Betreff
Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder, Die Linke, vom 28.02.2021, zur „Entwicklung eines Konzeptes zur Versorgung der gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen mit Produkten landwirtschaftlicher Unternehmen, Fleischereien und Bäckereien, möglichst mit Unternehmenssitz im Landkreis Ammerland, bestenfalls in der Gemeinde Wiefelstede"
Vorlage
B/1798/2021
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag des Ratsherrn René Schönwälder auf „Entwicklung eines Konzeptes zur Versorgung der gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen mit Produkten landwirtschaftlicher Unternehmen, Fleischereien und Bäckereien, möglichst mit Unternehmenssitz im Landkreis Ammerland, bestenfalls in der Gemeinde Wiefelstede“ ab.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das Ratsmitglied René Schönwälder hat mit Schreiben vom 06.12.2019 sowie abermals mit Schreiben vom 28.02.2021 beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept entwickeln möge, welches die Versorgung von allen gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen betrifft und die Belieferung durch Unternehmen mit Sitz im Landkreis Ammerland, bestenfalls in der Gemeinde Wiefelstede, erfolgt.

 

Die Anträge sind der Beratungsvorlage beigefügt. 

 

Begründet wird das Anliegen durch Ratsmitglied Schönwälder, dass kleine und mittelständige Betriebe, insbesondere in der Landwirtschaft, unter einem enormen Wirtschaftsdruck stünden und die Gemeinde gehalten sei, möglichst regionale/gemeindliche Lebensmittel hiesiger landwirtschaftlicher Betriebe, Fleischereien und Bäckereien zu verwenden bzw. zu erwerben (beispielhaft im Rahmen des Mensabetriebes, des Schulkiosk oder sonstiger [schulischer] Veranstaltungen). Auch fällt hierunter z. B. die kostenlose Abgabe von Schulobst oder Schulmilch.

 

Die Versorgung von gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen mit Lebensmitteln  unterliegt wie auch alle übrigen Vertragsbeziehungen der Gemeinde Wiefelstede den jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen. Dies hat zur Folge, dass je nach Wertgrenze und Vertragsart ein Direktauftrag, das Einholen von mindestens 3 Angeboten, von mindestens 5 Angeboten (sog. „Beschränkte Ausschreibung“), eine Öffentliche Ausschreibung oder sogar eine Europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Auf die einschlägigen Regelungen geht Ratsmitglied Schönwälder in seinem Antrag vom 28.02.2021 insbesondere mit den Ziffern 1 und 6 ein. Eine Benachteiligung im Vergabeverfahren von Unternehmen mit Sitz im Landkreis Ammerland (Ziffer 3) erfolgt nicht.

 

Bereits aus Rechtsgründen kann eine Versorgung von gemeindeeigenen Einrichtungen und Veranstaltungen daher nicht pauschal möglichst durch Lebensmittel aus dem Landkreis bzw. der Gemeinde erfolgen.

 

Im Regelfall erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag für die Durchführung der Maßnahme bzw. für den Abschluss eines Vertrages.

 

Die Verwaltung ist daher daran gebunden, die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen für jeden Einzelfall anhand der jeweils geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.

 

Darüber hinaus sind die Wünsche und Anforderungen innerhalb der jeweiligen Einrichtungen der Gemeinde durchaus unterschiedlich. Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule wird beispielhaft die gesamte Versorgung (Mensa) über das Schulbudget (z. T. auch durch Elternbeiträge [Essensgeld] abgewickelt. Die Erstellung eines Konzeptes dürfte sich in der Praxis daher als nicht zweckmäßig erweisen.

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom 16.12.2019, TOP 11, wurde der Antrag vom 06.12.2019 seinerzeit an den Schulausschuss verwiesen, durch die Verwaltung in Form der Erstellung der Beratungsvorlage B/1543/2020 begleitet und sodann inhaltlich in folgenden Sitzungen behandelt:

 

-        Schulausschuss am 29.06.2020 und

-        Verwaltungsausschuss am 13.07.2020.

 

Einzelheiten können der o. g. Beratungsvorlage sowie den Niederschriften der o. g. Sitzungen entnommen werden.

 

Der nunmehr erweiterte/ergänzte Antrag vom 28.02.2021 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.04.2021 (Beratungsvorlage B/1750/2021) beratschlagt und erneut zur weiteren Beratung in den Schulausschuss verwiesen.

 

Die bisherige Praxis der Vergabe im Bereich der Lebensmittelbeschaffung/Versorgung an den Schulen hat sich bewährt. Aus Sicht der Verwaltung sollte an den bewährten Unternehmen und den bereits gemachten Erfahrungen festgehalten werden.

    


Finanzierung:

 

Änderungen in der Versorgung lassen Kostensteigerungen erwarten (Ziffer 9 des Antrages vom 28.02.2021).

 

  


Anlagen: