Betreff
Sportförderungsprogramm 2021
hier: Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Luftgewehrs
Vorlage
B/1595/2020
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. zur Beschaffung eines Luftgewehrs gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 833,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.06.2020 die Drittelförderung zur Beschaffung eines Luftgewehrs (FWB LG Modell 800 [Aufgelegt]). Die voraussichtlichen Kosten werden mit 2.499,00 € inkl. MWST angegeben. Mit Email vom 03.07.2020 wurde dem Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 833,00 €, denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2020 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Luftgewehrs ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes nach und nach ausgemustert werden müssen.

 

 

 

 

Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:

 

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2011

1 Feinwerkbau-Luftgewehr

399,67 €

1.199,00 €

2012

1 Kleinkalibergewehr

511,33 €

1.534,00 €

2012

1 Auswertungsgerät

816,67 €

2.450,00 €

2014

1 Luftpistole

499,33 €

1.498,00 €

2015

11 elektronische Schießanlagen

12.833,33 €

38.500,00 €

2018

1 Luftgewehr

600,00 €

1.800,00 €

2019

1 Luftgewehr

633,33 €

1.900,00 €

 

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 833,00 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 833,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.