Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020
Vorlage
B/1637/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1637/2020 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat den Gremien der Gemeinde zuletzt in der Finanzausschusssitzung am 23.06.2020 über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage, unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, berichtet. Seither haben sich folgende wesentliche Entwicklungen ergeben:

 

Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer A unterliegt in der Regel einem sehr konstanten Jahresverlauf. Die Ist-Erträge befinden sich geringfügig über dem Haushaltsansatz.

 

Die Grundsteuer B verzeichnet über das Jahr betrachtet regelmäßig einen leicht steigenden Verlauf, der entsprechend auch in der Haushaltsplanung berücksichtigt ist. Die Grundsteuer B wurde in die Haushaltsplanung 2020 mit dem voraussichtlichem Anordnungssoll in Höhe von 2.442.900 € geplant. Aufgrund Nachveranlagungen bei größeren Objekten konnten Mehrerträge in Höhe von rund 60.000 € verzeichnet werden. Bis zum Jahresende geht die Verwaltung von Mehrerträgen in Höhe von rund 77.000 € aus. 

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wurde in die Haushaltsplanung 2020 mit dem voraussichtlichem Anordnungssoll in Höhe von 5.846.400 € eingeplant. Wie bereits in der Juni-Sitzung mitgeteilt, sorgten diverse größere und kleinere Nachveranlagungen bis Mitte März dafür, dass Gewerbesteuermehrerträge in Höhe von mehr als 1.000.000 € verbucht wurden. Seit der Corona-Pandemie im März gab es jedoch diverse Abgänge, die diese Mehrerträge wieder neutralisiert haben und darüber hinaus zu weiteren Mindererträgen geführt haben. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Ergebnis zum Jahresende rund 350.000 € unter dem Ansatz liegt.

 

Die Gewerbesteuerumlage würde in der Folge um knapp 35.000 € sinken.

 

Bund und Land haben im Rahmen eines Hilfsprogrammes für Kommunen einen Ausgleich der Mindererträge bei der Gewerbesteuer beschlossen. Unklar ist derzeit noch, ob die Gemeinde Wiefelstede einen Ausgleichsbetrag erhält. Verglichen wird der Durchschnitt des Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens für die Finanzausgleiche 2018 bis 2020 mit dem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen für den Finanzausgleich 2021. Dieser Betrag steht erst zum 30.09.2020 fest und ist bis zum 15.10.2020 an das Land zu melden. Auf Basis der Meldungen aller Kommunen erfolgt dann die Berechnung der Ausgleichsbeträge.

 

Vergnügungs und Spielgerätesteuer

Die Vergnügungs- und Spielgerätesteuer wurde in die Haushaltplanung 2020 mit 220.000 € eingeplant. Die Spielstätten hatten aufgrund der Corona-Pandemie von Mitte März bis Ende Mai geschlossen, sodass auch keine Spielgerätesteuer abzuführen war. Für die 2,5 Monate bedeutet dies Mindererträge in Höhe von rund 45.000 €. Zuletzt lag das Niveau der Spielgerätesteuer bei 80 – 90 %. Bis Ende 2020 rechnet die Verwaltung mit Erträgen aus der Spielgerätesteuer in Höhe von rund 150.000 €, welches Mindererträge in Höhe von rund 70.000 € bedeuten würde.

 

Konzessionsabgaben Gas und Strom

Für die Konzessionsabgaben Gas und Strom liegt die endgültige Abrechnung 2018 vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden die Abschläge 2020 festgesetzt. Hier ergeben sich, wie bereits mitgeteilt, leichte Reduzierungen in Höhe von insgesamt rund 7.800 €.

 

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wurde auf Basis des Ergebnisses 2019 sowie einer 2,7 %-igen Steigerung gemäß Orientierungsdaten mit 8.194.800 € in den Haushalt 2020 eingeplant. Die erste Abschlagszahlung per 01.05.2020 lag mit einem Anstieg von 7,8 % deutlich über der Vorjahreszahlung zum 01.05.2019. Die Zahlung zum 01.08.2020 lag mit 9,8 % dann deutlich unter dem Vorjahreswert. Durch diese Zahlung sowie den Ergebnissen der Steuerschätzung aus September 2020 wurden schließlich die erheblichen Folgen der Corona-Krise deutlich. Auf Grundlage der Steuerschätzung geht die Verwaltung von Mindererträgen bei der Einkommenssteuer 2020 in Höhe von 827.800 € aus.

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wurde für das Jahr 2020 mit einem Rückgang in Höhe von 9,3 % auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2019 geplant. Im Zuge der ersten Zahlung zum 01.05.2020 konnte dieser Rückgang nicht festgestellt werden. Die erste Zahlung war nahezu identisch mit der Zahlung vom 01.05.2019. Die Zahlung zum 01.08.2020 lag dann rund 6,2 % unterhalb des Vorjahreswertes. Die Steuerschätzung aus September 2020 geht trotz der Corona-Krise jedoch davon aus, dass die Zuweisungen aus der Umsatzsteuer insgesamt um rund 225.000 € höher ausfallen wird als geplant.

 

Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage

Für die Schlüsselzuweisungen wurde im April der endgültige Grundbetrag 2020 in Höhe von 1.162,31 € festgelegt. Dieser lag damit um rund 4,98 € über dem vorläufigen Grundbetrag, der auch für die Haushaltsplanung zugrunde gelegt wurde. Der höhere Grundbetrag führt zu Mehrerträgen in Höhe von knapp 69.000 €.

Aufgrund der Corona-Krise ist davon auszugehen, dass die Steuerverbundabrechnung 2020 um rund 412.000.000 € negativ ausfallen wird. Grundsätzlich würde dies den Finanzausgleich 2021 belasten. Das Land hat jedoch mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz beschlossen, diesen Betrag auszugleichen, so dass sich für die Kommunen für das Jahr 2020 keine Mindererträge ergeben.

 

Die Mehrerträge im Bereich der Schlüsselzuweisungen führen in diesem Zusammenhang zu Mehraufwendungen bei der Kreisumlage. Diese Mehraufwendungen betragen ca. 21.000 €.

 

Erstattung allgemeiner Einnahmeausfälle

Im Zuge des Hilfsprogrammes für die Kommunen hat das Land außerdem beschlossen,  sich an weiteren Einnahmeausfällen der Gemeinden zu beteiligen. Die Verteilung erfolgte auf Basis von ca. 11 € je Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Die Gemeinde Wiefelstede hat somit gemäß § 14 h NFAG am 22.09.2020 eine Zahlung in Höhe von 178.966 € zum Ausgleich pandemiebedingter Aufwendungen bzw. Mindererträge vom Land erhalten.

 

EDV-Administration in Schulen

Der Betrag für die Systemadministration in Schulen wurde zunächst für 2020 um weitere 11 Mio. € verdoppelt. Die Verteilung erfolgte nach den Maßstäben des § 5 NFVG, sodass die Gemeinde Wiefelstede Mitte September eine Zahlung in Höhe von zusätzlich 7.192 € erhalten hat.

 

Fazit

Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergeben sich gegenüber der Planung voraussichtliche Verschlechterungen in Höhe von rund 861.000 €. Unter Berücksichtigung der og. Erstattungen der allgemeinen Einnahmeausfälle durch das Land vermindert sich dieser Betrag auf rund 682.000 €.

 

Die oben dargestellten Entwicklungen basieren letztlich auf verschiedene Prognosen. Abzuwarten bleibt, ob diese tatsächlich in der dargestellten Größenordnung eintreten werden. Nach wie vor ist nicht absehbar, welche finanziellen Auswirkungen die Corona-Pandemie insgesamt haben wird.

 

Die Haushaltsplanung 2020 geht von einem planerischen Defizit in Höhe von 411.400 € aus. Sowohl die Entwicklung der Ertragsseite als auch der Aufwandsseite werden zeigen, wie hoch das Jahresergebnis 2020 tatsächlich ausfallen wird. 

 


 

Anlagen: