hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Wiefelstede für den Knotenpunkt L824/Schwarzer Weg
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt die
Mitteleinplanung, für die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Land
Niedersachsen und der Gemeinde Wiefelstede ergebenden Kostenanteile in Höhe von
120.000,00 EUR in den Haushalt 2021 zur Kenntnis. Die Abrechnung erfolgt auf
Grundlage der vom Land vorzulegenden, prüffähigen Schlussrechnung; die
Zahlungspflicht ergibt sich aus den Straßenkreuzungsrichtlinien und ist mit
Zahlungsziel im Haushaltsjahr 2021 festgelegt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Sanierung der Ortsdurchfahrt Metjendorf (L 824) mit Umbau der drei Knotenpunkte
L824/Schwarzer Weg, L824/K346-Alter Postweg und L824/K136-Ofenerfelder Straße
ist mit Stand Ende 2020 abgeschlossen. Die gemeinsame Abnahme erfolgte am
14.12.2020. Diverse kleinere Rest- bzw.
Mängelarbeiten sind aufgrund der aktuellen Wetterlage noch bis Ende April 2020
zu erledigen. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung für die Querungsstelle
bei der FLSA in Höhe der Einmündung „Mühlengrund“ um Überprüfung der Steigung
von der Fahrbahn zur Nebenanlage gebeten. Diese scheint sehr steil zu sein und
wäre dann ggf. noch anzupassen.
Der
Umbau der Knotenpunkte erfolgte mit dem Ziel zur Beseitigung von
Unfallhäufungsstellen und der grundsätzlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
an diesen Knotenpunkten. Zu diesem Zwecke wurden Vereinbarungen zwischen dem
Land Niedersachsen, vertr. durch die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, dem Landkreis Ammerland und der Gemeinde Wiefelstede
geschlossen.
In
diesen Vereinbarungen ist neben Art und Umfang der Baumaßnahmen auch die
Kostenteilung nach den aktuell gültigen Straßenkreuzungsrichtlinien geregelt.
Demnach sind die Kosten für die Änderung höhengleicher Kreuzungen im Verhältnis
der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste aufzuteilen.
Hierbei werden die zur Straße gehörenden Rad- und Gehwege inkl. Trenn- und
Sicherheitsstreifen bei der Bemessung der Fahrbahnbreiten mit einbezogen.
Hieraus
ergeben sich für die Gemeinde Wiefelstede für die Knotenpunkte L824/K346-Alter
Postweg und L824/K136-Ofenerfelder Straße keine Kostenbeteiligungen, da die
Straßenbaulast für die beteiligten Straßenäste dem Land Niedersachsen bzw. dem
Landkreis Ammerland obliegt.
Für
den Knotenpunkt L824/Schwarzer Weg kommt es zu einer Kostenteilung zwischen dem
Land Niedersachsen und der Gemeinde Wiefelstede. Dabei entfällt auf die
Gemeinde für den nördlich liegenden Ast (Schwarzer Weg) mit einer Breite von
8,0 m ein Anteil in Höhe von 17,98% der Baukosten. Diese belaufen sich gem.
Kostenberechnung auf ca. 588.000,00 EUR brutto. Somit ergibt sich für die
Gemeinde ein Kostenanteil von 105.707,87 EUR. Um etwaigen Abweichungen von der
ursprünglichen Kostenberechnung begegnen zu können, sind im Haushalt 2021
Mittel in Höhe von 120.000,00 EUR eingeplant worden.
Die
Gemeinde erhält im Zuge der Abrechnung vom Land eine prüffähige Schlussrechnung
mit Ausweisung der jeweiligen Kostenanteile.
Da das Land die voraussichtlich von der Gemeinde zu tragenden Kosten
erst in diesem Jahr mit der o.g. Vereinbarung mitgeteilt hat, konnte eine
Berücksichtigung im Zuge der Haushaltsplanung 2020 nicht erfolgen. Die
entsprechenden Mittel sind daher im Haushalt 2021 eingeplant worden. Die
Zahlungspflicht der Gemeinde ergibt sich grundsätzlich aus den
Straßenkreuzungsrichtlinien und ist in der Vereinbarung mit Zahlungsziel im
Haushaltsjahr 2021 festgelegt.
Die
Unterhaltungspflichten werden durch die getroffene Vereinbarung nicht geändert.
Für die am Knotenpunkt L824/Schwarzer Weg neu errichtete Ampelanlage ist das
Land entsprechend zuständig.
Finanzierung:
Einplanung
der Haushaltsmittel für das Jahr 2021 wie folgt:
im Ergebnishaushalt bei 30400 / 541101 / 4311000 100.000,00 EUR für
Straßenbau
im Finanzhaushalt bei 30400 / 541101 / 21.0027 20.000,00 EUR
für Ampelanlage
Anlagen: