Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2021 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2021 bis 2024
Vorlage
B/1671/2020
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2021 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1671/2020 beigefügten Fassung.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1671/2020 beigefügten Fassung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat den ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 in der Finanzausschusssitzung vom 06.10.2020 vorgestellt. Der Entwurf wies ein Gesamtdefizit in Höhe von 2.751.500 € aus. Die Folgejahre (2022 bis 2024) bildeten insgesamt ein kumuliertes Defizit in Höhe von 4.871.800 € ab.

 

Verwaltungsintern wurden die Fachbereiche/Fachdienste Anfang Oktober 2020 aufgefordert, Einsparungsvorschläge sowie Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmeseite zu unterbreiten, um das planerische Defizit entsprechend reduzieren zu können. Darüber hinaus waren die Entwicklungen bei den Hauptsteuererträgen sowie die Berechnungsgrundlagen zum Finanzausgleich abzuwarten, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie einzuschätzen, stellt nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar. Die Verwaltung hat die Schätzungen und Informationen der Spitzenverbände usw. bestmöglich in den zweiten Haushaltsentwurf aufgenommen. Gleichwohl kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, inwieweit die Prognosen tatsächlich eintreten werden.

 

Seit dem ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 haben sich die nachfolgenden wesentlichen Änderungen ergeben, die in den zweiten Haushaltsentwurf eingeflossen sind:

 

 

I. Ergebnishaushalt

 

1.       Schlüsselzuweisungen

Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen erfolgt einerseits aus der Bedarfsmesszahl, die sich aus der Einwohnerzahl und dem Grundbetrag ableitet.

 

Für die erste Finanzausschusssitzung wurde noch die Einwohnerzahl vom 31.03.2020 zugrunde gelegt. Inzwischen liegt die maßgebende Einwohnerzahl vom 30.06.2020 vor. Es ergibt sich eine Reduzierung um 53 Einwohner, was in der Folge zu einer Verminderung der Schlüsselzuweisungen führt.

 

Basis für den Grundbetrag bildet die voraussichtliche Zuweisungsmasse im Finanzausgleich 2021. In den vergangenen Jahren konnte der regelmäßig Mitte November mitgeteilte vorläufige Grundbetrag für die Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie lag dieser jedoch für die Haushaltsplanung nicht vor. Mit einer Bekanntgabe ist auch Anfang Dezember 2020 zu rechnen. Die Verwaltung hat den Grundbetrag daher anhand der vorliegenden Informationen bestmöglich geschätzt. Auf Basis dieser Schätzung geht die Verwaltung, wie schon beim ersten Haushaltsentwurf, von einem Grundbetrag in Höhe von 1.101,39 € aus. Der Grundbetrag liegt damit um rund 60 € unter dem Wert von 2020. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten angewandt. Hintergrund für den reduzierten Grundbetrag ist die deutlich geringere Zuweisungsmasse aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

 

Weiterer Faktor für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die vorhandene Steuerkraft. Für den Finanzausgleich 2021 ist die Steuerkraft von Oktober 2019 bis September 2020 maßgebend, die inzwischen feststeht und in die Berechnung einbezogen wurde. Zu berücksichtigen war bei der Berechnung des Finanzausgleichs auch die Ausgleichzahlung für Gewerbesteuerausfälle von Bund und Land in Höhe von 255.000 €.

 

Durch alle o. g. Faktoren waren die Schlüsselzuweisungen gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf nochmals um rund 275.000 € zu reduzieren und belaufen sich für 2021 auf nunmehr noch 1.705.900 €. Gegenüber dem Planansatz 2021 aus dem Haushalt 2020 ergeben sich insgesamt Mindererträge in Höhe von 1.290.000 €.

 

2.       Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer 2021 wurde auf Grundlage des voraussichtlichen Veranlagungssolls eingeplant. Aufgrund diverser Anpassungen der Vorauszahlung konnte der Ansatz 2021ff. deutlich angehoben worden. Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf (5.540.000 €) ergibt sich eine Steigerung um rund 620.000 € auf nunmehr 6.160.600 €. Der Ansatz befindet sich damit wieder auf dem Niveau des Planansatzes 2021 aus dem Haushalt 2020. Für die Folgejahre 2022 bis 2024 wurden die Orientierungsdaten angewandt.

 

Aufwandsseitig ergeben sich durch die Anpassung Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 60.000 €. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich 2021 auf 616.100 € und beträgt weiterhin 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.

 

3.       Allgemeine Finanzzuweisung vom Landkreis Ammerland

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages am 03.12.2020 erhalten die sechs Kommunen im Landkreis Ammerland eine Finanzzuweisung vom Landkreis für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von jährlich 4.500.000 €. Die Zuweisungen werden auf Basis der gezahlten Kreisumlage 2020 an die Kommunen verteilt. Für die Jahre 2020 und 2021 erhält die Gemeinde Wiefelstede dadurch jeweils eine Zuweisung in Höhe von rund 576.000 €. Der Anteil für 2021 wurde entsprechend in die Haushaltsplanung aufgenommen. 

 

4.       Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer 2021 wurde im ersten Haushaltsentwurf auf Basis der Steuerschätzung aus September 2021 eingeplant. Aufgrund der inzwischen vorliegenden Zahlbeträge zum 01.11.2020 und 20.12.2020 kann das voraussichtliche Jahresergebnis 2020 nunmehr abgeschätzt werden. Auf dieses voraussichtliche Ergebnis wurden die Orientierungsdaten angewandt. Berücksichtigt werden konnte außerdem die neue Schlüsselzahl für den Zeitraum 2021 bis 2023. Dieser steigt um 0,63 % an. Insgesamt betrachtet konnte der Ertrag aus der Einkommenssteuer gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf um rund 250.000 € angehoben werden und beläuft sich nunmehr auf 8.121.700 €. Der Ansatz verringert sich gegenüber dem Planansatz 2021 aus der Haushaltsplanung 2020 damit um rund 480.000 €.

 

5.       Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer wurde ebenso die Steuerschätzung aus September 2020 für den ersten Haushaltsentwurf zugrunde gelegt. Auch hier erfolgt nunmehr eine Berechnung auf Grundlage des voraussichtlichen Ergebnisses 2020 sowie unter Anwendung der Orientierungsdaten. Ebenso waren die neuen Schlüsselzahlen 2021 bis 2023 einzupflegen (-2,3 %). Insgesamt betrachtet war der Ansatz gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf um 42.500 € zu reduzieren und beläuft sich folglich auf 1.156.700 €.

 

6.       Gebühren für Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung

Ertragsseitig wurden außerdem die Benutzungsgebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung sowie die Straßenreinigung an die Ergebnisse der Kalkulationen angepasst und im zweiten Entwurf eingeplant. Insgesamt ergibt sich eine Verbesserung um rund 35.000 € gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf.

 

7.       Gebäudeunterhaltung/Tiefbau

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wurden bereits zum ersten Haushaltsentwurf sämtliche vorgesehene Maßnahmen kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden die erforderlichen bzw. notwendigen Maßnahmen eingeplant. Mit dem zweiten Entwurf wurden die verbliebenen Maßnahmen nochmals überprüft. Dabei wurden weitere Maßnahmen gestrichen oder verschoben (Minderaufwendungen). Aufzunehmen war im zweiten Haushaltsentwurf insbesondere die Sanierung der Wohnung in der „Alten Schule Dringenburg“ mit einem Kostenvolumen von 153.800 €. Insgesamt betrachtet konnten für den Bereich der Gebäudeunterhaltung 2021 Einsparungen in Höhe von rund 115.000 € verzeichnet werden. Auf die Beratungen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.12.2020 wird verwiesen.

 

Auch im Tiefbau wurden weitere Einsparungen bzw. Minderaufwendungen in Höhe von 80.000 € generiert.

 

8.       Kreisumlage

Die Kreisumlage ist aufwandsseitig gegenüber dem Vorjahr um rund 130.000 € auf insgesamt 6.289.400 € gestiegen. Aufgrund der Bildung und Auflösung von Rückstellungen ist dieser Betrag jedoch nicht sehr aussagekräftig. Der tatsächliche Zahlungsfluss der Kreisumlage wird im Finanzhaushalt abgebildet und liegt bei insgesamt ca. 6,19 Mio. €. Aufgrund der geringeren Steuereinnahmekraft und der geringeren Schlüsselzuweisungen sinkt die Kreisumlage im Finanzhaushalt um rund 240.000 € gegenüber dem Ansatz 2020. Der Kreisumlagehebesatz beträgt nach wie vor 34 %.

 

9.       Defizitausgleich für die Kindertagesstätte Am Brinkacker

Aufgrund des eingeschränkten Starts der Kindertagesstätte Am Brinkacker im Jahr 2021 konnte der Aufwandsansatz für den Defizitausgleich 2021 um rund 120.000 € reduziert werden.

 

10.   Personalaufwand

Für den öffentlichen Dienst liegt inzwischen der Tarifabschluss vor. Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als zunächst planerisch angenommen. Der Ansatz für Personalaufwendungen konnten daher um 83.000 € gegenüber dem ersten Entwurf gesenkt werden.

 

11.   Fazit

Insgesamt betrachtet konnte das Defizit aus dem ersten Haushaltsentwurf zwar nahezu halbiert werden.

 

Dennoch schließt die Haushaltsplanung 2021 im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von 1.327.300 € ab.

 

Leider weisen auch alle Folgejahre erhebliche Defizite in Höhe von insgesamt knapp 4.100.000 € aus.

 

Auch wenn diese Defizite mit der bestehenden Überschussrücklage planerisch ausgeglichen werden können (vgl. § 110 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 NKomVG), ist das Ergebnis der Haushaltsplanung sehr kritisch zu betrachten.

 

Ursächlich für diese prekäre Finanzlage ist natürlich insbesondere die Corona-Pandemie. Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 für die Finanzplanjahre 2021 bis 2023 sind im Bereich der Hauptsteuererträge und Zuweisungen einschl. der Kreis- und Gewerbesteuerumlage Verschlechterungen in Höhe von jährlich 1.200.000 € bis 1.500.000 € zu verzeichnen.

 

Ein besonderes Augenmerk ist darüber hinaus weiterhin auf den Defizitausgleich der Kindertagesstätten zu setzen. Die planerischen Aufwendungen abzgl. Erstattungen steigen im Zeitraum 2020 bis 2024 um rund 950.000 € an und belaufen sich im  Jahr 2024 auf 4.282.300 €.

 

Wie bereits beschrieben, wurde der (bauliche) Unterhaltungsaufwand des gemeindlichen Vermögens sowohl vor dem ersten Haushaltsentwurf als auch vor dem zweiten Haushaltsentwurf auf seine Notwendigkeit hin überprüft. Dabei wurden Maßnahmen verschoben oder ganz ausgeplant. Derzeit sind diese Verschiebungen und Einsparungen aus der Sicht der Verwaltung vertretbar. Gleichwohl ist für die Zukunft darauf zu achten, dass ein Unterhaltungsstau nicht auftreten wird. Erschwerend hinzu kommt in diesen Bereichen, dass die Gemeinde sich laufend neuen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen ausgesetzt sieht, die allein einen nicht unwesentlichen Anteil an Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich machen.

 

 

II. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit schließt mit einem Überschuss in Höhe von 416.100 €. Auch die Folgejahre weisen Überschüsse aus. Trotz dieser Überschüsse gelingt es weder im Jahr 2021 noch in den Planjahren 2022 und 2023, die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Erst im Jahr 2024 kann die ordentliche Tilgung erwirtschaftet und eine geringe Nettoinvestitionsrate erzielt werden.

 

Für die investiven Einzahlungen wird auf das Investitionsprogramm verwiesen. Im zweiten Haushaltsentwurf wurden folgende wesentliche Änderungen aufgenommen:

 

1.       Ankauf und Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen

Im investiven Bereich wurden für den zweiten Haushaltsentwurf weitere Auszahlungen für den Ankauf von Wohnbauflächen in Höhe von 234.400 € eingeplant. Insgesamt beläuft sich der Ansatz für den Ankauf von Wohnbauflächen auf 654.400 €. Für den Ankauf von Gewerbeflächen wurden im Haushalt 2021 keine Auszahlungen eingeplant. 

Einnahmeseitig wurden weitere Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbauflächen in Höhe von 596.500 € eingeplant.

 

2.       Neubau Kindertagesstätte II in Metjendorf

In den zweiten Haushaltsentwurf 2021 wurden die Grunderwerbskosten und die Baukosten für eine weitere Kindertagesstätte in Metjendorf aufgenommen. Die Grunderwerbskosten belaufen sich auf 288.600 €. Die Baukosten 2021 betragen voraussichtlich 1.583.000 €. Weitere 1.583.000 € wurden für das Finanzplanjahr 2022 berücksichtigt und mit einer Verpflichtungsermächtigung versehen. Für das Jahr 2022 wurden außerdem Einrichtungskosten in Höhe von 318.000 € aufgenommen.

 

3.       Neubau einer Feuerwehr im Süd-Bezirk

Für den Neubau einer Feuerwehr im Süd-Bezirk wurden in den zweiten Haushaltsentwurf 200.000 € für einen Grunderwerb und 65.000 € Planungskosten investiv eingeplant. Da eine konkrete Planung bislang nicht vorliegt, wurden weitere Baukosten bislang nicht eingeplant.

 

4.       Feuerwehrfahrzeuge

Für die Jahre 2022 und 2024 wurden Anschaffungskosten in Höhe von 480.000 € und 495.000 € für Feuerwehrzeuge bei den Einheiten Wiefelstede und Mollberg in den zweiten Haushaltsentwurf aufgenommen.

 

5.       Grundschule Wiefelstede

Für die Jahre 2021 bis 2023 waren bislang die weiteren Bauabschnitte aus dem Raumkonzept bei der Grundschule Wiefelstede vorgesehen. Geplant waren für 2021 und 2022 die Erweiterungen um Gruppenräume mit einem Kostenvolumen von jährlich rund 370.000 €. Hinzu kamen die Anschaffungskosten für Schulmöbel in Höhe von 40.000 € im Jahr 2022. Im Jahr 2023 war die Sanierung der Aula einschl. der Schaffung eines  Multifunktionsraum und einer Schulküche mit einem Kostenvolumen in Höhe von 1.018.600 € zuzüglich Inventar in Höhe von 35.000 € vorgesehen.

 

Das Land hat ein Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auf den Weg gebracht, aus dem die Gemeinde Wiefelstede möglicherweise eine 70 %ige Förderung der o. g. Investitionen in Ganztagsschulen erhalten könnte. Sofern eine Förderung möglich ist, könnte das gesamte Vorhaben im Jahr 2021 umgesetzt bzw. begonnen werden. Eine aktuelle Kostenschätzung geht dabei von Baukosten in Höhe von 1.927.300 € sowie die Anschaffungskosten für das Inventar in Höhe von 137.500 € aus. Diese Beträge wurden investiv für das Jahr 2021 eingeplant. Einnahmeseitig wurden Sonderposten für die Baukosten in Höhe von 1.349.100 € und für das Inventar in Höhe von 96.200 € eingeplant.

 

Ob die Förderung tatsächlich zum Tragen kommt und die Gesamtmaßnahme insoweit auch tatsächlich im Jahr 2021 umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Mit der o. g. Einplanung sollen insoweit zumindest die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

6.       Gesamtinvestitionsvolumen

Die Planungen der Investitionstätigkeit schließen mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 11.143.600 €. Das Investitionsvolumen befindet sich damit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Trotz dieses hohen Ausgabevolumens ist der Saldo aus Investitionstätigkeit mit insgesamt 2.643.900 € verhältnismäßig gering. Ursächlich hierfür sind die sehr hohen investiven Einzahlungen, die insbesondere aus den Rückflüssen aus dem Verkauf von wohnbau- und Gewerbeflächen einschl. Beiträge usw. resultieren. Der Saldo wäre mangels einer „Nettoinvestitionsrate“ und mangels liquider Mittel vollständig durch eine Darlehensaufnahme zu finanzieren.

 

 

 

7.       Darlehensaufnahmen/Schuldenentwicklung

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zur Finanzierung der Investitionstätigkeit folgende Kreditaufnahmen eingeplant:

 

2021      =             2.640.000 €,

2022      =             2.410.000 €,

2023      =                           0 € und

2024      =                250.000 €.

 

Zugrunde gelegt wurde jeweils eine Laufzeit von 20 Jahren bei einem Kreditzins in Höhe von 0,3 %.

 

Aus der Kreditermächtigung 2020 wurden bislang 1.015.000 € in Anspruch genommen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Jahresende keine weitere Darlehensaufnahme erforderlich sein wird. Anfang 2021 erfolgt dann auf Basis der vorliegenden Übertragungen (sog. „Haushaltsreste“) und weiterer Faktoren die Berechnung für eine erforderliche Inanspruchnahme der restlichen Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2020.

 

Unter der Annahme, dass die restliche Kreditermächtigung 2020 noch in voller Höhe in Anspruch genommen wird und eine vollständige Inanspruchnahme der o. g. Ermächtigung im Zeitraum 2021 bis 2024 erforderlich wird, würde die Verschuldung der Gemeinde auf knapp 14.800.000 € im Jahr 2022 steigen. Die tatsächliche Inanspruchnahme bleibt aber abzuwarten.

 

Berücksichtigt wurde in den Ein- und Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit eine Umschuldung in Höhe von 679.000 €. Für Darlehen in dieser Höhe laufen zum 30.09.2020 die Zinsbindungsfristen ab. Im Verlauf des Jahres 2021 ist anhand des Jahresverlaufes insoweit rechtzeitig darüber zu entscheiden, ob die Darlehen abgelöst oder umgeschuldet werden sollen.

 

 

III. Sonstiges

 

Um stärkere Liquiditätsschwankungen unterjährig besser ausgleichen zu können, wird der Kassenkreditrahmen von 3.000.000 € auf künftig 4.000.000 € angehoben.

 

 

IV. Gesamtfazit

 

Insgesamt betrachtet ist die Haushaltssituation sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt für Investitionen und Finanzierung als sehr angespannt zu titulieren.

 

Wesentliche „Treiber“ im Ergebnishaushalt ist natürlich die Corona-Pandemie, deren weiterer Verlauf einschließlich der finanziellen Auswirkungen abzuwarten bleibt. Kritisch dabei ist, dass es nicht gelingt, die Einnahmeeinbrüche aufwandsseitig auszugleichen. Hintergrund ist, dass hier kaum ein Handlungsspielraum besteht, da die Gemeinde zu einem Großteil der Aufwendungen rechtlich oder sachlich verpflichtet ist.

 

Investiv ist abzusehen, dass auf die Gemeinde Wiefelstede auch in naher Zukunft noch weitere wesentliche Investitionsmaßnahmen zukommen werden. Zu nennen sind hier insbesondere Investitionen im Bereich der Feuerwehren und auch weiterhin im Bereich der Kindertagesstätten und der Schulen.

 

 

Trotz der angespannten finanziellen Situation wird verwaltungsseitig empfohlen, die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Mit Beginn der Haushaltsplanung 2022 sollte hoffentlich eine größere Klarheit darüber bestehen, welche konkreten finanziellen Auswirkungen die Corona-Pandemie tatsächlich hat. Im Zuge dieser Planungen wäre dann konkret zu überlegen, wie einem weiteren negativen Verlauf entgegengewirkt werden kann.