hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 153 "Metjendorf, An der Ofener Bäke".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Bedarf
Das am 28.07.2014 vom
Gemeinderat beschlossene „Gesamträumliche Zielkonzept für die Wohnbauflächenentwicklung
in der Gemeinde Wiefelstede“ (siehe Anlage) weist einen Bedarf an
Bruttowohnbauland von 2009 bis zum Jahr 2030 für die gesamte Gemeinde in Höhe
von 46,64 ha aus. Hierbei wurde von einem Bevölkerungszuwachs von 2009 bis 2030
von 8,1 % ausgegangen.
Gemäß Zielansatz des
Konzeptes sollen 80 % des Bedarfs in den beiden Grundzentren Wiefelstede und
Metjendorf gedeckt werden. Bei einer gleichmäßigen Verteilung entspricht dies
einem Bruttowohnbaulandbedarf im Grundzentrum Metjendorf in Höhe von rd. 18,11
ha.
Seit 2009 wurde im
Grundzentrum Metjendorf durch Bauleitplanungen folgender Bedarf gedeckt:
Ortsteil |
B-Plan Nr. |
Jahr |
Bruttowohnbauland |
Metjendorf |
1. Änd. BPlan 131 |
2010 |
0,25
ha |
Metjendorf |
2. Änd. BPlan 130 |
2012 |
0,42
ha |
Metjendorf |
4. Änd. BPlan 78 |
2016 |
0,25
ha |
Heidkamp |
BPlan 29 I |
2017 |
1,20
ha |
Metjendorf |
BPlan 103 I |
2017 |
2.40
ha |
Heidkamp |
BPlan 29 II |
2019 |
2,20
ha |
Metjendorf |
BPlan 117 I |
Aufstellung |
1,10
ha |
Gesamt |
|
|
7,82 ha |
Eine aktuellere Bevölkerungsprognose
der Bertelsmannstiftung geht von einem Bevölkerungszuwachs in den Jahren 2012
bis 2030 von 11,3 % aus. Hieraus würde sich Bruttowohnbaulandbedarf bis 2030 in
Höhe von 75,04 ha ergeben. Der Anteil für das Grundzentrum Metjendorf würde
sich damit auf 30,01 ha erhöhen.
Im Rahmen der Vermarktung
der Wohnbaugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser im Baugebiet
„Heidkamp-Nord“ sind insgesamt 200 Bewerbungen eingegangen. Der Nachfrage stand
ein Angebot von 18 Grundstücken gegenüber.
Entwicklungskonzept
Die am 13.06.2016 vom
Gemeinderat beschlossene „Fortschreibung der Entwicklungsstudie für den Bereich
Metjendorf-Heidkamp-Ofenerfeld“ hat im Grundzentrum Metjendorf potentielle
Siedlungsflächen nach städtebaulichen Kriterien identifiziert und bewertet
(siehe Anlagen). Von den Potenzialflächen wurden zwischenzeitlich die Flächen I
und II realisiert (BPlan 29 I, BPlan 29 II u. BPlan 103 I). Die Flächen III und
V sind aus städtebaulicher Sicht ebenfalls gut geeignet.
Verfügbarkeit
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 dem Ankauf eines ideellen
halben Anteils der Wohnbaufläche nordöstlich des Schulweges an der Ofener Bäke
zugestimmt. Die Gemeinde ist inzwischen Miteigentümerin der Fläche geworden.
Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 den Ankauf der Wohnbaufläche
Ecke Metjenweg/Schulweg beschlossen. Die Gemeinde ist inzwischen Eigentümerin
geworden.
Mit dem Eigentümer der
Fläche am Ilexweg wurden erste Gespräche geführt. Dieser ist grundsätzlich
bereit 50 % der Fläche an die Gemeinde zu veräußern.
Bauleitplanung/Erschließung
Zur Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern und
einer Kindertageseinrichtung ist ein zweistufiges Bauleitplanverfahren
notwendig.
Der Vorentwurf des
Erschließungskonzepts und ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes werden in
der Sitzung vorgestellt.
Zu diesem TOP wird Frau
Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Gemeinde und die Vorhabenträger. Hierzu sind noch städtebauliche Verträge abzuschließen.
Anlagen: