Betreff
Beschaffung jeweils eines HLF 20 für die Ortswehren Wiefelstede und Metjendorf, hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1730/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

1)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit

 

a)      die Anschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Wiefelstede sowie

b)     die Anschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Metjendorf.

 

2)      Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Feuerwehren der Gemeinde Wiefelstede auf Basis des Feuerwehrbedarfsplanes und den zu treffenden organisatorischen Entscheidungen zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 19.08.2019, TOP 11, Beratungsvorlage B/1388/2019, wurde die Verwaltung beauftragt, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes in Auftrag zu geben.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan, erstellt durch das Brandschutz-Ingenieurbüro Fennen, Saterland, wurde Mitte des Jahres 2020 unter Beteiligung der Feuerwehren und der Verwaltung fertiggestellt und im Feuerwehrausschuss am 07.07.2020, TOP 8, Beratungsvorlage B/1586/2020, öffentlich präsentiert.

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat diesen Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung vom 21.09.2020, TOP 14, Beratungsvorlage B/1586/2020, einstimmig beschlossen.

 

Auf die Beratungsvorlagen und -ergebnisse der o. g. Sitzungen wird entsprechend verwiesen.

 

Im Nachgang dieser Beschlussfassung(en) fanden darüber hinaus bereits einige Gespräche und Termine mit Teilnehmerinnen/Teilnehmern der Feuerwehr, der Politik und der Verwaltung statt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche/Termine lauten wie folgt:

 

I.       Aktuell verfügt die Gemeinde Wiefelstede auch auf Basis des Feuerwehrbedarfsplanes bereits über eine leistungsfähige Feuerwehr. Ein sog. Organisationsverschulden seitens der Gemeinde kann aktuell nicht festgestellt werden.

 

II.    Gleichwohl sind die im Feuerwehrbedarfsplan festgestellten Maßnahmen (siehe auch Beratungsvorlage B/1586/2020) in den nächsten Jahren umzusetzen, um auch künftig eine leistungsfähige Feuerwehr vorhalten zu können und das vom Rat der Gemeinde am 21.09.2020 (s. o.) beschlossene Schutzziel vollumfänglich einhalten zu können.

 

III. Es kann ferner festgestellt werden, dass die Fortschreibung des gesamten Fahrzeugbeschaffungskonzeptes erst erfolgen kann, sobald abschließende Entscheidungen über die aus dem Feuerwehrbedarfsplan resultierenden möglichen Fusion/Kooperationen der Ortswehren Metjendorf und Neuenkruge-Borbeck sowie der Ortswehren Mollberg und Spohle getroffen worden sind.

 

IV. Zum jetzigen Zeitpunkt werden gemäß des Feuerwehrbedarfsplanes, der geänderten Alarm- und Ausrückeordung (AAO) und der bereits genannten Gespräche/Termine die folgenden Maßnahmen/Anschaffungen in Bezug auf die Feuerwehrfahrzeuge als prioritär angesehen:

 

1.      Umbau und Aufrüstung des LF 10 der Ortswehr Gristede um einen Rettungssatz (siehe gesonderte Beratungsvorlage B/1731/2021),

2.      Umbau und Aufrüstung des LF 20/16 der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck um einen Rettungssatz (siehe gesonderte Beratungsvorlage B/1731/2021),

3.      Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Wiefelstede (möglichst im Jahr 2022),

4.      Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Metjendorf (möglichst im Jahr 2023).

 

Die Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Mollberg ist aufgrund der aktuell bestehenden baulichen Gegebenheiten noch nicht möglich.

 

Auch die Beschaffung eines GW-L2 für die Ortswehr Wiefelstede ist sowohl nach dem Feuerwehrbedarfsplan als auch nach ausdrücklicher Empfehlung des Gutachters nicht akut erforderlich.

     


Finanzierung:

 

Für die Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Wiefelstede ist im Haushaltsplan/Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 480.000 Euro berücksichtigt (Inv.-Nr. 99.0202). Gleichzeitig ist für diese Maßnahme eine Verpflichtungsermächtig (VE8) für das Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt.

 

Die Beschaffung eines HLF 20 für die Ortswehr Metjendorf ist im aktuellen Haushaltsplan/Investitionsprogramm noch nicht enthalten und müsste daher im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2022 ff. berücksichtigt werden.

     


Anlagen: