Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die im Kontext der
Beratungsvorlage B/1731/2021 dargestellten erforderlichen Umbau- und
Aufrüstungsmaßnahmen für den LF 10 der Ortswehr Gristede und für den LF 20/16
der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ist durch den
Kreisbrandmeister in Zusammenarbeit mit den Gemeindebrandmeistern des
Landkreises geändert worden. Die Änderung ist unter anderem erfolgt, um die
Alarm- und Ausrückeordnung an die neue Software der Großleitstelle Oldenburg anzupassen.
Ziel der Änderung ist es, so effektiv wie möglich zu alarmieren. Die geänderte
AAO tritt 2021 in Kraft.
Eine wesentliche Änderung beinhaltet, dass die
Autobahnabschnitte, die im Bereich einer Ortswehr liegen, zukünftig von der
jeweiligen Ortswehr mit angefahren werden müssen. Für die Freiwillige Feuerwehr
der Gemeinde Wiefelstede betrifft dies konkret die Ortswehren Gristede und
Neuenkruge-Borbeck. Im Einsatzbereich dieser beiden Ortswehren liegt jeweils
eine Autobahnauffahrt. Zuvor ist bei Einsätzen dieser Autobahnabschnitte die
Technische Zentrale bzw. Ortswehr Elmendorf ausgerückt. Bei Einsätzen auf der
Autobahn werden aber auch nach wie vor die Technische Zentrale und die Ortswehr
Elmendorf alarmiert.
Um der geänderten AAO Rechnung tragen zu können, sind
der LF 10 der Ortswehr Gristede und der LF 20/16 der Ortswehr
Neuenkruge-Borbeck mit diversen Ausrüstungsgegenständen, vor allem mit einem
geeigneten Rettungssatz (Rettungsschere, -spreizer und -zylinder), umzubauen
und aufzurüsten. In diesem Kontext sind auch die Heckwarneinrichtungen und
Lichtmastbeleuchtungen der Fahrzeuge nach Mitteilung der Technischen Zentrale
durch die Aufbauhersteller für den Autobahneinsatz umzuprogrammieren bzw. neu
zu installieren.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2021 ist im Investitionsprogramm
ein Betrag in Höhe von 70.000 Euro ausgewiesen (35.000 je Ortswehr, Inv.-Nrn.
99.0182 und 99.0183).
Im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2021 ist
darüber hinaus ein Betrag in Höhe von 4.800 Euro (ca. 2.400 Euro je Ortswehr)
berücksichtigt.
Anlagen: