Betreff
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2020 einschl. der Finanzplanjahre 2021 bis 2023
Vorlage
B/1569/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2020 einschl. der Finanzplanjahre 2021 bis 2023 zur Kenntnis

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde in den Finanzausschusssitzungen regelmäßig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage. Diese Vorgehensweise soll auch in 2020 fortgeführt werden. Schwerpunkt dieses Berichtes liegt auf den finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020 aufgrund des Ausbruches der Corona-Pandemie im März 2020. Betrachtet werden in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen auf die

Finanzplanjahre 2021 bis 2023.

 

Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer A unterliegt in der Regel einem sehr konstanten Jahresverlauf. Die Ist-Erträge befinden sich folglich geringfügig über dem Haushaltsansatz.

 

Die Grundsteuer B verzeichnet über das Jahr betrachtet regelmäßig einen leicht steigenden Verlauf, der entsprechend auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt ist. Aufgrund Nachveranlagungen bei größeren Objekten konnten im ersten Halbjahr 2020 bereits Mehrerträge in Höhe von rund 60.000 € verzeichnet werden. Bis zum Jahresende geht die Verwaltung von Mehrerträgen in Höhe von knapp 80.000 € aus.

Da die Grundsteuern keinen Bezug zu den Ertragssteuern haben, sind Einflüsse aus der Corona-Pandemie nicht zu erwarten.

 

Gewerbesteuer 2020

Die Gewerbesteuer 2020 wurde auf Basis des voraussichtlichen Veranlagungssolls für den Haushalt 2020 in Höhe von 5.846.400 € geplant. Erfreulicherweise sorgten diverse größere und kleinere Nachveranlagungen bis Mitte März dafür, dass Gewerbesteuermehrerträge in Höhe von mehr als 1.000.000 € verbucht wurden. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März gab es jedoch diverse Abgänge bei der Gewerbesteuer. Hintergrund waren vielfach Herabsetzungsanträge beim Finanzamt aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das Gesamtvolumen der Gewerbesteuer-Abgänge beläuft sich ebenso auf rund 1.000.000 €. Die vorübergehenden Mehrerträge wurden dadurch wieder neutralisiert. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen befinden sich die Gewerbesteuer-Veranlagungen 2020 insgesamt betrachtet auf dem Niveau des Haushaltsansatzes. Die Verwaltung hofft, dass auch zum Jahresende ein Ergebnis in Höhe des Ansatzes erreicht werden kann. Folglich ergeben sich ebenso keine Veränderungen bei der Gewerbesteuerumlage.

Auf Basis der Steuerschätzung 2021 geht die Verwaltung davon aus, dass die geplanten Steigerungen ab 2021 gemäß Orientierungsdaten zwar nicht erreicht werden können, zumindest aber das Niveau der Gewerbesteuer 2020 mit rund 5.800.000 € wieder erreicht werden kann.

Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage würden sich in den Jahren 2021 bis 2023 dennoch kumulierte Netto-Mindererträge in Höhe von rund 850.000 € ergeben.

 

Bund und Land haben im Rahmen eines angekündigten Förderpaketes für Kommunen einen Ausgleich der Mindererträge bei der Gewerbesteuer angekündigt. Ziel ist es dabei, den Kommunen den finanziellen Handlungsspielraum zu ermöglichen, um weiterhin Investitionen tätigen zu können. In welchem Rahmen, unter welchen Bedingungen sowie der Zeitpunkt des Ausgleichs sind der Verwaltung bislang nicht bekannt.

 

Vergnügungs- und Spielgerätesteuer

Die Vergnügungs- und Spielgerätesteuer wurde für die Haushaltsjahre 2020 bis 2021 konstant mit 220.000 € eingeplant. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Spielstätten seit Mitte März bis Ende Mai geschlossen. Da keine steuerrelevanten Umsätze vorhanden waren, war auch keine Spielgerätessteuer abzuführen. Für die 2,5 Monate bedeutet dies Mindererträge in Höhe von rund 45.000 €. Unter der Annahme, dass die Spielstätten  aufgrund der Corona-Einschränkungen zunächst weiterhin nicht zu 100 % betrieben werden können, ist von weiteren Mindererträgen auszugehen. Bis Ende 2020 rechnet die Verwaltung mit Erträgen aus der Spielgerätesteuer in Höhe von rund 150.000 €, welches Mindererträge in Höhe von rund 70.000 € bedeutet. Für die Folgejahre sollte das Niveau von 220.000 € wieder erreicht werden können.

 

Konzessionsabgaben Strom und Gas

Für die Konzessionsabgaben Gas und Strom liegt die endgültige Abrechnung 2018 vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden die Abschläge 2020 festgesetzt. Hier ergeben sich leichte Reduzierungen in Höhe von insgesamt rund 7.800 €.

 

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wurde auf Basis des Ergebnisses 2019 sowie einer 2,7 %-igen Steigerung gemäß Orientierungsdaten mit 8.194.800 € in den Haushalt 2020 eingeplant. Die erste Abschlagszahlung per 01.05.2020  ist mit einem Anstieg von 7,8 % gegenüber der Zahlung zum 01.05.2019 in der Gemeindekasse eingegangen. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im Bereich der Einkommenssteuer jedoch erhebliche Mindererträge zu erwarten. Die Steuerschätzung aus Mai 2020 geht im Jahr 2020 insgesamt von Mindererträgen in Höhe von über 10 % aus, was einem Betrag von 864.400 € entspricht. Auch für die Folgejahre geht die Schätzung von erheblichen Mindererträgen in Höhe von jährlich rund 640.000 € aus. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum betragen die Mindererträge somit knapp 2.800.000 €.

Anzumerken ist, dass ab dem Jahr 2021 neue Schlüsselzahlen für die kommenden drei Jahre festgelegt werden. Bei den letzten Anpassungen konnte die Gemeinde Wiefelstede von den Neufestsetzungen durchaus profitieren. Ob dies auch für die kommende Festsetzung zutrifft bleibt abzuwarten. 

 

 

 

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wurde für das Jahr 2020 mit einem Rückgang in Höhe von 9,3 % auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2019 geplant. Im Zuge der ersten Zahlung zum 01.05.2020 konnte dieser Rückgang nicht festgestellt werden. Die erste Zahlung war nahezu identisch wie die Zahlung zum 01.05.2019.

 

Die Steuerschätzung Mai 2020 geht trotz der Corona-Krise davon aus, dass die Zuweisungen aus der Umsatzsteuer höher ausfallen, als angenommen. Die Gemeinde hätte daher Mehrerträge im Jahr 2020 in Höhe von 105.000 € und im Jahr 2021 in Höhe von 185.000 € erwartet. Die Jahre 2022 und 2023 gehen im Rahmen der Steuerschätzung von leicht negativen Erwartungen aus.

Erhebliche negative Auswirkungen wird die von der Regierungskoalition beschlossene Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 haben, da den Gemeinden ein fester Anteil an dieser Steuer zusteht und dieser Anteil jeweils nach den Ist-Erträgen abgerechnet wird. Im Ergebnis könnten die vorstehend genannten Mehrerträge dadurch wieder aufgezehrt werden.

 

Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage

Die Schlüsselzuweisungen 2020 wurden auf Basis eines Grundbetrages  von 1.157,33 € für den Haushalt 2020 geplant. Im Rahmen der Festsetzung des endgültigen Grundbetrages im April 2020 wurde dieser um 4,98 € auf 1.162,31 € angehoben. Dies entspricht Mehrerträgen von knapp 69.000 €.

 

Die Steuerschätzung aus Mai 2020 geht davon aus, dass sich die Finanzausgleichsmasse aufgrund der deutlich geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich um folgende Beträge gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung aus November 2019 vermindert:

 

2020    =          - 536.000.000 €

2021    =          - 212.000.000 €

2022    =          - 223.000.000 €

2023    =          - 156.000.000 € 

 

Es ist davon auszugehen, dass sich die Schlüsselzuweisungen 2020 nicht verändern, da der   og. Rückgang für 2020 erst 2021 im Rahmen der Verbundabrechnung wirksam werden wird. Der Finanzausgleich 2021 geht somit von einer um rund 750.000.000 € geringeren Verteilungsmasse aus. Auf Basis dieser Erwartungen sowie auf Basis der og. Steuererwartungen ergeben sich folgende Schlüsselzuweisungen:

 

2020    =          2.331.320 €         (+ 68.920 €)

2021    =          1.783.200 €     (- 1.212.600 €)

2022    =          2.882.200 €       (+ 113.400 €)

2023    =          3.030.900 €       (+ 498.700 €)

 

Die Änderungen im Finanzausgleich führen zu folgenden Einsparungen (+) bzw. Mehrbelastungen (-) bei der Kreisumlage. Die Verschiebungen aufgrund der Bildung und Auflösung von Rückstellungen wurden dabei nicht berücksichtigt.

 

2020    =          6.457.400 €          (- 21.000 €)

2021    =          5.732.300 €       (+ 603.400 €)

2022    =          6.284.600 €       (+ 187.200 €)

2023    =          6.462.700 €       (+ 147.800 €)

 

 

Die Koalition hat beschlossen, die Kosten der Unterkunft für die Bezieher von Transferleistungen nach dem SGB II dauerhaft in Höhe von 75 % statt bisher 50% zu übernehmen. Dieses wird den Landkreis dauerhaft entlasten. 

Ob dieses auch Auswirkungen auf die gemeindlichen Finanzen haben wird, bleibt abzuwarten.

 

Sonstige finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie ergeben sich folgende weitere größere Auswirkungen zu Lasten des Haushaltes 2020

a)      Seit Beginn der Corona-Pandemie wurde auf die Geltendmachung der Krippengebühren verzichtet. Die monatlichen Ertragsausfälle belaufen sich auf  31.000 €. Der Betrieb in den Krippen läuft inzwischen stufenweise wieder an, so dass entsprechend auch die Krippengebühren teilweise wieder erhoben werden. Insgesamt rechnet die Verwaltung in 2020 mit Gebührenausfällen in Höhe von rund 100.000 €

b)      Das Swemmbad der Gemeinde wurde am 14.03.2020 geschlossen. Die monatlichen Ertragsausfälle beliefen sich auf rund 12.000 €. Seit 25.05.2020 haben die Freibäder Wiefelstede und Neuenkruge mit eingeschränktem Betrieb wieder geöffnet. Die Vermietung des Therapie- und Bewegungsbeckens erfolgt voraussichtlich wieder ab Mitte Juni. Die Minderertäge in den Bädern sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Insgesamt dürften diese aber mindestens 50.000 € betragen.

c)      Die monatlichen zusätzlichen Sachaufwendungen (Mundschutz, Spuckschutz, Homeoffice, usw.) belaufen sich auf rund 7.000 €.

d)     Die monatlichen zusätzlichen Personalaufwendungen, insbesondere im Bereich der zusätzlichen Reinigung, belaufen sich auf 3.000 €.

e)      Im Bereich der Steuern wurden Steuerpflichtigen Beträge in Höhe von rund 70.000 € gestundet, die vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2020 fällig werden.

 

Kreditaufnahme

Zur Stärkung der Liquidität plant die Verwaltung in Kürze eine Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 2.000.000 € aus der Ermächtigung 2019 (Gesamtermächtigung = 6.820.000 €). Die Ermächtigung 2020 in Höhe von 5.540.000 € wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

 

Fazit

Die Haushaltsplanung 2020 endete seinerzeit mit einem planerischen Defizit in Höhe von 411.400 €. Allein die Ausfälle aufgrund der Corona-Pandemie im Bereich  der Gewerbe-, Einkommens- und Vergnügungssteuer belaufen sich im Jahr 2020 auf rund 2.000.000 €. Auch die Folgejahre weisen teils erhebliche Mindererträge aus und belasten die folgenden Planjahre.

Die Verwaltung hat bislang von einem Maßnahmen-Stop bzw. einer Haushaltsperre abgesehen, um hier durch ein antizyklisches Verhalten die Wirtschaft unterstützen zu können. Das voraussichtliche Jahresdefizit 2020 kann durch die Überschussrücklage gedeckt werden. Anpassungen der Folgejahre sind im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 zu klären. Bis zu den Haushaltsberatungen sollten weitere Erkenntnisse vorliegen, inwieweit die Förderpakete von Bund und Land zugunsten der Privatpersonen, der Wirtschaft und der Kommunen Wirkung zeigen. Vor diesem Hintergrund hat das Land für September eine weitere Steuerschätzung angekündigt. Auf Basis dieser Steuerschätzung werden dann die Orientierungsdaten 2021ff. veröffentlicht. Ob diese dann zur ersten Lesung des Haushaltes 2021 Ende September tatsächlich vorliegen, bleibt abzuwarten. Ggfs. würden diese in die Beratungen des zweiten Haushaltsentwurfes einfließen. Die hier dargestellte Situation ist noch von vielen unbekannten Verläufen und Daten abgeleitet, die eine sichere Planung oder Einschätzung weder für das Planjahr 2020 noch für den Finanzplanungszeitraum zu lassen.

 

 

 

 


Anlagen: