hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung von zwei transportablen Toren
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung von zwei transportablen Toren gem. § 5
Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe
von max. 1.433,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 13.10.2020 die Förderung von
zwei transportablen Toren als Vollkostenzuschuss und begründet sein Anliegen
damit, dass die in Bodenhülsen stehenden Fußballtore zwischenzeitlich eine
Gefahr darstellen.
Ein
Kostenvoranschlag wurde bisher nicht eingereicht. Nach vorgenommenen
Internetrecherchen werden die Beschaffungskosten auf 4.300,00 € für zwei
Fußballtore inkl. Netzbespannung eingeschätzt.
Mit
Email vom 15.10.2020 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang
bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine
Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.433,33 €, denkbar sei. Eine
vorzeitige Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:
1)
Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2020 eingegangen ( )
2)
Antragsteller ist Mitglied im Kreissportbund (x)
3)
Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig (x)
4)
Kein nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Die
Maßnahme ist nach den Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Eine
Drittelförderung wäre daher in Höhe von 1.433,33 € möglich. Da der
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Die
Verwaltung spricht sich aus Gleichbehandlungsgründen für eine Drittelförderung
aus, da dem TuS Spohle e.V. für die Ersatzbeschaffung von 2 transportablen
Fußballtoren im Jahr 2018 eine Drittelförderung (Gesamtkosten 3.807,00 €/
Zuschuss 1.269,00 €) gewährt wurden.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in
Höhe von 1.433,33 € müssten zum 2. Haushaltsplanentwurf 2021 bei der Kosten bei der
Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt
werden.
Anlagen: