hier: Antrag des Schützenvereins Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Luftgewehrs
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur
Beschaffung eines Luftgewehrs gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien
einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 833,00 € (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Schützenverein Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 01.02.2020 die höchstmögliche
Bezuschussung zur Beschaffung eines Luftgewehrs (Modell 800 Alu). Der
eingereichte Kostenvoranschlag beläuft sich auf 2.499,00 € inkl.
Mehrwertsteuer. Mit Email vom 03.02.2020 wurde dem Schützenverein Wiefelstede
e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den
Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung,
max. 833,00 €, denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt,
ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu
können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum
30.06.2020 eingegangen (x)
2)
Antragsteller
ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der
Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
eines Luftgewehres ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die Notwendigkeit zur Beschaffung wird damit
begründet, dass vorhandene Gewehre aufgrund ihres Alters und Zustandes
ausgemustert werden müssen.
Folgende Förderungen wurden bislang bewilligt:
Jahr |
Grund |
Zuschuss |
Gesamtkosten |
2012 |
2i KK-Gewehre |
1.036,23 € |
3.108,70 € |
2014 |
2 Liegendpritschen |
829,03 € |
2.487,10 € |
2014 |
2 LG-Gewehre |
1.240,00 € |
3.720,00 € |
2015 |
2 KK-Gewehr |
1.942,08 € |
5.826,24 € |
2017 |
1 KK-Gewehr |
2.133,00 € |
6.399,00 € |
2017 |
1 Luftgewehr |
750,00 € |
2.250,00 € |
2017 |
1 Pressluftgewehr |
700,00 € |
2.100,00 € |
2018 |
1 KK-Gewehr |
1.150,00 € |
3.450,00 € |
2018 |
1 Luftgewehr |
766,33 € |
2.299,00 € |
2020 |
1 Pressluftpistole |
576,33 € |
1.729,00 € |
2020 |
1 Schützenkompressor |
916,67 € |
2.750,00 € |
Verwaltungsseitig wird der Antrag des Schützenverein
Wiefelstede e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 833,00
€ empfohlen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel von 833,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2021
bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: