Betreff
Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/1825/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das in der Beratungsvorlage B/1825/2021 inkl. Anlage dargestellte Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat die Verwaltung mit Beschluss vom 19.08.2019, TOP 17, damit beauftragt, ein endgültiges Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wiefelstede vorzulegen, bei dem die Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplanes berücksichtigt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde im Juni 2020 durch das Brandschutz-Ingenieurbüro M. Fennen, Saterland, fertiggestellt, der Gemeinde vorgelegt und in der Sitzung des Rates vom 21.09.2020, TOP 14, Beratungsvorlage B/1586/2020, beschlossen. Ein Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Wiefelstede derzeit vollumfänglich einsatzbereit ist und bereits eine leistungsfähige Feuerwehr vorhält. Zu den einzelnen Ergebnissen, Inhalten und zu treffenden Maßnahmen des beschlossenen Feuerwehrbedarfsplanes wird an dieser Stelle ergänzend auf die o. g. Beratungsvorlage B/1586/2020 inkl. Anlagen verwiesen. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält neben grundsätzlichen strategischen Empfehlungen auch konkrete Maßnahmen für die Ausstattung/Ausrüstung der Feuerwehren, hierzu gehören insbesondere auch die Einsatzfahrzeuge.

 

Im Zuge von Gesprächsterminen hat die Verwaltung gemeinsam mit den Ortsbrandmeistern der Gemeinde Wiefelstede ein konkretes Fahrzeugbeschaffungskonzept unter Berücksichtigung des Feuerwehrbedarfsplanes sowie der Planungen der Feuerwehren entwickelt. Dieses Konzept ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

In Abkehr der bisherigen Praxis sowie nach Empfehlung aus dem Feuerwehrbedarfsplan wurde hierbei für Einsatzfahrzeuge eine Neu-/Ersatzbeschaffung nach 20 statt nach 25 Jahren berücksichtigt. Die Verkürzung dieser Beschaffungsintervalle führt insoweit sowohl mittel- als auch langfristig zu erhöhten finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde. Für Mannschaftstransportwagen/-fahrzeuge („MTW“/“MTF“) erfolgt eine Neu-/Ersatzbeschaf-fung je nach Bedarf/Zustand der bestehenden Fahrzeuge, i. d. R. nach etwa 25 Jahren. 

 

     


Finanzierung:

./.     


Anlagen: