Betreff
Berufung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahlen im Jahr 2021
Vorlage
B/1733/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG beruft der Rat der Gemeinde Wiefelstede Herrn Tobias Habben als Gemeindewahlleitung sowie Herrn Bernd Rohloff als stellvertretende Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahlen im Jahr 2021.

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist die/der Bürgermeister/in der Gemeinde die Gemeindewahlleitung. Stellvertreter/in ist jeweils die/der Vertreter/in im Amt (§ 9 Abs. 1 S. 2 NKWG).

 

Da Bürgermeister Jörg Pieper im Zuge der Direktwahl gleichzeitig Wahlbewerber ist, kann er gemäß § 9 Abs. 4 NKWG nicht als Wahlleitung fungieren.

 

Dies hat zur Folge, dass kraft des Gesetzes zwar der Vertreter im Amt, Herr Tobias Habben,  Wahlleitung wäre. Eine weitergehende Vertretungsregelung für die Wahlleitung wäre jedoch nicht gegeben.

 

Nach § 9 Abs. 3 NKWG kann die Vertretung (= Rat der Gemeinde Wiefelstede) u. a. Beschäftigte der Gemeinde als Wahlleitung und/oder Stellvertreter/in berufen.

 

Die Verwaltung empfiehlt insoweit, Herrn Bernd Rohloff, Fachdienstleitung Innere Dienste und Ordnung, zusätzlich als stellvertretende Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahlen 2021 zu berufen.

     


Finanzierung:

 

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Anlagen:

 

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