Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2020 "Maßnahmen zum Klimaschutz"
Vorlage
B/1697/2020
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

  

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erkennt den Klimaschutz als hohe Priorität an.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag von Herrn Schönwälder vom 16.06.2020   mit der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Antrag vom 02.10.2020 nicht zu entsprechen.

 

 

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde Wiefelstede zu stellen, um in der Folgezeit innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ein Klimaschutzkonzept zu erstellen.

 

d)     Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, ein Gebiet im Neubaugebiet Grote Placken ausschließlich für ökologisches Bauen vorzusehen, wird nicht entsprochen. 

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Zunächst wird beantragt, dass der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Klimaschutz als hohe Priorität anerkennt.

 

Diese Erklärung zielt darauf ab,  dass die Gemeinde Wiefelstede in allen Bereichen ihres täglichen Handelns grundsätzlich den Schutz des Klimas als Ziel mitverfolgt. Dieser Festlegung  kann sich in der heutigen Zeit meiner Auffassung nach keiner entziehen; vielmehr sollte es ein Anliegen einer jeden Gemeinde sein, dem Klimaschutz eine hohe Priorität einzuräumen. Gleichwohl sind die Gemeinden auf einer Vielzahl von Feldern tätig, wobei Auswirkungen auf das Klima bei fast jeder Maßnahme die Folge sind. Insofern muss der Klimaschutz als konkurrierendes Ziel zurücktreten wenn die Zielverfolgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich erscheint, oder der Schutz des Klimas den grundsätzlichen Entwicklungen der Gemeinde zuwider läuft. Die grundsätzliche Aussage, dem Klimaschutz in der Gemeinde Wiefelstede eine hohe Priorität einzuräumen, steht dem jedoch nicht entgegen.

 

In Ergänzung des Antrages von Herrn Schönwälder soll die Verwaltung verpflichtet werden, für alle künftig zu beschließenden Maßnahmen, die Klimaauswirkungen zu beschreiben und Alternativen oder Kompensationsmaßnahmen zu benennen.

 

Bereits bei der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von Herrn Schönwälder wurde ausgeführt, dass eine derartige pauschale Festlegung, die Klimaauswirkungen bei allen zu beschließenden Maßnahmen zu ermitteln, sie darzulegen, alternative Maßnahmen oder Kompensationsmaßnahmen darzustellen, aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend ist, da im Prinzip jede Maßnahme letztendlich Auswirkungen auf die Umwelt hat, dieses aber nur in begrenzten Fällen zu einer anderen Entscheidung führen würde.  Die Auswirkungen auf das Klima vollumfänglich zu beschreiben, wird allein an der Tatsache scheitern, dass dieses personell nicht geleistet werden kann. Sofern die Verwaltung politisch einen entsprechenden Auftrag bekommen soll, wäre es in jedem Fall erforderlich, dass eine Eingrenzung der zu beschreibenden und zu bewertenden Maßnahmen vorgenommen wird. Im Bezug auf die Durchführung von Bauleitplanverfahren wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass der Umweltbericht bzw. die Kompensationsmaßnahmen, die von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland vorgegeben werden, als Ausgleich anerkannt sind und entsprechend abgearbeitet werden können.

 

Die Benennung eines Klimaschutzbeauftragten für sich allein ist nach Auffassung der Verwaltung wenig zielführend. Personelle Ressourcen sind innerhalb der Gemeindeverwaltung nicht vorhanden. In einem weiteren Punkt wird beantragt, ein Klimaschutzkonzept mit politischen Vertretern für die Gemeinde Wiefelstede zu erarbeiten.

 

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung Kontakt mit dem Servicekompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) aufgenommen. Ohne diese Angelegenheit bis ins letzte Detail besprechen zu können, war das Ergebnis, dass die Gemeinde Wiefelstede die Möglichkeit hat, für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes eine Förderung zu beantragen, die  75 % der anfallenden Kosten beinhaltet. Anfallende Personalkosten für eine zusätzlich zu schaffende Stelle sind hier ausdrücklich enthalten. Die Förderung würde für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren genehmigt werden können. Für den Anschlusszeitraum besteht nach heutiger Förderrichtlinie die Möglichkeit, für weitere 3 Jahre 40 % der Projektkosten gefördert zu bekommen. Die Art und der Umfang eines entsprechenden Förderantrages müsste noch im Detail ausgearbeitet werden. Insgesamt macht es nach Ansicht der Verwaltung jedoch Sinn, neben den vielen einzelnen Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit in Bezug auf Energieeffizienz durchgeführt wurden, strukturell konzeptionell neu zu beginnen und hier zunächst einen Förderantrag zu stellen.

 

Nach Punkt 5 des Antrages soll ein Straßenzug im Neubaugebiet Grote Placken als ökologisches Baugebiet ausgewiesen werden. Die Verwaltung soll dafür einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

 

Die Nachfrage nach Wohnbaugrundstück ist so enorm hoch, dass die Gemeinde für alle anzubietenden Grundstücke auch Käufer finden wird. Andererseits ist eine rein ökologische Bauweise gegenüber der konventionellen Bauweise auch kostenträchtiger, was möglicherweise junge Familien als Zielgruppe vom Ankauf von Grundstücken abhalten könnte. In diesem Zusammenhang ist auch auszuführen, dass bereits bei regulärer Bauweise der KFW 55- Standard erreicht werden wird. Für die Erreichung eines höheren Energieeinsparpotentials bis hin zum Passivhaus sind die finanziellen Anstrengungen doch deutlich höher für die Bauherren.

 


Finanzierung:

     


Anlagen: