hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung des Durchlasses „An der
Bäke“ im Jahr 2021 mit einem Kostenvolumen von 40.000,00 € durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Gehweg, der die Gemeindestraßen „An der Bäke“ und „Gartenstraße“ verbindet,
führt über ein Brückenbauwerk über die Halfsteder Bäke. Dieses Brückenbauwerk
ist abgängig und muss abgerissen werden,
da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Da
Brückenbauwerke einen hohen Unterhaltungsaufwand mit sich bringen, empfiehlt
der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze dieses Brückenbauwerk durch einen
GFK-Durchlass mit einer Durchmessernennweite von 1200 mm zu ersetzen.
Glasfaserrohre
haben den Vorteil, dass diese ein geringeres Eigengewicht als Betonrohre
besitzen und dadurch, gerade bei einem solchen Durchmesser, leichter händelbar
sind.
Der
Gehweg über den Durchlass soll im Nachhinein mit einer wassergebundenen
Wegedecke versehen werden und erhält ein beidseitiges Geländer als
Absturzsicherung. Die Böschungen im Bereich des Durchlasses sollen mit
Wasserbausteinen vor Ausspülungen gesichert werden.
Ein
baugleicher Durchlass wurde bereits im Jahr 2019 im Zuge der Sanierung des
Blumenviertels weiter nördlich in die Halfsteder Bäke verbaut.
Entsprechende
Gespräche mit der Ammerländer Wasseracht sowie der unteren Wasserbehörde des
Landkreises Ammerland sind für Anfang des Jahres vorgesehen.
Finanzierung:
Im Zuge
der Haushaltsmittelanmeldungen wurden für diese Baumaßnahme 40.000,00 € im
Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet.
Inv.
Nr.: 21.0010 Bilanz. Zugangskonto: 0370002
Kostenstelle: 30400 FR-Konto: 7872000
Kostenträger: 552101
Abschreibung:
Herstellungskosten:
40.000,00 € 75 Jahre (1,3%) 600,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Die
Unterhaltung des Durchlasses ist deutlich günstiger, als die eines
Brückenbauwerkes.
Dennoch
werden Unterhaltungskosten für Durchlass, Wegedecke und Geländer in Form von
Sichtkontrollen und Ausbesserungen anfallen. Diese können jährlich mit rd.
200,00 € betitelt werden.
Anlagen: