Vorschlag /
Empfehlung:
Wird
in der Sitzung erarbeitet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit Schreiben vom 28.02.2021
beantragt das Ratsmitglied René Schönwälder, Die Linke, den folgenden
Tagesordnungspunkt für die nächstmöglich stattfindende Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses (Stand jetzt: 26.04.2021) und für die nächstmögliche
darauf folgende Sitzung des Rates (Stand jetzt: 15.06.2021) aufzunehmen:
„Dem bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde Wiefelstede mehr Raum
verschaffen“.
Der Antrag ist dieser
Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Ein Antrag zu dieser
Thematik wurde vom antragstellenden Ratsmitglied bereits am 06.12.2019
gestellt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom 16.12.2019, TOP
9, wurde dieser Antrag seinerzeit an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen,
durch die Verwaltung in Form der Erstellung der Beratungsvorlage B/1565/2020
begleitet und sodann inhaltlich in folgenden Sitzungen behandelt:
-
Bau-
und Umweltausschuss am 16.06.2020,
-
Verwaltungsausschuss
am 22.06.2020 und
-
Gemeinderat
am 22.06.2020.
Einzelheiten können der o.
g. Beratungsvorlage sowie den Niederschriften der o. g. Sitzungen entnommen
werden.
Jedes Mitglied der
Vertretung (= Rat) hat nach § 56 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) das Recht, in der Vertretung und in den Ausschüssen, denen es
angehört, Anträge zu stellen.
Das Antragsrecht ist
zeitlich nicht allein auf Anträge in der Sitzung der Vertretung bzw. des
Ausschusses beschränkt, sondern bezieht sich auf jede Phase des Verfahrens. Zum
Antragsrecht gehört auch, vom Hauptverwaltungsbeamten (= Bürgermeister) die Aufnahme
eines Antrags in die Tagesordnung zu verlangen. Damit korrespondiert auch,
den Antrag sodann in der Sitzung einzubringen und kurz zu begründen,
warum sich das Gremium mit dem Antrag befassen soll. Äußerungen zur Sache
selbst und allgemeine politische Meinungsäußerungen in diesem Zusammenhang sind
nicht zulässig. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf sachliche bzw.
inhaltliche Befassung des Gremiums mit dem Antrag. Nach Einbringung und
Begründung kann das Gremium daher über den Antrag durch
Geschäftsordnungsbeschluss auch auf Absetzung/Nichtbefassung entscheiden
(vgl. Blum in Blum/Häusler/Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz –
Kommentar, 4. Aufl., Wiesbaden, 2017, Rn. 2 zu § 56).
Das Antragsrecht kann durch
Geschäftsordnungsrecht weiter konkretisiert (z. B. Setzung von Fristen, nach
deren Ablauf Anträge nicht mehr für die nächste Sitzung berücksichtigt) werden
(a.a.O., Rn. 4 zu § 56).
Solche Konkretisierungen hat
der Rat der Gemeinde Wiefelstede diesbezüglich v. a. in den §§ 5 – 9 der
Geschäftsordnung für den Rat, den
Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften
der Gemeinde Wiefelstede (im Folgenden: GO) vorgenommen.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 GO
müssen Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die
Tagesordnung schriftlich spätestens am 10. Tage vor der jeweiligen Ratssitzung
bei dem Bürgermeister eingegangen sein. Der Rat entscheidet darüber, welchem
Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen (§ 5 Abs. 2
S. 1 GO). Darüber hinaus kann jedes Ratsmitglied während der Sitzung Anträge
zur Geschäftsordnung stellen (§ 8 Abs. 1 GO, u. a. Nichtbefassung,
Verweisung an einen anderen Ausschuss u. ä.).
Finanzierung:
Anlagen: