Betreff
Stellenplan der Gemeinde Wiefelstede für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
B/1683/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den der Beratungsvorlage B/1683/2020 anliegenden Stellenplan einschließlich Stellenübersichten in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 zu übernehmen.

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der Haushaltsplanung aufgenommen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan vorgesehenen Stellen berechnet. Der aktuelle Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022. Die Tariferhöhung zum 01.04.2021 beträgt 1,4 % und zum 01.04.2022 1,8 %.

 

Im Vergleich zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ergeben sich für den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 die folgenden Veränderungen:

 

1.      Jugendpflege:

Einer/Einem Beschäftigten wurde die wöchentliche Arbeitszeit von 34,00 auf 39,00 Stunden erhöht, damit diese/r der Jugendpflege dann in der Altersteilzeitphase ab dem 01.10.2020 mit 19,50 Wochenstunden zur Verfügung stehen kann. Dieses wirkt sich nur im Stellenplan mit einer Erhöhung des Stellenanteils von 0,13 Stellen aus, da die Personalkosten für 19,50 Wochenstunden zzgl. einer Aufstockung des Entgeltes um 20 Prozent einzuplanen sind.

 

2.      Oberschule Wiefelstede/Grundschule Wiefelstede/Grundschule Metjendorf/Verwaltung

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Wiefelsteder Schulen resultiert ein erheblicher Supportbedarf der Schulen. Im Stellenplan ist daher die Ausweisung einer Stelle für eine/n IT-Administrator/in in der Wertigkeit der Entgeltgruppe 9b der Anlage 1a zum TVöD (VKA) erforderlich. Diese/r soll sodann alle drei Schulen wie auch die Gemeindeverwaltung administrativ betreuen, für die Weiterentwicklung der IT-Landschaft verantwortlich sein sowie neue Konzepte entwickeln. Der Arbeitsplatz soll im Rathaus geschaffen werden.

 

3.      Fachdienst Finanzen und Schulen:

In den Sachgebieten Haushalt und Jahresabschluss sowie Gemeindekasse sind Stundenaufstockungen von 19,50 bzw. 7,00 Wochenstunden erforderlich. Im Sachgebiet Haushalt und Jahresabschluss wurde zur Vertretung einer/eines anderen Beschäftigten eine Umsetzung vorgenommen. Der Stellenanteil erhöht sich aktuell nur im Stellenplan und nicht tatsächlich, da die Besetzung der Stelle aktuell nur in einem Umfang von 19,50 Wochenstunden erfolgt.

 

Im Sachgebiet Gemeindekasse ist aufgrund der dauerhaft erhöhten Arbeitsanforderung eine Stundenaufstockung von 7,00 Wochenstunden erforderlich. 

 

4.      FD Innere Verwaltung:

Ein/e Beschäftigte/r kann aktuell nicht mehr auf der vorgesehenen Stelle beschäftigt werden. Es wurde eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 auf 25,00 Stunden vorgenommen. Aufgrund der Erforderlichkeit musste die vakante Stelle entsprechend dem Stellenplan jedoch mit einer Vollzeitkraft wiederbesetzt werden, so dass im Stellenplan ein vorübergehender „Stellenüberhang“ von 25,00 Wochenstunden verbleibt. 

 

5.      FB III:

Für zwei Beschäftigte besteht eine zeitlich begrenzte Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne von § 11 Abs. 1 TVöD-V. Im Stellenplan ist jedoch der theoretisch mögliche Stellenumfang nach Ablauf der befristeten Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit anzugeben. Insoweit ist eine diesbezügliche Anpassung des Stellenplanes erforderlich.

 

6.      Grundschule Wiefelstede:

Im Zuge von Anträgen auf zeitlich nicht begrenzte Reduzierungen der wöchentlichen Arbeitszeit im Sinne von § 8 TzBfG wurden bei zwei Beschäftigten die wöchentlichen Arbeitszeiten arbeitsvertraglich reduziert. Eine Umverteilung dieser Stunden auf andere Beschäftigte war aufgrund der geringen Stundenumfänge nicht erforderlich.

 

7.      Raumpflege Grundschule Metjendorf:

Bedingt durch den Erweiterungsbau und den Neubau der Zweifeldsporthalle bei der Grundschule Metjendorf hat sich die zu reinigende Fläche dahingehend erhöht, dass anhand der Berechnungsgrundlage „Mittlere Reinigungszeiten in der Gebäudereinigung“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eine zusätzliche wöchentliche Reinigung von 37,00 Stunden erforderlich ist. Vorgesehen ist eine Aufteilung von 17,00 Wochenstunden für den Erweiterungsbau und 20,00 Wochenstunden für die Zweifeldsporthalle. 

  


Finanzierung:

 

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Anlagen: