Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020
Vorlage
B/1680/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/1680/2020 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat den Gremien der Gemeinde zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 06.10.2020 über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage berichtet. In der beigefügten Tabelle sind nochmals die Erwartungen aufgeführt, die in der Oktober-Sitzung vorgestellt wurden. Nachstehend werden nur die Positionen erläutert, wo sich seit der letzten Sitzung Änderungen ergeben haben:

 

Grundsteuer  B

Die Erwartung der Grundsteuer B ist gegenüber der Oktober-Sitzung um 10.000 € zu reduzieren, da die Veranlagungen nicht in der Höhe eingetreten sind, wie zuletzt erwartet. Gleichwohl geht die Verwaltung am Jahresende von Erträgen der Grundsteuer B in Höhe von 2.510.000 € aus, was gegenüber der Planung Mehrerträge in Höhe von 67.100 € bedeutet.

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer nimmt trotz der Corona-Krise einen sehr erfreulichen Verlauf. In der Sitzung vom 06.10.2020 ist die Verwaltung noch davon ausgegangen, dass der geplante Ansatz (5.846.400 €) um rund 350.000 € unterschritten wird. In den vergangenen zwei Monaten konnten jedoch diverse Nachveranlagungen in unterschiedlicher Größenordnung verbucht werden. Die Erwartung wurde daher um 500.000 € angehoben, so dass die Verwaltung zum  Jahresende von Gewerbesteuer-Erträgen in Höhe von 6.000.000 € ausgeht. Entsprechend wären Mehrträge in Höhe von rund 150.000 € zu verzeichnen.

Aufwandsseitig führt diese Entwicklung gegenüber der Haushaltsplanung zu Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 15.300 €.

 

Bund und Länder haben im Rahmen eines Hilfsprogrammes für Kommunen einen Ausgleich der Mindererträge bei der Gewerbesteuer beschlossen. Verglichen wird dabei der Durchschnitt des Gewerbesteuer-Ist-Aufkommens für die Finanzausgleiche 2018 bis 2020 mit dem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen für den Finanzausgleich 2021. Für die Gemeinde Wiefelstede war das Jahr 2018 im Referenzzeitraum enthalten, in dem Gewerbesteuern in Höhe von 7,7 Mio. € zu verzeichnen waren. Diese begründet im Wesentlichen die Ausgleichszahlung. Am 23.11.2020 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Berechnung dazu führt, dass die Gemeinde Wiefelstede eine Ausgleichszahlung in Höhe von 255.000 € erhält. Die Auszahlung erfolgt zum 04.12.2020. Anzumerken ist, dass die Zahlung systemgerecht im Finanzausgleich 2021 zu berücksichtigen ist und dort zu Mindererträgen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 192.000 € sowie Mehraufwendungen bei der Kreisumlage in Höhe von 28.000 € führt.

 

Einkommenssteuer

Für die Oktober-Sitzung wurde eine Erwartung der Einkommenssteuer auf Basis der September-Steuerschätzung vorgenommen. Entsprechend ist die Verwaltung von Mindererträgen in Höhe von 827.800 € ausgegangen. Inzwischen ist die Abschlagszahlung zum 01.11.2020 in der Gemeindekasse eingegangen. Diese Zahlung ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 % geringer ausgefallen. Zum 20.12.2020 erfolgt die vierte Abschlagszahlung für 2020. Da hierfür ein Betrag in Höhe von 110 % der November-Zahlung anzusetzen ist, steht dieser Betrag bereits fest. Zum 01.02.2021 erfolgt die Abrechnung der Einkommenssteuer 2020. Dieser Abrechnungsbetrag ist nicht bekannt Für die Jahre 2018 und 2019 ergaben sich Rückzahlungsbeträge in Höhe von rund 60.000 € bzw. 110.000 €. Unter Annahme einer Erstattung in Höhe von 100.000 € für 2020 geht die Verwaltung von Erträgen aus der Einkommenssteuer in Höhe von 7.548.000 € aus. Das voraussichtliche Defizit konnte dadurch gegenüber der Oktober-Sitzung von 827.800 € auf 646.800 € reduziert werden.

 

Umsatzsteuer

Auch die Erwartung für die Umsatzsteuer wurde für die letzte Finanzausschusssitzung auf Basis der Steuerschätzung für September 2020 vorgenommen. Trotz der Corona-Krise und der Senkungen der Mehrwertsteuer konnte die Verwaltung seinerzeit von Mehrerträgen in Höhe von 225.000 € ausgehen. Inzwischen ist die Zahlung zum 01.11.2020 eingegangen, welche um 24,3 % über dem Vorjahreswert lag. Am 20.12.2020 erfolgt die letzte Zahlung für 2020, deren Höhe bislang nicht bekannt ist. Unter Berücksichtigung einer Zahlung auf dem Niveau von 2019 würden sich für 2020 letztlich Gesamterträge in Höhe von 1.226.000 € ergeben. Auch wenn damit die Erwartung um 34.000 € nach unten zu korrigieren ist, würden am Jahresende Mehrerträge in Höhe von 181.000 € verbleiben.

 

 

Fazit

Für die dargestellten Positionen ist die Verwaltung im Oktober noch von einer Verschlechterung in Höhe von 861.000 € ausgegangen. Durch die o.g. positiven Entwicklungen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer konnte die Verschlechterung auf rund 220.000 € reduziert werden.

 

Nicht enthalten in dieser Betrachtung sind zudem eine Gewerbesteuerausgleichszahlung vom Land in Höhe von 255.000 € sowie eine Erstattung vom Land für allgemeine coronabedingte Ausfälle in Höhe von 178.966 €.

 

Ebenfalls nicht enthalten ist eine allgemeine Finanzzuweisung des Landkreises Ammerland: Den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages am 03.12.2020 nach dem Verteilschlüssel der Kreisumlage des Jahres 2020 für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils 4,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Mit einem ca. 12,8-prozentigen (6,457 Mio. €) Aufkommen an der vom Landkreis Ammerland insgesamt im Jahr 2020 erhaltenen Kreisumlage in Höhe ca. 50,47 Mio. € erhält die Gemeinde Wiefelstede somit jeweils in etwa 576.000 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021.

 

 

Unter Berücksichtigung dieser drei Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt fast 1,01 Mio. € kann die „Verschlechterung“ in eine „Verbesserung“ umgewandelt werden.

 

Da am Jahresende traditionell weitere Verbesserungen durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge zu erwarten sind, sollte das planerische Defizit in Höhe von 411.000 € nach heutigen Erkenntnissen trotz der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden und sich sogar deutlich positiv gestalten können.