Betreff
Errichtung eines Feuerwehrhauses für die Ortswehren Neuenkruge-Borbeck und Metjendorf
Vorlage
B/1824/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)       Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das neu zu errichtende Feuerwehrhaus auf dem Grundstück „Heidkamper Landstraße Ecke Kornweg“ zu realisieren.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Planungsleistungen für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu vergeben.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 21.09.2020 den vom Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen erstellten Feuerwehrbedarfsplan beschlossen und das Schutzziel festgelegt. Das Ingenieurbüro hat im Vorfeld die bestehenden Strukturen hinsichtlich des Personals, der Ausrüstung und der zur Verfügung stehenden Immobilien untersucht und hieraus für die verschiedenen Bereiche Handlungsempfehlungen ausgesprochen, mit denen die Gemeinde Wiefelstede auch in Zukunft die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen ihrer Aufgabenstellung erfüllen wird.

 

Die Notwendigkeit, der Feuerwehr Metjendorf mittelfristig ein neues Feuerwehrhaus zur Verfügung stellen zu müssen, war bereits vor Erstellung des Gutachtens unstrittig. Hier sollte mit der Planung und Realisierung begonnen werden, sobald der Bau des neuen Feuerwehrhauses in Gristede realisiert ist.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Ausrückordnung das Einsatzgebiet der Feuerwehr Neuenkruge/Borbeck auf die Bundesautobahn ausgeweitet hat und aufgrund der Feststellungen und Anregungen im Feuerwehrbedarfsplan haben die Feuerwehreinheiten Neuenkruge/Borbeck und Metjendorf intensiv über die zukünftigen Strukturen der Feuerwehr im Südbereich der Gemeinde Wiefelstede beraten. Nachdem viele Gespräche in diesem Zusammenhang geführt worden sind, hat die Feuerwehr Neuenkruge/Borbeck am 14.06.2021 im Rahmen einer Mitgliederversammlung mehrheitlich für eine Fusion der Einheit mit der Einheit Metjendorf gestimmt. Die Feuerwehr Metjendorf hat ebenfalls im Rahmen einer Mitgliederversammlung am 17.06.2021 einstimmig einer Fusion mit der Einheit Neuenkruge Borbeck zugestimmt.

 

Bei der Entscheidung beider Einheiten war der Standort der neuen Feuerwehr ein wichtiger Faktor. Beide Feuerwehren haben für eine Fusion am Standort Kornweg/Ecke Heidkamper Landstraße gestimmt. Auf die von den Feuerwehren gefertigten Stellungnahmen wird in diesem Zusammenhang verwiesen (siehe Anlagen 1 und 2). Der Argumentation wird verwaltungsseitig vollumfänglich gefolgt.

 

Die aus der Presseberichterstattung aus der Nachbarschaft zu entnehmende Behauptungen, dass es sich bei der Fläche am Kornweg um ein Biotop handele, welches sich in den letzten Jahren entwickelt habe, sowie dass die Fläche außerdem wertvolles Eschland sei, kann verwaltungsseitig nicht bestätigt werden. Tatsächlich handelt es sich um intensiv landwirtschaftlich genutzte Grünflächen. Aufgrund der Bodenstruktur ist sicher, dass es sich nicht um Eschland handelt.

 

Die rechtliche Prüfung eines Neubaus am Standort Kornweg wie auch der aus dem politischen Raum und der Nachbarschaft am Kornweg vorgeschlagene Standort Wehnerfelder Weg hat ergeben, dass sowohl brandschutzrechtlich als auch baurechtlich beide Standorte zulässig wären. Für den Standort Kornweg liegt der Gemeinde ein formaler Bauvorbescheid des Landkreises Ammerland vor (siehe Anlage 3). Für den Wehnerfelder Weg liegt eine Aussage vor, wonach eine Baugenehmigung möglich sei, vor Erteilung eines Bauvorbescheides jedoch die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden müssten. Die Ausrichtung eines neuen Feuerwehrhauses Ecke Wehnerfelder weg sei jedoch auf die Bebauung am Wehnerfelder Weg auszurichten, was nach Auffassung der Verwaltung auch eine Ausfahrt auf den Wehnerfelder Weg bedeuten würde. Aufgrund der von den Feuerwehren vorgetragenen Argumente zum Standort Kornweg wurde hierauf zur Vermeidung zusätzlicher Kosten bisher verzichtet.

 

Das Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen hat nach Prüfung festgestellt, dass beide Standorte brandschutztechnisch in Ordnung seien und die Gemeinde ihre Verpflichtungen von beiden Standorten aus erfüllen kann (siehe Anlagen 4 und 5).

 

Aus vorstehenden Gründen wird vorgeschlagen, einen Grundsatzbeschluss zum Standort der neuen Feuerwehr zu fassen, den Ankauf der Fläche gesondert zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Planungsleistungen für die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses auszuschreiben. Nach Auswahl des Planungsbüros sind die konkreten Planungen unter Beteiligung der Feuerwehren Neuenkruge/Borbeck und Metjendorf sowie des Gemeindekommandos aufzunehmen.

 

Der konkrete Maßnahmebeschluss zum Bau des neuen Feuerwehrhauses wird nach Abschluss der Planungen gefasst werden. Die Realisierung sollte nach Auffassung der Verwaltung in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen. Die Finanzierung wäre in diesen Jahren sicherzustellen.

     


Finanzierung:

     


Anlagen: