Landkreises Ammerland zur Förderung von Investitionen und investitonsvorbereitenden Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen im Ammerland für den Förderzeitraum zu.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind in dem Förderzeitraum bereitzustellen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das KMU-Förderprogramm hat sich nach Angaben des Landkreises als ausgesprochen erfolgreich und effizient in der Wirtschaft etabliert. Die Zuschüsse tragen dazu bei, die Potenziale im Unternehmen besser zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die Zwischenergebnisse des Landkreises der letzten sechs Jahre des derzeit laufenden Förderprogramms in Stichworten belegen dies:

 

         es wurden mehr als 600 Anträge gestellt,

         über 73 Mio. Euro Investitionen wurden in 196 Förderbescheiden unterstützt,

         3,9 Mio. Euro Zuschüsse wurden Ammerländer Unternehmen bewilligt,

         900 neue Dauerarbeitsplätze wurden gefördert,

         1 Euro Zuschuss bewirkte durchschnittlich über 18 Euro Investitionen, Spitzenreiter war das produzierende Gewerbe mit 35 Euro je 1 Euro Zuschuss,

         1 Vollzeitarbeitsplatz wurde mit durchschnittlich rd. 4.300 Euro bezuschusst,

         bei den Investitionen lagen Handwerk, produzierendes Gewerbe und Handel deutlich vorne,

         mit großem Abstand gingen die meisten Zuschüsse ins Handwerk (fast 1,3 Mio. Euro = 33%), dort wurden auch mit Abstand die meisten Arbeitsplätze geschaffen (349 = 39%) gefolgt von Handel, Dienstleistungen und den Freiberuflern,

         34 % der Zuschüsse gehen an Existenzgründer. Das Förderniveau hat sich zum Vorförderzeitraum (2007 – 2013 = 28 %) deutlich zugunsten der Gründungen verschoben,

         35 % der neuen Arbeitsplätze sind durch Existenzgründungen entstanden.

         19 % der Investitionen haben Existenzgründungscharakter.

 

Da die kommunale Förderrichtlinie in Anlehnung an die Förderperiode der EU mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft tritt, ist zu entscheiden, ob und in welcher Form das kommunale Förderprogramm weitergeführt werden soll.


Im Wirtschaftsförderer-Netzwerk wurden in enger Abstimmung mit Vertretern der Stadt und der Gemeinden Änderungsvorschläge für die KMU-Förderrichtlinie ab 2021 erarbeitet. In der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 09.08.2019 wurde beschlossen, die nachfolgenden Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen:

 

Gegenstand der Förderung (Ziff. 2 der RL):

 

       Absenkung der Steigerungsquote bei den Arbeitsplätzen: Die geforderte Steigerung der zusätzlichen Arbeitsplätze wird bei Erweiterungen und Verlagerungen von 15 % auf 10 % abgesenkt. Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Hochschul- bzw. Fachhochschulabsolventen (M.A./B.A.) und Auszubildende wird von der geforderten Steigerungsquote abgesehen.

 

       Zusätzliche Aufnahme des folgenden Fördergegenstandes: Gefördert werden kann außerdem die Beseitigung von Leerständen in nahversorgungsrelevanten Bereichen mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro je Vorhaben. Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände sind für die Dauer von 12 Monaten zweckgebunden. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn seitens der Standortkommune die besondere Bedeutung durch das Vorliegen von mindestens zwei der nachfolgend genannten Kriterien bescheinigt wird:

 

-    örtliche Versorgungsbedeutung,

-    Vorhaben trägt zur Innenentwicklung bei,

-    Um-/ Nachnutzung vorhandener Bausubstanz in Innenlagen,

-    Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung.

 

   Ausschluss der Förderung bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie: Gefördert wird der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern dieser unter Marktbedingungen erfolgt und der Erwerber nicht in einem Familienverhältnis zu dem Veräußerer steht.

 

       Besondere Herausstellung von nachhaltigen und umweltbezogenen Maßnahmen: Nachhaltige und umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die einen Beitrag zur Reduktion schädlicher Emissionen (u.a. CO²-Reduzierung) und zur ressourcenfreundlichen Energienutzung leisten können, werden besonders berücksichtigt (vgl. Scoring-Kriterien in der Anlage der Förderrichtlinien).

 

Zuwendungsempfänger (Ziff. 3 der RL):

 

         Einschränkung der Förderung von Freiberuflern: Die Förderung von Freiberuflern ist nur noch in besonderen Ausnahmefällen zulässig (Bestätigung der Kommune).

 

Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen (Ziff. 4 der RL):

 

         Anpassung des Zweckbindungszeitraumes: Der Zweckbindungszeitraum für hergestellte oder angeschaffte Gegenstände wird von fünf Jahren auf drei Jahre entsprechend der Zweckbindung der neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze festgelegt.

 

Art, Umfang und Höhe der Förderung (Ziff. 5 der RL):

 

         Anhebung der Höchstförderung: Die Förderhöchsthöhe wird von 40.000 € auf 50.000 € festgesetzt.

         Herausnahme der Grundstücksförderung: Die anteilige Förderung von Grunderwerb (10 % der förderfähigen Kosten) entfällt.

 

 

Ein Entwurf der Förderrichtlinie ab 2021 ist beigefügt.

 

Das Budget sollte von 2021 bis 2027 auf 800.000 € pro Jahr festgelegt werden. Die Erhöhung des Jahresbudgets wird aufgrund der ausgesprochen guten Nachfrage des Förderprogramms sowie der zukünftig weitestgehend wegfallenden EU-Förderung in diesem Bereich vorgeschlagen. Die Aufteilung des Budgets sollte im Verhältnis 50/25/25 erfolgen. In der Finanzplanung wurden die bisherigen Beträge vorsorglich weitergeführt. Sofern eine Beschlussfassung zur Fortsetzung erfolgt, werden die Haushaltsansätze einschließlich gemeindlicher Kofinanzierung beordnet.

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die bisherige und die angedachte finanzielle Aufteilung dar.

 

 

Vor dem Hintergrund der massiven Fördermittelkürzungen der EU, dem Herausfallen aus der GRW-Förderung und der Fokussierung der Landespolitik auf andere wichtige Förderschwerpunkte sollte an dem Fortbestand der kommunalen Förderrichtlinie festgehalten werden. Dies gilt umso mehr, als dass das Förderprogramm nach Angaben des Landkreises zu einem wichtigen Pfeiler der Wirtschaftsförderung geworden ist und auch deutlich erfolgreicher und effizienter betrieben wird als in Nachbarkreisen und -städten.

 


Finanzierung:

 

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 200.000 Euro sind im Förderzeitraum 2021 bis 2027 einzuplanen.

 


 

 

Anlagen: