Betreff
Berufung hinzugewählter Mitglieder in den Schulausschuss
Vorlage
B/1729/2021
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Für die Restdauer der am 01.11.2016 begonnenen Wahlperiode des Rates der Gemeinde Wiefelstede  werden folgende hinzugewählten Mitglieder in den Schulausschuss berufen:

 

Schülervertreterin: Elin Aktepe, Jürnweg 22 a, 26215 Wiefelstede

Vertreter: Tjark Pöhlker, Heidkamper Landstr. 7. 26215 Wiefelstede

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 110 des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) gehören den kommunalen Schulausschüssen neben Ratsfrauen und Ratsherren auch stimmberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler an. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 hinsichtlich der Zahl dieser Mitgliedergruppen beschlossen, dass je ein/e Vertreter/-in der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler/-innen sowie je ein Ersatzmitglied dem Schulausschuss angehören sollen.

 

Der bisherigen Schülervertreter Janus Palkowski sowie dessen Stellvertreterin Michelle Krebs haben die Oberschule Wiefelstede am 31.07.2020 verlassen. In einer Schulvorstandssitzung Anfang des Schuljahres 2020/2021 wurden Elin Aktepe (Klasse 10e) und als Vertreter Tjark Pöhlker (Klasse 9c) als Schülervertreter für den Schulausschuss vorgeschlagen.

 

In der Grundschule Metjendorf wurden aufgrund der noch immer anhaltenden CORONA-Pandemie erst kürzlich die Wahlen der Klassenelternschaften abschließend durchgeführt, so dass dort die Wahlen im Schulelternrat noch ausstehen. Die Vertreter des Gemeindeelternrates werden durch den Schulelternrat gewählt, so dass der Gemeindeelternrat aufgrund der unvollständigen Vertretung ebenfalls noch nicht tagen konnte. Der Gemeindeelternrat wählt die Vertreter für die kommunalen Schulausschüsse. Die Vorschläge des Gemeindeelternrates zur weiteren Besetzung der hinzugewählten Mitglieder (Elternvertretungen) im Schulausschuss sind zunächst abzuwarten, bevor die weitere Ausschussbesetzung für die Elternvertretungen festgestellt werden kann.

 

Das Berufungsverfahren wird durch die Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse verbindlich geregelt. Der Gemeinderat beruft die Vertreter der Schulen nach den Vorschlägen der sie entsendenden Gruppen. Diese Vorschläge sind für die berufenden Gremien des Schulträgers (Gemeinderat) gemäß § 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NSchG verbindlich.

 

Gemäß § 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Vorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit nicht durch die besonderen Vorschriften abweichende Regelungen getroffen werden. Da spezialgesetzliche Regelungen nur für das Berufungsverfahren nach § 110 NSchG getroffen wurden, finden für den Schulausschuss die Bildungs- und Verfahrensvorschriften der § § 71 und 72 NKomVG Anwendung.

 

Die Ausschussbesetzung mit den neuen Mitgliedern muss vom Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festgestellt werden.