Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.01.2021 auf Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)
Vorlage
B/1754/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, aktuell kein Verfahren zur Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) zu verfolgen. Das in der Sitzung des Schulausschusses vom 18.01.2021 unter TOP 9 durch die Schulleitung der Oberschule Wiefelstede vorgestellte Konzept zur geänderten Beschulung ab dem Schuljahr 2021/2022 bleibt zunächst abzuwarten und ist entsprechend zu evaluieren.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, zunächst die grundlegenden Voraussetzungen für die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zu klären. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen, organisatorischen, räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu ermitteln und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Schreiben vom 25.01.2021 beantragt die SPD-Fraktion die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) nach § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Der Antrag ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die grundlegende Thematik zur Schulentwicklung in der Gemeinde Wiefelstede sowie zu etwaigen Rückschlüssen aus der Entwicklung der Schülerzahlen ist in den vorangegangenen Sitzungen des Schulausschusses bereits Gegenstand der politischen Beratungen gewesen.

 

Die Oberschule Wiefelstede hat im Kontext sinkender Schülerzahlen eine entsprechende Evaluation unter Beteiligung des Kollegiums, der Eltern und der Schüler durchgeführt. Im Ergebnis resultierte in Abstimmung mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) in Osnabrück (zuvor: Niedersächsische Landesschulbehörde – NLSchB) ein Konzept für eine schulinterne Neuausrichtung der Oberschule. Dieses Konzept wurde in der Sitzung des Schulausschusses vom 18.01.2021, TOP 9, ausführlich durch die Schulleitung vorgestellt und erläutert. Das Konzept soll ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 umgesetzt werden. Auf das Protokoll der Sitzung nebst Anlage wird entsprechend verwiesen (URL: http://buergerinfo.wiefelstede.de/si0057.asp?__ksinr=1577).

 

Für die Errichtung einer IGS nach § 106 NSchG hat die NLSchB bzw. das RLSB umfassende Voraussetzungen definiert. Diese sind dem anliegenden Antrag der SPD-Fraktion als Anlage 4 beigefügt, auf die an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich verwiesen wird.

 

Eine „Umwandlung“ einer bestehenden Schule (hier: Oberschule) in eine IGS ist im NSchG nicht vorgesehen. Rechtlich betrachtet würde es sich um eine Aufhebung einer bestehenden Schule (hier: Oberschule) und zeitgleich um die Errichtung einer neuen Gesamtschule (hier: IGS) handeln. Eine IGS geht von einer sog. Vierzügigkeit (mind. 96 Schüler/innen je Schuljahrgang) als Normalfall der Mindestzügigkeit aus. Eine Dreizügigkeit (mind. 72 Schüler/innen je Schuljahrgang) ist im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.

 

Ein Antrag auf Errichtung einer IGS wäre hinsichtlich dieser Mindestgröße nach der Entwicklung der Schülerzahlen und dem Interesse der Erziehungsberechtigten zu bemessen. Es ist eine stabile Prognose der Schülerzahlen für mindestens 10 Jahr erforderlich.

 

Zu beachten ist zudem, dass die Genehmigung für eine neue IGS zunächst grundsätzlich nur für den Sekundarbereich I ausgesprochen werden würde, da die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium wie auch an einer Gesamtschule ebenfalls ein Erfordernis nach der Entwicklung der Schülerzahlen voraussetzt. Dieses lässt sich im Regelfall erst dann ermitteln und nachweisen, wenn die ersten Jahrgänge einer Schule durchgelaufen sind und anhand des Leistungsbildes der Schülerschaft und entsprechenden Abfragen ermittelt werden kann, wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I (ggf. auch von anderen Schulen aus dem Umfeld) in eine Oberstufe an dieser Schule (keine Schulbezirksbindung) wechseln werden. Folglich ist ein Antrag auf Erweiterung einer Schule um eine gymnasiale Oberstufe erst späterhin sinnvoll.

 

Aus der Sicht der Verwaltung kann zum aktuellen Zeitpunkt ein Antrag auf Errichtung einer IGS nicht ohne Weiteres gestellt werden. Etliche hierzu erforderliche Rahmenbedingungen sind derzeit nicht abschließend bekannt und müssten erst entsprechend erarbeitet werden. Neben der Entwicklung der Schülerzahlen inkl. Prognose (s. o.) wären u. a. eine Elternbefragung, der Raum-/Platzbedarf generell, ggf. die Möglichkeit zur Realisierung der räumlichen Erfordernisse auf dem vorhandenen Areal, die pädagogischen Anforderungen und die Kosten zu ermitteln.

     


Finanzierung:

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Anlagen: