Betreff
Windkraftpotentialstudie
Vorlage
B/1687/2020
Aktenzeichen
pi-zd
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dieses Thema zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Die Angelegenheit wird Gegenstand der Beratungen im nächsten Bau- und Umweltausschuss.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 mehrheitlich beschlossen, für das Gebiet der Gemeinde Wiefelstede eine neue Windkraftpotentialstudie erstellen zu lassen. Die Verwaltung hat daraufhin eine Preisanfrage bei mehreren Planungsbüros durchgeführt. Im Ergebnis wurde das Planungsbüro NWP mit der Erstellung der Studie beauftragt, welches in der Folgezeit die Arbeiten aufgenommen hat. Die CDU-Fraktion hat im Frühjahr 2020 beantragt, die Arbeiten  an der Windkraftpotentialstudie abzubrechen, da der Landkreis Ammerland im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den gesamten Bereich des Landkreises ebenfalls eine Windkraftpotentialstudie in Auftrag gegeben hat und die Gemeinde auf diese Ergebnisse warten könne um Haushaltsmittel einzusparen. Diesen Antrag hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 16.03.2020 mehrheitlich abgelehnt. Das Planungsbüro hat daraufhin die Arbeiten an der Studie fortgeführt.

 

Zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage wurde in der Zwischenzeit eine Informationsveranstaltung durchgeführt in dessen Rahmen ein in Sachen Windenergieplanung versiertes Rechtsanwaltbüro referiert hat. Das Planungsbüro NWP hat das bis dahin entwickelte Flächenszenario ebenfalls kurz dargestellt.

 

Für den Bereich der Gemeinde Wiefelstede hat die derzeitige Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen in Conneforde, die mit der 29. Flächennutzungsplanung beschlossen wurde, nach wie vor Bestand. Diese Planung wurde bereits in drei Klageverfahren überprüft. Die Flächennutzungsplanung besteht unverändert weiter, da die Klagen abgewiesen wurden. Klar ist, dass die Konzentrationsplanung in Conneforde zwar bestandskräftig ist, jedoch heutigen Anforderung an eine Konzentrationsplanung nicht genügen würde. Gerichtlich angreifbar ist diese Planung dennoch nicht, da gegen diese nicht innerhalb eines Zeitraumes von 7 Jahren geklagt wurde.

 

Dennoch ist nicht angezeigt, dass die Gemeinde in dieser Angelegenheit untätig bleibt. Zum einen ist der Ausbau der Windenergie ein tragender Faktor der Energiewende ohne die diese nicht umgesetzt werden kann. Zum anderen wird die bestehende Konzentrationsplanung dauerhaft keinen Bestand haben. Hier kommen zwei Szenarien auf die Gemeinde zu. Zum einen könnte der Anlagenbetreiber für die Anlagen in Conneforde entscheiden, die Anlagen abzubauen, da sie wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden können oder die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist; in diesem Fall wäre der Anlagenbetreiber gezwungen die Anlagen abzubauen. Wenn es in diesem Fall Niemandem zumutbar ist, dort neue Anlagen aufzubauen und wirtschaftlich zu betreiben, wird die bisherige Konzentrationsplanung, die 29. Flächennutzungsplanänderung, funktionslos.

 

Das zweite Szenario kommt auf die Gemeinde zu, wenn der Landkreis Ammerland das regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Ammerland festgestellt hat und die Gemeinde Wiefelstede aufgrund des Raumordnungsgesetz verpflichtet ist, die Festsetzungen des Raumordnungsprogrammes durch den Landkreis Ammerland in den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu übernehmen. Hier ist davon auszugehen, dass die Festlegungen des Landkreises hinsichtlich der Windenergie über die der bisherigen Festsetzungen der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes hinausgehen.

 

In beiden Fällen hätte die bisherige Konzentrationsplanung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes keinerlei Wirkung mehr. Die Gemeinde könnte die Errichtung von Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet nicht mehr steuern. Für alle potentiell möglichen Flächen könnten Investoren Genehmigungsanträge nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz stellen, die, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ohne Einfluss durch die Gemeinde Wiefelstede genehmigt werden müssen, da diese nach dem Baugesetzbuch privilegiert sind. Diese Umstand sollte nach Ansicht des Unterzeichnenden unbedingt verhindert werden.

 

Das Planungsbüro wird in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses das aktuelle Flächenszenario mit den angenommenen harten und weichen Tabuzonen darstellen. Die unter Berücksichtigung der gängigen Abstandsregeln möglichen Flächen für Windkraftanlagen reichen im Bereich der Gemeinde Wiefelstede nicht dafür aus, der Windenergie substantiellen Raum zu verschaffen. Ob eine Gemeinde der Windenergie substantiellen Raum verschafft hat, eine Einzelfallentscheidung, die der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Rechtlich sicher dürfte die Gemeinde Wiefelstede nach Prüfung durch das Fachanwaltsbüro sein, wenn der Windenergie rd. 75 ha der Gemeindeflächen zur Verfügung gestellt werden würde. Andere Berechnungsmethoden würden zu weiteren Flächen führen, die zur Verfügung zu stellen sind.

 

Aufgrund der Tatsache, dass eine einwandfreie Planung einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nimmt, und die Gemeinde über eine rechtsichere Windenergieplanung verfügen sollte, sollten für die Gemeinde Wiefelstede Entscheidungen über den Fortgang der Planung getroffen werden. Hier sind zwei Wege denkbar. Die Gemeinde könnte, wie in der Vergangenheit eine eigene Konzentrationsplanung initiieren und am Ende des Planungsprozesses eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen. Klar muss dabei sein, dass die gängigen Abstandsregeln unterschritten werden müssten. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Entscheidung auf Kreisebene dahingehend zu beantragen, dass dieser in Bezug auf Windenergieplanung diese mit Ausschlusswirkung beschließen möge. In diesem Fall würde die Gemeinde seine eigene Planungshoheit nicht mehr ausüben können.

 

Vorgeschlagen wird verwaltungsseitig, dass dieses Thema eingehend in den Fraktionen beraten wird und die Entscheidung über die Fortführung eines eigenen Verfahrens oder eine Antragstellung beim Landkreis Ammerland in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu treffen.

  


Finanzierung:

     


Anlagen: