Betreff
Erneuerung Durchlass "An der Bäke";
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1702/2020
Aktenzeichen
III-
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung des Durchlasses „An der Bäke“ im Jahr 2021 mit einem Kostenvolumen von 40.000,00 € durchzuführen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Gehweg, der die Gemeindestraßen „An der Bäke“ und „Gartenstraße“ verbindet, führt über ein Brückenbauwerk über die Halfsteder Bäke. Dieses Brückenbauwerk ist abgängig und  muss abgerissen werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

 

Da Brückenbauwerke einen hohen Unterhaltungsaufwand mit sich bringen, empfiehlt der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze dieses Brückenbauwerk durch einen GFK-Durchlass mit einer Durchmessernennweite von 1200 mm zu ersetzen.

 

Glasfaserrohre haben den Vorteil, dass diese ein geringeres Eigengewicht als Betonrohre besitzen und dadurch, gerade bei einem solchen Durchmesser, leichter händelbar sind.

 

Der Gehweg über den Durchlass soll im Nachhinein mit einer wassergebundenen Wegedecke versehen werden und erhält ein beidseitiges Geländer als Absturzsicherung. Die Böschungen im Bereich des Durchlasses sollen mit Wasserbausteinen vor Ausspülungen gesichert werden.

 

Ein baugleicher Durchlass wurde bereits im Jahr 2019 im Zuge der Sanierung des Blumenviertels weiter nördlich in die Halfsteder Bäke verbaut.

 

Entsprechende Gespräche mit der Ammerländer Wasseracht sowie der unteren Wasserbehörde des Landkreises Ammerland sind für Anfang des Jahres vorgesehen.

 

 


Finanzierung:

  

Im Zuge der Haushaltsmittelanmeldungen wurden für diese Baumaßnahme 40.000,00 € im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet.

 

Inv. Nr.:          21.0010           Bilanz. Zugangskonto:           0370002

Kostenstelle:   30400              FR-Konto:                              7872000

Kostenträger:  552101

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten: 40.000,00 €       75 Jahre (1,3%)          600,00 € jährlich

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

Die Unterhaltung des Durchlasses ist deutlich günstiger, als die eines Brückenbauwerkes.

Dennoch werden Unterhaltungskosten für Durchlass, Wegedecke und Geländer in Form von Sichtkontrollen und Ausbesserungen anfallen. Diese können jährlich mit rd. 200,00 € betitelt werden. 

 

  


Anlagen: