hier: Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Luftgewehrs
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V.
zur Beschaffung eines Luftgewehrs gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 833,00 € (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.06.2020
die Drittelförderung zur Beschaffung eines Luftgewehrs (FWB LG Modell 800
[Aufgelegt]). Die voraussichtlichen Kosten werden mit 2.499,00 € inkl. MWST
angegeben. Mit Email vom 03.07.2020 wurde dem Schützen- und Heimatverein
Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 833,00 €, denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2020 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
eines Luftgewehrs ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes nach und
nach ausgemustert werden müssen.
Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2011 |
1 Feinwerkbau-Luftgewehr |
399,67 € |
1.199,00 € |
2012 |
1 Kleinkalibergewehr |
511,33 € |
1.534,00 € |
2012 |
1 Auswertungsgerät |
816,67 € |
2.450,00 € |
2014 |
1 Luftpistole |
499,33 € |
1.498,00 € |
2015 |
11 elektronische Schießanlagen |
12.833,33 € |
38.500,00 € |
2018 |
1 Luftgewehr |
600,00 € |
1.800,00 € |
2019 |
1 Luftgewehr |
633,33 € |
1.900,00 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und
Heimatverein Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von
max. 833,00 € empfohlen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 833,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.