Betreff
Fortführung des Leader-Programms und die Teilnahme der Gemeinde Wiefelstede an der Leaderregion Parklandschaft Ammerland in den Jahren 2022 und 2023
Vorlage
B/1783/2021
Aktenzeichen
pi-zd
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschliesst, für die weitere Teilnahme der Gemeinde Wiefelstede an der „Leaderregion Parklandschaft Ammerland“ in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 55.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Diese Beträge sind in die Haushalts- und Finanzplanung der jeweiligen Jahre aufzunehmen.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinden Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Westerstede und die Gemeinde Wiefelstede haben sich im Jahr 2014/2015 erfolgreich als Leaderregion Parklandschaft Ammerland um Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. Euro beworben. Die bereitgestellten EU-Fördermittel sind dabei von den Gemeinden nach dem Modell der Parklandschaft Ammerland kozufinanzieren. Der Finanzierungsbeitrag beträgt jährlich 55.000,00 € und ermöglicht es der lokalen Aktionsgruppe, private Projekte oder Projekte von Vereinen und Institutionen sowie gemeindeeigene Projekte zu fördern. In der Gemeinde Wiefelstede wurden beispielhaft folgende Projekte gefördert:

 

-          Wiefelsteder Kirchweg, 1. Bauabschnitt

-          Wiefelsteder Kirchweg, 2. Bauabschnitt

-          Beachsportanlage Am Breeden

-          Remise beim Heimatmuseum Wiefelstede

-          Sportgeräte beim Casa in Metjendorf

-          Traumspielhof bei der Grundschule in Metjendorf

-          Hütte auf dem Dorfplatz in Gristede

 

All diese Maßnahmen waren von dem entwickelten regionalen Entwicklungskonzept (REK) abgedeckt. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hatte in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen, die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Nach Ansicht der Verwaltung konnten durch die EU-Fördermittel, sowie die erfolgte Kofinanzierung durch die Gemeinde sehr gute Projekte in Angriff genommen werden, die ohne entsprechende Förderung sicherlich so nicht zum Tragen gekommen wären. Die bisherige EU-Förderperiode umfasst einen Zeitraum von 2014 bis zum Jahr 2020. Aktuell ist vorgesehen, für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren die Förderung auf Basis des bisherigen REK fortzuführen. Entsprechende EU-Fördermittel wurden der Leaderregion Parklandschaft Ammerland in der Zwischenzeit zugesichert, so dass auch die EU-Fördermittel abgerufen werden können.

 

Der Übergangszeitraum von 2 Jahren wird genutzt werden müssen, um das bestehende regionale Entwicklungskonzept unter Beachtung der neuen EU-Förderrichtlinien fortzuschreiben oder ein neues regionales Entwicklungskonzept zu schreiben. Grundsätzlich wird hier aufgrund des erfolgreich praktizierten Modells aktuell von einer Fortschreibung des REK ausgegangen.

   


Finanzierung:

     


Anlagen: