Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2020
einschl. der Finanzplanjahre 2021 bis 2023 zur Kenntnis
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde in den Finanzausschusssitzungen
regelmäßig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der
Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage. Diese
Vorgehensweise soll auch in 2020 fortgeführt werden. Schwerpunkt dieses
Berichtes liegt auf den finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020
aufgrund des Ausbruches der Corona-Pandemie im März 2020. Betrachtet werden in
diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen auf die
Finanzplanjahre
2021 bis 2023.
Grundsteuer A und B
Die
Grundsteuer A unterliegt in der Regel einem sehr konstanten Jahresverlauf. Die
Ist-Erträge befinden sich folglich geringfügig über dem Haushaltsansatz.
Die
Grundsteuer B verzeichnet über das Jahr betrachtet regelmäßig einen leicht
steigenden Verlauf, der entsprechend auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt
ist. Aufgrund Nachveranlagungen bei größeren Objekten konnten im ersten
Halbjahr 2020 bereits Mehrerträge in Höhe von rund 60.000 € verzeichnet werden.
Bis zum Jahresende geht die Verwaltung von Mehrerträgen in Höhe von knapp
80.000 € aus.
Da
die Grundsteuern keinen Bezug zu den Ertragssteuern haben, sind Einflüsse aus
der Corona-Pandemie nicht zu erwarten.
Gewerbesteuer 2020
Die
Gewerbesteuer 2020 wurde auf Basis des voraussichtlichen Veranlagungssolls für
den Haushalt 2020 in Höhe von 5.846.400 € geplant. Erfreulicherweise sorgten
diverse größere und kleinere Nachveranlagungen bis Mitte März dafür, dass
Gewerbesteuermehrerträge in Höhe von mehr als 1.000.000 € verbucht wurden. Seit
Beginn der Corona-Pandemie im März gab es jedoch diverse Abgänge bei der
Gewerbesteuer. Hintergrund waren vielfach Herabsetzungsanträge beim Finanzamt
aufgrund der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das
Gesamtvolumen der Gewerbesteuer-Abgänge beläuft sich ebenso auf rund 1.000.000
€. Die vorübergehenden Mehrerträge wurden dadurch wieder neutralisiert. Unter
Berücksichtigung dieser Entwicklungen befinden sich die
Gewerbesteuer-Veranlagungen 2020 insgesamt betrachtet auf dem Niveau des
Haushaltsansatzes. Die Verwaltung hofft, dass auch zum Jahresende ein Ergebnis
in Höhe des Ansatzes erreicht werden kann. Folglich ergeben sich ebenso keine
Veränderungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Auf
Basis der Steuerschätzung 2021 geht die Verwaltung davon aus, dass die
geplanten Steigerungen ab 2021 gemäß Orientierungsdaten zwar nicht erreicht
werden können, zumindest aber das Niveau der Gewerbesteuer 2020 mit rund
5.800.000 € wieder erreicht werden kann.
Unter
Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage würden sich in den Jahren 2021 bis
2023 dennoch kumulierte Netto-Mindererträge in Höhe von rund 850.000 € ergeben.
Bund
und Land haben im Rahmen eines angekündigten Förderpaketes für Kommunen einen
Ausgleich der Mindererträge bei der Gewerbesteuer angekündigt. Ziel ist es
dabei, den Kommunen den finanziellen Handlungsspielraum zu ermöglichen, um
weiterhin Investitionen tätigen zu können. In welchem Rahmen, unter welchen
Bedingungen sowie der Zeitpunkt des Ausgleichs sind der Verwaltung bislang
nicht bekannt.
Vergnügungs-
und Spielgerätesteuer
Die Vergnügungs- und Spielgerätesteuer wurde für die Haushaltsjahre 2020
bis 2021 konstant mit 220.000 € eingeplant. Aufgrund der Corona-Pandemie waren
die Spielstätten seit Mitte März bis Ende Mai geschlossen. Da keine
steuerrelevanten Umsätze vorhanden waren, war auch keine Spielgerätessteuer
abzuführen. Für die 2,5 Monate bedeutet dies Mindererträge in Höhe von rund
45.000 €. Unter der Annahme, dass die Spielstätten aufgrund der Corona-Einschränkungen zunächst
weiterhin nicht zu 100 % betrieben werden können, ist von weiteren
Mindererträgen auszugehen. Bis Ende 2020 rechnet die Verwaltung mit Erträgen
aus der Spielgerätesteuer in Höhe von rund 150.000 €, welches Mindererträge in
Höhe von rund 70.000 € bedeutet. Für die Folgejahre sollte das Niveau von
220.000 € wieder erreicht werden können.
Konzessionsabgaben
Strom und Gas
Für die Konzessionsabgaben
Gas und Strom liegt die endgültige Abrechnung 2018 vor. Auf Basis dieser
Abrechnung wurden die Abschläge 2020 festgesetzt. Hier ergeben sich leichte
Reduzierungen in Höhe von insgesamt rund 7.800 €.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wurde
auf Basis des Ergebnisses 2019 sowie einer 2,7 %-igen Steigerung gemäß
Orientierungsdaten mit 8.194.800 € in den Haushalt 2020 eingeplant. Die erste
Abschlagszahlung per 01.05.2020 ist mit
einem Anstieg von 7,8 % gegenüber der Zahlung zum 01.05.2019 in der
Gemeindekasse eingegangen. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im Bereich der
Einkommenssteuer jedoch erhebliche Mindererträge zu erwarten. Die
Steuerschätzung aus Mai 2020 geht im Jahr 2020 insgesamt von Mindererträgen in
Höhe von über 10 % aus, was einem Betrag von 864.400 € entspricht. Auch für die
Folgejahre geht die Schätzung von erheblichen Mindererträgen in Höhe von
jährlich rund 640.000 € aus. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum betragen
die Mindererträge somit knapp 2.800.000 €.
Anzumerken ist, dass ab dem
Jahr 2021 neue Schlüsselzahlen für die kommenden drei Jahre festgelegt werden.
Bei den letzten Anpassungen konnte die Gemeinde Wiefelstede von den
Neufestsetzungen durchaus profitieren. Ob dies auch für die kommende
Festsetzung zutrifft bleibt abzuwarten.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wurde für
das Jahr 2020 mit einem Rückgang in Höhe von 9,3 % auf das voraussichtliche
Jahresergebnis 2019 geplant. Im Zuge der ersten Zahlung zum 01.05.2020 konnte
dieser Rückgang nicht festgestellt werden. Die erste Zahlung war nahezu
identisch wie die Zahlung zum 01.05.2019.
Die Steuerschätzung Mai 2020
geht trotz der Corona-Krise davon aus, dass die Zuweisungen aus der
Umsatzsteuer höher ausfallen, als angenommen. Die Gemeinde hätte daher
Mehrerträge im Jahr 2020 in Höhe von 105.000 € und im Jahr 2021 in Höhe von
185.000 € erwartet. Die Jahre 2022 und 2023 gehen im Rahmen der Steuerschätzung
von leicht negativen Erwartungen aus.
Erhebliche negative
Auswirkungen wird die von der Regierungskoalition beschlossene
Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 haben, da den Gemeinden ein
fester Anteil an dieser Steuer zusteht und dieser Anteil jeweils nach den
Ist-Erträgen abgerechnet wird. Im Ergebnis könnten die vorstehend genannten
Mehrerträge dadurch wieder aufgezehrt werden.
Schlüsselzuweisungen und
Kreisumlage
Die Schlüsselzuweisungen
2020 wurden auf Basis eines Grundbetrages
von 1.157,33 € für den Haushalt 2020 geplant. Im Rahmen der Festsetzung
des endgültigen Grundbetrages im April 2020 wurde dieser um 4,98 € auf 1.162,31
€ angehoben. Dies entspricht Mehrerträgen von knapp 69.000 €.
Die Steuerschätzung aus Mai
2020 geht davon aus, dass sich die Finanzausgleichsmasse aufgrund der deutlich
geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich um
folgende Beträge gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung aus November
2019 vermindert:
2020 = - 536.000.000 €
2021 = - 212.000.000 €
2022 = - 223.000.000 €
2023 = - 156.000.000
€
Es ist davon auszugehen,
dass sich die Schlüsselzuweisungen 2020 nicht verändern, da der og. Rückgang für 2020 erst 2021 im Rahmen
der Verbundabrechnung wirksam werden wird. Der Finanzausgleich 2021 geht somit
von einer um rund 750.000.000 € geringeren Verteilungsmasse aus. Auf Basis
dieser Erwartungen sowie auf Basis der og. Steuererwartungen ergeben sich
folgende Schlüsselzuweisungen:
2020 = 2.331.320 € (+
68.920 €)
2021 = 1.783.200 € (- 1.212.600 €)
2022 = 2.882.200 € (+
113.400 €)
2023 = 3.030.900 € (+
498.700 €)
Die Änderungen im
Finanzausgleich führen zu folgenden Einsparungen (+) bzw. Mehrbelastungen (-)
bei der Kreisumlage. Die Verschiebungen aufgrund der Bildung und Auflösung von
Rückstellungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
2020 = 6.457.400 € (- 21.000 €)
2021 = 5.732.300 € (+
603.400 €)
2022 = 6.284.600 € (+
187.200 €)
2023 = 6.462.700 € (+
147.800 €)
Die Koalition hat
beschlossen, die Kosten der Unterkunft für die Bezieher von Transferleistungen
nach dem SGB II dauerhaft in Höhe von 75 % statt bisher 50% zu übernehmen.
Dieses wird den Landkreis dauerhaft entlasten.
Ob dieses auch Auswirkungen
auf die gemeindlichen Finanzen haben wird, bleibt abzuwarten.
Sonstige
finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie ergeben sich folgende weitere größere
Auswirkungen zu Lasten des Haushaltes 2020
a)
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurde auf die Geltendmachung der
Krippengebühren verzichtet. Die monatlichen Ertragsausfälle belaufen sich
auf 31.000 €. Der Betrieb in den Krippen
läuft inzwischen stufenweise wieder an, so dass entsprechend auch die
Krippengebühren teilweise wieder erhoben werden. Insgesamt rechnet die
Verwaltung in 2020 mit Gebührenausfällen in Höhe von rund 100.000 €
b)
Das Swemmbad der Gemeinde wurde am 14.03.2020 geschlossen. Die
monatlichen Ertragsausfälle beliefen sich auf rund 12.000 €. Seit 25.05.2020
haben die Freibäder Wiefelstede und Neuenkruge mit eingeschränktem Betrieb
wieder geöffnet. Die Vermietung des Therapie- und Bewegungsbeckens erfolgt
voraussichtlich wieder ab Mitte Juni. Die Minderertäge in den Bädern sind
derzeit noch nicht abzuschätzen. Insgesamt dürften diese aber mindestens 50.000
€ betragen.
c)
Die monatlichen zusätzlichen Sachaufwendungen (Mundschutz, Spuckschutz,
Homeoffice, usw.) belaufen sich auf rund 7.000 €.
d)
Die monatlichen zusätzlichen Personalaufwendungen, insbesondere im
Bereich der zusätzlichen Reinigung, belaufen sich auf 3.000 €.
e)
Im Bereich der Steuern wurden Steuerpflichtigen Beträge in Höhe von rund
70.000 € gestundet, die vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2020 fällig
werden.
Kreditaufnahme
Zur Stärkung der Liquidität plant die Verwaltung in Kürze eine
Kreditaufnahme in Höhe von voraussichtlich 2.000.000 € aus der Ermächtigung
2019 (Gesamtermächtigung = 6.820.000 €). Die Ermächtigung 2020 in Höhe von
5.540.000 € wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Fazit
Die Haushaltsplanung 2020 endete seinerzeit mit einem planerischen
Defizit in Höhe von 411.400 €. Allein die Ausfälle aufgrund der Corona-Pandemie
im Bereich der Gewerbe-, Einkommens- und
Vergnügungssteuer belaufen sich im Jahr 2020 auf rund 2.000.000 €. Auch die
Folgejahre weisen teils erhebliche Mindererträge aus und belasten die folgenden
Planjahre.
Die Verwaltung hat bislang von einem Maßnahmen-Stop bzw. einer
Haushaltsperre abgesehen, um hier durch ein antizyklisches Verhalten die
Wirtschaft unterstützen zu können. Das voraussichtliche Jahresdefizit 2020 kann
durch die Überschussrücklage gedeckt werden. Anpassungen der Folgejahre sind im
Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 zu klären. Bis zu den Haushaltsberatungen
sollten weitere Erkenntnisse vorliegen, inwieweit die Förderpakete von Bund und
Land zugunsten der Privatpersonen, der Wirtschaft und der Kommunen Wirkung
zeigen. Vor diesem Hintergrund hat das Land für September eine weitere
Steuerschätzung angekündigt. Auf Basis dieser Steuerschätzung werden dann die
Orientierungsdaten 2021ff. veröffentlicht. Ob diese dann zur ersten Lesung des
Haushaltes 2021 Ende September tatsächlich vorliegen, bleibt abzuwarten. Ggfs.
würden diese in die Beratungen des zweiten Haushaltsentwurfes einfließen. Die
hier dargestellte Situation ist noch von vielen unbekannten Verläufen und Daten
abgeleitet, die eine sichere Planung oder Einschätzung weder für das Planjahr
2020 noch für den Finanzplanungszeitraum zu lassen.
Anlagen: