Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den
Situationsbericht des Fachdienstes Soziale Hilfen zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im Fachdienst Soziale Hilfen wird hauptsächlich die Gewährung von folgenden Sozialleistungen bearbeitet:
·
Arbeitslosengeld
II nach dem SGB II
·
Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
·
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
·
Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften:
Stand August 2020
SGB II |
3. Kapitel SGB XII |
4.Kapitel SGB XII |
AsylblG |
334 |
13 |
105 |
22 |
Seit Februar 2020 ist eine Erhöhung der Fallzahlen im SGB II um rd. 25
Fälle zu verzeichnen. Maßgebend hierfür ist die COVID19-Pandemie.
Antragstellungen erfolgten überwiegend von Selbstständigen, bei denen das
Einkommen weggebrochen ist (vorrangig Schausteller und Solo-Unternehmer).
Darüber hinaus erfolgten häufig Antragsstellungen von Arbeitnehmern aufgrund der
Einführung von Kurzarbeit.
Hier hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, wonach
die Vermögensprüfung ausgesetzt wurde und auch die tatsächlichen
Unterkunftskosten in der Leistungsberechnung für 12 Monate berücksichtigt
wurden. Eine Bedürftigkeitsberechnung musste dennoch dahingehend erfolgen, ob
mit dem vorhandenen Einkommen überhaupt ein Hilfebedarf nach dem SGB II
besteht.
Oftmals herrschte hier seitens der Kunden Unverständnis, weil zum einen
viele leistungsrechtlich relevante Unterlagen eingereicht werden mussten und zum anderen, weil ggf. kein oder nur ein
geringer Hilfebedarf bestanden hat. Hier musste dann erklärt werden, dass mit
den SGB II-Leistungen lediglich das Existenzminimum sichergestellt wird. Der
vor der Pandemie eventuell herrschende Lebensstandard kann mit den
existenzsichernden Leistungen nicht unbedingt aufrechterhalten werden. Hier
wurde seitens der Berichterstattung in den Medien oftmals Anderes suggeriert.
Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist
ebenfalls ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. So lag die
Fallzahl Anfang 2018 noch bei 90 Fällen. Dieser Anstieg ist jedoch bis auf zwei
Leistungsfälle nicht auf die Pandemie zurückzuführen. In den sonstigen Fällen
reichen die Rentenansprüche nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken bzw.
handelt es sich um nicht erwerbsfähige Menschen, die keine Rentenansprüche
haben oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Im Bereich der Schutzsuchenden hat die Gemeinde Wiefelstede in 2020 zwei
Großfamilien (jeweils 7 Personen) aufgenommen und untergebracht. Lt.
Verteilquote hat die Gemeinde noch bis in das erste Quartal 2021 hinein 20
Menschen aufzunehmen.
Nach wie vor hat der FD Soziale Hilfe Gemeinde 32 Wohnungen angemietet,
die bis auf eine Wohnung alle als Unterbringung für (ehemalige) Schutzsuchende
dienen.
Die Wohnungssituation im Dringenburger Krug stellt sich so dar, dass dort
noch 22 Personen wohnen (8 Personen in der ehemaligen Gaststube, 7 Personen im
ehemaligen Saal und 7 Personen in der Oberwohnung).
Die Möglichkeit der Unterbringung erweist sich zunehmend als schwierig,
da kaum freie Wohnungen in der Gemeinde Wiefelstede vorhanden sind. Auf der
anderen Seite hat die Gemeinde Wiefelstede aber auch Wohnungen gekündigt, die
hinsichtlich des Standards und des Mietpreises deutlich unangemessen waren.
Aber auch diese Wohnungen sind inzwischen wieder privat vermietet worden.
Unabhängig von der Unterbringung von Schutzsuchenden mehren sich im
Fachdienst Soziale Hilfen die Anfragen nach freien Mietwohnungen für Familien
aber auch für Einzelpersonen. Aus Sicht des FD Soziale Hilfen besteht ein hoher
Bedarf an zusätzlichen Mietwohnungen in der Gemeinde Wiefelstede.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen:
keine