Betreff
Sportförderungsprogramm 2021
hier: Antrag des Schützenvereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Luftgewehrs
Vorlage
B/1596/2020
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Luftgewehrs gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 833,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 01.02.2020 die höchstmögliche Bezuschussung zur Beschaffung eines Luftgewehrs (Modell 800 Alu). Der eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 2.499,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Mit Email vom 03.02.2020 wurde dem Schützenverein Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 833,00 €, denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht  bis zum 30.06.2020 eingegangen                                 (x)

2)      Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                          (x)

3)      Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig    (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                     (x)

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Luftgewehres ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes ausgemustert werden müssen.

 

 

 

 

Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:

 

Jahr

Grund

Zuschuss

Gesamtkosten

2012

2i KK-Gewehre

1.036,23 €

3.108,70 €

2014

2 Liegendpritschen

829,03 €

2.487,10 €

2014

2 LG-Gewehre

1.240,00 €

3.720,00 €

2015

2 KK-Gewehr

1.942,08 €

5.826,24 €

2017

1 KK-Gewehr

2.133,00 €

6.399,00 €

2017

1 Luftgewehr

750,00 €

2.250,00 €

2017

1 Pressluftgewehr

700,00 €

2.100,00 €

2018

1 KK-Gewehr

1.150,00 €

3.450,00 €

2018

1 Luftgewehr

766,33 €

2.299,00 €

2020

1 Pressluftpistole

576,33 €

1.729,00 €

2020

1 Schützenkompressor

916,67 €

2.750,00 €

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützenverein Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 833,00 € empfohlen.

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 833,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: