Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2021 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 bis 2024
hier: 1. Entwurf
Vorlage
B/1636/2020
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanung aus der Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1636/2020 zur Kenntnis und verweist diesen Planungsstand zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 

Die Fachausschüsse und die Verwaltung werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Haushaltsplanung für das kommende Jahr 2021 einschl. der Finanzplanjahre 2022 bis 2024 wurde im Juni 2020 mit den Anforderungen der Mittelanmeldungen bei den Fachdiensten begonnen. Bis Ende August haben die verschiedenen Fachdienste daraufhin die Mittelanmeldungen zusammengestellt und an den Fachdienst Finanzen und Schulen übermittelt.

 

Seitens der Finanzverwaltung wurden die Zahlen für den ersten Haushaltsentwurf zusammengefasst. Planerisch geht die Verwaltung für das Jahr 2021 im Ergebnis von folgendem Defizit aus:

 

Ordentlicher Ergebnishaushalt                      =          - 2.769.500 €

Außerordentlicher Ergebnishaushalt             =              + 18.000 €

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Gesamt                                                          =          - 2.751.500 €

 

Die Folgejahre 2022 bis 2024 weisen kumulierte Defizite in Höhe von knapp 4.900.000 € aus.

 

Die Haushaltsplanung 2021 ist natürlich geprägt von den gravierenden Auswirkungen der Corona-Krise. Es wurde versucht, diese finanziellen Auswirkungen bestmöglich in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Berücksichtigt wurden dafür das Nachtragshaushaltsgesetz des Landes, die zusätzliche Steuerschätzung aus September 2020 sowie viele Informationen aus den Spitzenverbänden. Leider handelt es sich bei all diesen Informationen nur um vage Prognosen, so dass die Haushaltsplanung derzeit von erheblichen Unsicherheiten geprägt ist. Die Orientierungsdaten, die bislang immer die Basis für die Haushaltsplanung im Bereich der Zuweisungen und Hauptsteuererträgen gebildet haben, liegen bislang noch nicht vor.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten des Haushaltes 2021 kurz erläutert:

 

Im Bereich der Realsteuern wurde für die Ansätze 2021 das voraussichtliche Anordnungssoll 2021 zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 203.800 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurde auf das voraussichtliche Anordnungssoll 2021 eine jährliche Steigerung von 1% eingeplant. Zugrunde gelegt wurden dabei die bisherigen Orientierungsdaten 2020. Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich insgesamt ein Ansatz in Höhe von 2.490.700 €.

 

Die Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2021 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll 2021 in Höhe von insgesamt 5.540.000 € eingeplant. Für die Folgejahre wurden die Steigerungsraten gem. Steuerschätzung berücksichtigt. Die Gewerbesteuer liegt damit jährlich 400.000 € bis 500.000 € unter den geplanten Ansätzen 2021 ff. aus der Haushaltsplanung 2020. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob bzw. wann das bisherige Gewerbesteuer-Niveau wieder erreicht werden kann.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt in 2021 voraussichtlich 554.000 €. Seit 2020 wurde die Gewerbesteuerumlage deutlich von 64 % des Steuermessbetrages auf 35 % reduziert.

 

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde für 2021 von 220.000 € auf 170.000 € reduziert und erhöht sich jährlich um 10.000 €. Gegenüber dem Jahr 2020 ergibt sich eine Verringerung um 50.000 €. Die Spielstätten waren in den Monaten März bis Juni 2020 für rund 3 Monate geschlossen. Im Vergleich zu der Zeit vor „Corona“ hat sich das Niveau der Vergnügungssteuer auf rund 80 bis 90 % eingependelt. Auf diesem Niveau ist die Einplanung 2021 erfolgt.

 

Grundlage für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist neben der Steuerkraft IV/2019 bis III/2020 unter anderem der Grundbetrag, der sich aus der zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse berechnet. Auch in diesem Bereich schlagen die Corona-Auswirkungen erheblich durch. Grundsätzlich wäre es so gewesen, dass die negativ prognostizierte  Steuerverbundabrechnung 2020 in Höhe von zuletzt 412 Mio. € den Finanzausgleich 2021 erheblich belasten würde. Das Land Niedersachsen wird diesen Betrag jedoch entsprechend ausgleichen, so dass dieser Effekt nicht eintreten wird. Allerdings handelt es sich dabei nicht in voller Höhe um einen Zuschuss. Ein Teilbetrag in Höhe von 348 Mio. € ist im Rahmen der folgenden Finanzausgleiche wieder zurückzuführen. Die „Rückzahlung“ wird voraussichtlich ab ca. 2023/2024 eintreten, sobald die Höhe der Verteilungsmasse aus 2019 wieder erreicht wird.

 

Die Verwaltung kalkuliert derzeit mit einem Grundbetrag 2021 in Höhe von 1.100 €. Im Vergleich dazu betrug der Grundbetrag 2020 insgesamt 1.162,31 €. Die Mindererträge 2021 betragen rund 1.000.000 € und liegen somit bei 1.980.000 €.

 

Die Verteilungsmassen 2021 ff. sinken um jährlich 200 Mio. bis 300 Mio. €. Die Schlüsselzuweisungen 2022 und 2023 fallen dadurch um rund 350.000 € geringer aus.

 

Die Einplanung der Einkommenssteuer wurde auf Basis der Steuerschätzung von September 2020 vorgenommen. Auch hier sind die Folgen der Corona-Krise deutlich festzustellen. Für das Jahr 2021 sinken die Erträge um voraussichtlich 731.000 €. Auch die Folgejahre verzeichnen Mindererträge von jährlich rund 800.000 €.

 

Auch die Umsatzsteuer wurde auf Basis der Steuerschätzung von September 2020 vorgenommen. Gegenüber der Planung für 2021 aus dem Haushalt 2020 ergeben sich zu erwartende Mehrerträge in Höhe von rund 133.700 €.

 

Aufwandsseitig führen die Daten des Finanzausgleiches zu einer Kreisumlagen-Zahlung in Höhe von rund 6.200.000 €. Der Kreisumlagehebesatz beträgt derzeit 34,0 %.

 

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um rund 500.000 € gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 6.688.700 €. Davon entfallen rund 1.663.000 €  auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Gebäude und weitere 1.015.000 € auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Straßen, Wege, Plätze einschl. der Sportplätze. Hier wird bis zum zweiten Haushaltsentwurf zu prüfen sein, ob Maßnahmen noch verschoben werden können und ob die Maßnahmen mit den personellen Ressourcen abgewickelt werden können. Die Einzelmaßnahmen werden in den entsprechenden Fachausschüssen vorgestellt.

 

Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf den Kosten für den Defizitausgleich bei den Kindertagesstätten. Betrugen die Defizite im Jahr 2010 noch rund 1.400.000 € und im Jahr 2016 rund 2.000.000 €, steigen die Kosten im Finanzplanungszeitraum von 3.747.000 € auf 4.282.000 €. Ausgehend von einem Gesamt-Aufwandsvolumen 2021 in Höhe von rund 29,1 Mio. Euro beträgt der Anteil im Jahr 2021 knapp 13 %.

 

Die Planungen des Ergebnishaushaltes nehmen im Finanzplanungszeitraum einen aus Sicht der Verwaltung kritischen Verlauf, was natürlich insbesondere auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen ist. Ertragsseitig bleibt abzuwarten, wie sich die weiteren Prognosen im Bereich der Hauptsteuererträge und Zuweisungen entwickeln werden. Aufwandsseitig werden sowohl in den Fachausschüssen als auch in der Verwaltung Vorschläge zu erarbeiten sein, wie das planerische Defizit gesenkt werden kann. In Teilen wird ein fiktiver Haushaltsausgleich dadurch herzustellen sein, dass die vorhandene Überschussrücklage in Anspruch genommen werden kann. Der diesbezüglich festgestellte Bestand zum 31.12.2016 beträgt rund 6.630.000 €. Im Zuge der weiteren Beratungen wird zu entscheiden sein, inwieweit die Überschussrücklage zum Haushaltsausgleich herangezogen werden soll.

 

Der Saldo im Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit soll grundsätzlich mindestens so hoch sein, dass die ordentliche Tilgung erwirtschaftet werden kann. Die Jahre 2021 und 2022 weisen jedoch negative Ergebnisse aus. Erst 2024 gelingt es wieder, einen Überschuss auszuweisen, welcher die ordentliche Tilgung deckt.

 

Im investiven Auszahlungsbereich sind für das Jahr 2021  u. a. Mittel für Ankäufe von Wohnbau-  und Gewerbeflächen in Höhe von insgesamt 420.000 € vorgesehen. Die Baukosten im Hochbaubereich betragen für das Jahr 2021 insgesamt 1.941.100 €. Im Bereich Tiefbau sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.300.900 € eingeplant.

 

Einnahmeseitig wurden diverse Einzahlungen aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen eingeplant einschl. entsprechender Erschließungsbeiträge u. ä..

 

Die Einzelmaßnahmen ergeben sich aus dem beigefügten Investitionsprogramm.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die vorhandenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung von rund 500.000 € führen würde. Weiterhin wurde eine Umschuldung in Höhe von 679.000 € für zwei Darlehen eingeplant, wo die Zinsbindungsfrist am 30.09.21 ausläuft. Hierfür wird im Verlaufe des Jahres 2021 zu entscheiden sein, ob die Darlehen abgelöst werden sollen oder tatsächlich eine Fortführung bzw. Umschuldung der Darlehen vorzunehmen ist. Im zweiten Haushaltsentwurf wird voraussichtlich eine Darlehensaufnahme sowie daraus resultierende Schuldendienstleistungen einzuplanen sein, damit die geplanten Investitionen finanziert werden können.

 

Ohne die oben genannten Schuldendienstleistungen und Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2021 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 2.441.200 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand (24.09.2020) rund 4.400.000 € liquide Mittel abfließen, was haushaltspolitisch bedenklich ist.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in den Fraktionen sowie in den Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses vorgestellt.

  

 

  


Anlagen: