Betreff
Haltestellenmaßnahmen 2021 - barrierefreier Ausbau von Haltestellen;
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1707/2021
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den barrierefreien Neu- u. Ausbau der Bushaltestellen

 

-          „Schulzentrum Wiefelstede“ in den Fahrtrichtungen Oldenburg und Conneforde

-          „Parkstraße“ in Fahrtrichtung Conneforde

-          „Abzweigung Dingsfelder Weg“ in den Fahrtrichtungen Oldenburg und Conneforde

 

im Jahr 2021 mit einem Kostenvolumen von 240.000,00 € durchzuführen.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Jahr 2019 fand, zusammen mit Vertretern des Zweckverbandes Verkehrsbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN), des Landkreises Ammerland, der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) und der Gemeinde Wiefelstede, ein Gesprächstermin im Rathaus, bezüglich des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen an Haltestellen der Bedienungsebene 1 (Linie 330) statt. Viele Bushaltestellen entlang dieser Linienführung wurden bereits barrierefrei ausgebaut.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 wurde ein Förderantrag zum barrierefreien Ausbau für insgesamt fünf Linien- u. Schulbushaltestellen über den ZVBN bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt (sh. Anlage).

 

Gefördert wird der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen über die LNVG  mit 75 % der Baukosten und 10 % der Planungskosten. Ebenso fördert der ZVBN den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen mit 12,5 % der Baukosten, sodass der bare Eigenanteil der Gemeinde Wiefelstede bei 12,5 % der Baukosten und 90 % der Planungskosten liegt.

 

Folgende Bushaltestellen wurden in dem anliegenden Förderantrag berücksichtigt.

 

-          Linien- u. Schulbushaltestelle „Schulzentrum Wiefelstede“ (Fahrtrichtung Oldenburg u. Conneforde)

 

Bislang müssen die Busse zweimal die Schleife über den Parkplatz „Am Breeden“ fahren, wenn diese aus Richtung Conneforde kommen und in Richtung Oldenburg weiterfahren wollen.

Das Fahren dieser Schleifen kostet wertwolle Zeit im Busfahrplan die eingespart werden kann, wenn gegenüber der bisherigen Bushaltestellen des Wiefelsteder Schulzentrums eine eigene Bushaltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg gebaut werden würde.

Vertreter der VWG berichteten in dem o. g. Gespräch, dass die Busse bereits häufig Fahrgäste gegenüber der bisherigen Bushaltestelle ein- und aussteigen lassen, um das Fahren der Schleifen auszulassen und demnach Zeit zu sparen.

In dem Förderantrag wurden daher ein Neubau (Fahrtrichtung Oldenburg) und ein Ausbau (Fahrtrichtung Conneforde) für die Schul- u. Linienbushaltestelle „Schulzentrum Wiefelstede“ berücksichtigt.

 

-          Linien- u. Schulbushaltestelle „Parkstraße“ (Fahrtrichtung Conneforde)

 

Die Bushaltestelle „Parkstraße“ wird von Schülern und Pendlern in beide Fahrtrichtungen sehr hoch frequentiert genutzt. In Fahrtrichtung Oldenburg hat an dieser Bushaltestelle bereits vor einigen Jahren ein barrierefreier Ausbau stattgefunden.

Da sich nicht nur die Busbucht in Fahrtrichtung Conneforde in einem sehr schlechten Zustand befindet, sondern auch eingeschränkten Fahrgästen die Möglichkeit gegeben werden soll die Haltestellen in beide Fahrtrichtungen und somit das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen zu können, wurde auch diese Bushaltestelle in den Förderantrag aufgenommen.

 

Die, dem Förderantrag anliegende, Ausführungsplanung dieser Haltestelle wurde am 29.September 2020 auf einem Ortstermin der Polizei, dem Landkreis Ammerland   sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr vorgestellt.

Zum Standort dieser Haltestelle wird von Seiten der  Gemeinde Wiefelstede noch eine Rückmeldung von den vorab genannten Behörden erwartet, da im Zuge des o. g. Ortstermins angedeutet wurde, dass die Bushaltestelle in Fahrtrichtungen Conneforde aus verkehrlicher Sicht besser vor den Knotenpunkt Parkstraße / Haupstraße auf Höhe des ortsansässigen Ärztezentrums verlegt werden sollte. So würde die Bushaltestelle im Falle einer nachträglichen Signalisierung des Knotenpunktes nicht im Bereich der Fußgängerfurten liegen.

Sofern die Bushaltestelle vor den Knotenpunkt auf Höhe des Ärztezentrums verlegt werden muss, müsste die Bushaltestelle an dem dortigen Standort als sogenannte Randbushaltestelle, ohne Bushaltebucht errichtet werden. Der vorhandene öffentliche Entwässerungsgraben würde dann für die Aufstell- u. Wartefläche verrohrt werden, so dass keine Fahrgäste auf dem Rad- u. Gehweg warten müssten.

 

Die Rückmeldung der Behörden bleibt abzuwarten. 

 

 

-          Linien- u. Schulbushaltestelle „Abzweigung Dingsfelder Weg“ (Fahrtrichtung Oldenburg u. Conneforde)

 

Im Zuge der Erschließung des geplanten Erschließungsgebietes BPL 147 „Grote Placken“ ist es erforderlich die vorhandenen Bushaltestellen „Abzweigung Dingsfelder Weg“ aufgrund des derzeitigen Planungsstandes zu verlegen.

Aus diesem Grund wurden auch diese beiden Bushaltestellen in dem anliegenden Förderantrag berücksichtigt.

Da der Förderantrag der LNVG bis zum 31.08.2020 vorliegen musste, hat sich der Planungsstand zur Bushaltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg etwas geändert.

Da von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland eine richtungstreue Nutzung der Rad- u. Gehwege gefordert wird, sollte aus Sicht der Verwaltung vor dem geplanten Erschließungsgebiet auf Höhe der Planstraße B eine Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FLSA) errichtet werden.

Diese FLSA würde den Verkehrsteilnehmern, die die Nebenanlagen nutzen, eine gesicherte Querungsmöglichkeit am südlichen Ende des Ortes zu bieten, da sich die nächste gesicherte Querungsmöglichkeit erst wieder am Knotenpunkt Hauptstraße / August-Hinrich-Straße befindet. Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer solchen FLSA fordert die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr entsprechende Querungszahlen, die die Erforderlichkeit belegen.

Diese Querungszahlen können zurzeit jedoch nicht geliefert werden, daher wird aus Sicht der Verwaltung empfohlen, die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Oldenburg vom bisherigen Standort weiter in den Süden zu verlegen, damit im Nachhinein eine FLSA ohne großen Aufwand nachgerüstet werden kann (sh. Planentwurf Bushaltestellen „Abzweigung Dingsfelder Weg“).

 

  


Finanzierung:

 

Im Zuge der Haushaltsmittelanmeldungen wurden für diese Baumaßnahme 240.000,00 € im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet.

 

Baukosten (204.000,00 €)

Inv. Nr.:               99.0224                Bilanz. Zugangskonto:   0392502

Kostenstelle:     30400                    FR-Konto:                                          7872000

Kostenträger:   547201

 

Buswartehäusschen (36.000,00 €)

Inv. Nr.:               99.0224                Bilanz. Zugangskonto:   0392002

Kostenstelle:     30400                    FR-Konto:                                          7871000

Kostenträger:   547201

 

Förderung:

 

LNVG (165.800,00 €)

 

Inv.Nr.:                20.0020                bilanz. Zugangskonto                    2111302

Kostenstelle:     30400                    FR-Konto:                                          6813000

Kostenträger:   547201

 

ZVBN (25.100,00 €)

 

Inv.Nr.:                20.0020                bilanz. Zugangskonto                    2111102

Kostenstelle:     30400                    FR-Konto:                                          6811000

Kostenträger:   547201

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten: 240.000,00 €            25 Jahre (4%)                    9.600,00 € jährlich

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

Keine Mehrkosten gegenüber bisher.

 

     


Anlagen: