Betreff
Sportförderungsprogramm 2021
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung von zwei transportablen Toren
Vorlage
B/1652/2020
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung von zwei transportablen Toren gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von max. 1.433,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.  

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.10.2020 die Förderung von zwei transportablen Toren als Vollkostenzuschuss und begründet sein Anliegen damit, dass die in Bodenhülsen stehenden Fußballtore zwischenzeitlich eine Gefahr darstellen.

 

Ein Kostenvoranschlag wurde bisher nicht eingereicht. Nach vorgenommenen Internetrecherchen werden die Beschaffungskosten auf 4.300,00 € für zwei Fußballtore inkl. Netzbespannung eingeschätzt.

 

Mit Email vom 15.10.2020 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.433,33 €, denkbar sei. Eine vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

     1) Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2020 eingegangen                                    (  )

     2) Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund                                                             (x)

     3) Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig      (x)

     4) Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                           (x)

     5) Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                                    (x)

    

Die Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine Drittelförderung wäre daher in Höhe von 1.433,33 € möglich. Da der Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 

Die Verwaltung spricht sich aus Gleichbehandlungsgründen für eine Drittelförderung aus, da dem TuS Spohle e.V. für die Ersatzbeschaffung von 2 transportablen Fußballtoren im Jahr 2018 eine Drittelförderung (Gesamtkosten 3.807,00 €/ Zuschuss 1.269,00 €) gewährt wurden.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.433,33 € müssten zum 2. Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kosten bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen: