Betreff
Bericht des Fachdienstes Soziale Hilfen
Vorlage
B/1626/2020
Aktenzeichen
FB II-01 He
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Situationsbericht des Fachdienstes Soziale Hilfen zur Kenntnis. 

 

 

 

 

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Fachdienst Soziale Hilfen wird hauptsächlich die Gewährung von folgenden Sozialleis­tungen bearbeitet:

 

·         Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

·         Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII

·         Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII

·         Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften: Stand August 2020

 

SGB II

3. Kapitel SGB XII

 

4.Kapitel SGB XII

 

AsylblG

 

334

13

105

22

 

Seit Februar 2020 ist eine Erhöhung der Fallzahlen im SGB II um rd. 25 Fälle zu verzeichnen. Maßgebend hierfür ist die COVID19-Pandemie. Antragstellungen erfolgten überwiegend von Selbstständigen, bei denen das Einkommen weggebrochen ist (vorrangig Schausteller und Solo-Unternehmer). Darüber hinaus erfolgten häufig Antragsstellungen von Arbeitnehmern aufgrund der Einführung von Kurzarbeit.

 

Hier hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, wonach die Vermögensprü­fung ausgesetzt wurde und auch die tatsächlichen Unterkunftskosten in der Leistungsberech­nung für 12 Monate berücksichtigt wurden. Eine Bedürftigkeitsberechnung musste dennoch dahingehend erfolgen, ob mit dem vorhandenen Einkommen überhaupt ein Hilfebedarf nach dem SGB II besteht.

Oftmals herrschte hier seitens der Kunden Unverständnis, weil zum einen viele leistungs­rechtlich relevante Unterlagen eingereicht werden mussten  und zum anderen, weil ggf. kein oder nur ein geringer Hilfebedarf bestanden hat. Hier musste dann erklärt werden, dass mit den SGB II-Leistungen lediglich das Existenzminimum sichergestellt wird. Der vor der Pan­demie eventuell herrschende Lebensstandard kann mit den existenzsichernden Leistungen nicht unbedingt aufrechterhalten werden. Hier wurde seitens der Berichterstattung in den Medien oftmals Anderes suggeriert.

 

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ebenfalls ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. So lag die Fallzahl Anfang 2018 noch bei 90 Fällen. Dieser Anstieg ist jedoch bis auf zwei Leistungsfälle nicht auf die Pandemie zurückzuführen. In den sonstigen Fällen reichen die Rentenansprüche nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken bzw. handelt es sich um nicht erwerbsfähige Menschen, die keine Rentenansprüche haben oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

 

Im Bereich der Schutzsuchenden hat die Gemeinde Wiefelstede in 2020 zwei Großfamilien (jeweils 7 Personen) aufgenommen und untergebracht. Lt. Verteilquote hat die Gemeinde noch bis in das erste Quartal 2021 hinein 20 Menschen aufzunehmen.

 

Nach wie vor hat der FD Soziale Hilfe Gemeinde 32 Wohnungen angemietet, die bis auf eine Wohnung alle als Unterbringung für (ehemalige) Schutzsuchende dienen.

 

Die Wohnungssituation im Dringenburger Krug stellt sich so dar, dass dort noch 22 Personen wohnen (8 Personen in der ehemaligen Gaststube, 7 Personen im ehemaligen Saal und 7 Per­sonen in der Oberwohnung).

 

Die Möglichkeit der Unterbringung erweist sich zunehmend als schwierig, da kaum freie Wohnungen in der Gemeinde Wiefelstede vorhanden sind. Auf der anderen Seite hat die Gemeinde Wiefelstede aber auch Wohnungen gekündigt, die hinsichtlich des Standards und des Mietpreises deutlich unangemessen waren. Aber auch diese Wohnungen sind inzwischen wieder privat vermietet worden.

 

Unabhängig von der Unterbringung von Schutzsuchenden mehren sich im Fachdienst Soziale Hilfen die Anfragen nach freien Mietwohnungen für Familien aber auch für Einzelpersonen. Aus Sicht des FD Soziale Hilfen besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Mietwohnungen in der Gemeinde Wiefelstede.

    


Finanzierung:

 

entfällt

    


Anlagen:

 

keine