Betreff
Berufung einer weiteren stellvertretenden Wahlleitung für die Kommunal- und Direktwahlen 2021
Vorlage
B/1812/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) beruft der Rat der Gemeinde Wiefelstede zusätzlich Herrn Christian Rhein als stellvertretende Gemeindewahlleitung für die Kommunal- und Direktwahlen im Jahr 2021.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Nach § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) kann die Vertretung (= Rat der Gemeinde Wiefelstede) u. a. Beschäftigte der Gemeinde als Wahlleitung und/oder Stellvertreter/in berufen.

 

So wurde in der Sitzung des Rates vom 19.04.2021, TOP 19, Beratungsvorlage B/1733/2021, beschlossen, Herrn Tobias Habben als Gemeindewahlleitung und Herrn Bernd Rohloff als stellvertretende Wahlleitung für die Kommunal- und Direktwahlen im Jahr 2021 zu berufen.

 

Aus personellen Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung  nunmehr erforderlich, die Berufung einer weiteren Person als stellvertretende Wahlleitung vorzunehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt insoweit, Herrn Christian Rhein, Fachdienst Finanzen und Schulen, zusätzlich als stellvertretende Gemeindewahlleitung für die Kommunal- und Direktwahlen 2021 zu berufen.

     


Finanzierung:

./.     


Anlagen: