Betreff
Vergabe einer neuen Straßenbezeichnung - Wohnbaugebiet ehemalige Tennishalle
Vorlage
B/1857/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG, die Benennung der privaten Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 33 A. Die Straße erhält die Bezeichnung „Zur alten Tennishalle“.

  


Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes 33 A wurde die verkehrliche Anbindung der neuen Wohnbaugrundstücke über die Straße „Am Sportplatz“ vorgenommen. Die Zuwegung auf dem Grundstück (Gemarkung Wiefelstede, Flur 41, Flurstück 44/13) ist als private Verkehrsfläche im Bebauungsplan ausgewiesen.

 

Bei der Zuordnung der Hausnummern für das neue Wohngebiet „ehemalige Tennishalle“ ergab sich eine Hausnummerierung von „Am Sportplatz 11“ bis „Am Sportplatz 11j“. Die vier geplanten Doppelhäuser sind quasi als Hinterbebauung lediglich mit zwei Durchfahrten zwischen den drei Mehrfamilienhäusern zu erreichen (siehe Lageplan). Durch diese unübliche Hausnummerierung können sich Probleme bei der Erreichbarkeit für die Feuerwehr bzw. Rettungsdienste ergeben, was zu Verzögerungen führen könnte. Durch die Neubenennung der Zuwegung soll hier Abhilfe geschaffen werden.

 

 

Für die Vergabe der neuen Straßenbezeichnung wurde der Ortsbürgerverein Metjendorf-Heidkamp-Ofenerfeld, sowie der Bauherr beteiligt. Der Bauherr unterstützt die Umbenennung der Zuwegung in „Zur alten Tennishalle“, vom Ortsbürgerverein liegt der Verwaltung keine Antwort vor.

Vorschläge der Fraktionen können gerne in die Beratung eingebracht werden.

 

Eine Widmung der zu benennenden Zuwegung ist nicht vorgesehen, da diese im Eigentum des Bauherrn (private Verkehrsfläche) verbleibt.


Anlagen: