Betreff
Kenntnisnahme zu der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020
Vorlage
B/1635/2020
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

 

 

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1635/2020 beigefügte Zusammenstellung der angeforderten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind; ihre Deckung muss gewährleistet sein (§ 117 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – NKomVG –).

 

In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. § 3a Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede) sowie für innerbetriebliche Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Rat der Gemeinde Wiefelstede (§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG).

 

In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheiden der Verwaltungsausschuss (Eilentscheidung gem. § 89 S. 1 NKomVG) bzw. bei drohenden erheblichen Nachteilen oder Gefahren, sofern die Zustimmung des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig erfolgen kann, trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit einer/einem ehrenamtlichen Bürgermeistervertreter/in die notwendige Zustimmung (Eilentscheidung gem. § 89 S. 2 NKomVG).

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten (§ 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG).

 

Verwaltungsseitig wird eine zwischenzeitliche Unterrichtung im Hinblick auf den Stand der Ausführung des Haushaltsplanes als erforderlich angesehen.