Betreff
L824 / OD Metjendorf, Umbau der Knotenpunkte und Deckensanierung in der Ortslage Metjendorf
hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Wiefelstede für den Knotenpunkt L824/Schwarzer Weg
Vorlage
B/1665/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Mitteleinplanung, für die sich aus der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wiefelstede ergebenden Kostenanteile in Höhe von 120.000,00 EUR in den Haushalt 2021 zur Kenntnis. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vom Land vorzulegenden, prüffähigen Schlussrechnung; die Zahlungspflicht ergibt sich aus den Straßenkreuzungsrichtlinien und ist mit Zahlungsziel im Haushaltsjahr 2021 festgelegt.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Metjendorf (L 824) mit Umbau der drei Knotenpunkte L824/Schwarzer Weg, L824/K346-Alter Postweg und L824/K136-Ofenerfelder Straße ist mit Stand Ende 2020 abgeschlossen. Die gemeinsame Abnahme erfolgte am 14.12.2020.  Diverse kleinere Rest- bzw. Mängelarbeiten sind aufgrund der aktuellen Wetterlage noch bis Ende April 2020 zu erledigen. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung für die Querungsstelle bei der FLSA in Höhe der Einmündung „Mühlengrund“ um Überprüfung der Steigung von der Fahrbahn zur Nebenanlage gebeten. Diese scheint sehr steil zu sein und wäre dann ggf. noch anzupassen.

Der Umbau der Knotenpunkte erfolgte mit dem Ziel zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen und der grundsätzlichen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an diesen Knotenpunkten. Zu diesem Zwecke wurden Vereinbarungen zwischen dem Land Niedersachsen, vertr. durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dem Landkreis Ammerland und der Gemeinde Wiefelstede geschlossen.

In diesen Vereinbarungen ist neben Art und Umfang der Baumaßnahmen auch die Kostenteilung nach den aktuell gültigen Straßenkreuzungsrichtlinien geregelt. Demnach sind die Kosten für die Änderung höhengleicher Kreuzungen im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste aufzuteilen. Hierbei werden die zur Straße gehörenden Rad- und Gehwege inkl. Trenn- und Sicherheitsstreifen bei der Bemessung der Fahrbahnbreiten mit einbezogen.

Hieraus ergeben sich für die Gemeinde Wiefelstede für die Knotenpunkte L824/K346-Alter Postweg und L824/K136-Ofenerfelder Straße keine Kostenbeteiligungen, da die Straßenbaulast für die beteiligten Straßenäste dem Land Niedersachsen bzw. dem Landkreis Ammerland obliegt.

Für den Knotenpunkt L824/Schwarzer Weg kommt es zu einer Kostenteilung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Wiefelstede. Dabei entfällt auf die Gemeinde für den nördlich liegenden Ast (Schwarzer Weg) mit einer Breite von 8,0 m ein Anteil in Höhe von 17,98% der Baukosten. Diese belaufen sich gem. Kostenberechnung auf ca. 588.000,00 EUR brutto. Somit ergibt sich für die Gemeinde ein Kostenanteil von 105.707,87 EUR. Um etwaigen Abweichungen von der ursprünglichen Kostenberechnung begegnen zu können, sind im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 120.000,00 EUR eingeplant worden.

Die Gemeinde erhält im Zuge der Abrechnung vom Land eine prüffähige Schlussrechnung mit Ausweisung der jeweiligen Kostenanteile.  Da das Land die voraussichtlich von der Gemeinde zu tragenden Kosten erst in diesem Jahr mit der o.g. Vereinbarung mitgeteilt hat, konnte eine Berücksichtigung im Zuge der Haushaltsplanung 2020 nicht erfolgen. Die entsprechenden Mittel sind daher im Haushalt 2021 eingeplant worden. Die Zahlungspflicht der Gemeinde ergibt sich grundsätzlich aus den Straßenkreuzungsrichtlinien und ist in der Vereinbarung mit Zahlungsziel im Haushaltsjahr 2021 festgelegt.

Die Unterhaltungspflichten werden durch die getroffene Vereinbarung nicht geändert. Für die am Knotenpunkt L824/Schwarzer Weg neu errichtete Ampelanlage ist das Land entsprechend zuständig.

 


Finanzierung:

 

Einplanung der Haushaltsmittel für das Jahr 2021 wie folgt:


im Ergebnishaushalt bei 30400 / 541101 / 4311000           100.000,00 EUR  für Straßenbau
im Finanzhaushalt bei 30400 / 541101 / 21.0027                  20.000,00 EUR  für Ampelanlage
   


Anlagen: