Betreff
Aufrüstung des LF 10 der Ortswehr Gristede und des LF 20/16 der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck um einen Rettungssatz, hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1731/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt die im Kontext der Beratungsvorlage B/1731/2021 dargestellten erforderlichen Umbau- und Aufrüstungsmaßnahmen für den LF 10 der Ortswehr Gristede und für den LF 20/16 der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) ist durch den Kreisbrandmeister in Zusammenarbeit mit den Gemeindebrandmeistern des Landkreises geändert worden. Die Änderung ist unter anderem erfolgt, um die Alarm- und Ausrückeordnung an die neue Software der Großleitstelle Oldenburg anzupassen. Ziel der Änderung ist es, so effektiv wie möglich zu alarmieren. Die geänderte AAO tritt 2021 in Kraft.

 

Eine wesentliche Änderung beinhaltet, dass die Autobahnabschnitte, die im Bereich einer Ortswehr liegen, zukünftig von der jeweiligen Ortswehr mit angefahren werden müssen. Für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede betrifft dies konkret die Ortswehren Gristede und Neuenkruge-Borbeck. Im Einsatzbereich dieser beiden Ortswehren liegt jeweils eine Autobahnauffahrt. Zuvor ist bei Einsätzen dieser Autobahnabschnitte die Technische Zentrale bzw. Ortswehr Elmendorf ausgerückt. Bei Einsätzen auf der Autobahn werden aber auch nach wie vor die Technische Zentrale und die Ortswehr Elmendorf alarmiert.

 

Um der geänderten AAO Rechnung tragen zu können, sind der LF 10 der Ortswehr Gristede und der LF 20/16 der Ortswehr Neuenkruge-Borbeck mit diversen Ausrüstungsgegenständen, vor allem mit einem geeigneten Rettungssatz (Rettungsschere, -spreizer und -zylinder), umzubauen und aufzurüsten. In diesem Kontext sind auch die Heckwarneinrichtungen und Lichtmastbeleuchtungen der Fahrzeuge nach Mitteilung der Technischen Zentrale durch die Aufbauhersteller für den Autobahneinsatz umzuprogrammieren bzw. neu zu installieren.

     


Finanzierung:

 

Für das Haushaltsjahr 2021 ist im Investitionsprogramm ein Betrag in Höhe von 70.000 Euro ausgewiesen (35.000 je Ortswehr, Inv.-Nrn. 99.0182 und 99.0183).

 

 

Im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2021 ist darüber hinaus ein Betrag in Höhe von 4.800 Euro (ca. 2.400 Euro je Ortswehr) berücksichtigt.

     


Anlagen: