Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG, die Benennung der privaten Erschließungsstraße
im Bebauungsplan Nr. 33 A. Die Straße erhält die Bezeichnung „Zur alten
Tennishalle“.
Im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes 33 A wurde die
verkehrliche Anbindung der neuen Wohnbaugrundstücke über die Straße „Am
Sportplatz“ vorgenommen. Die Zuwegung auf dem Grundstück (Gemarkung
Wiefelstede, Flur 41, Flurstück 44/13) ist als private Verkehrsfläche im
Bebauungsplan ausgewiesen.
Bei der Zuordnung der Hausnummern für das neue Wohngebiet „ehemalige
Tennishalle“ ergab sich eine Hausnummerierung von „Am Sportplatz 11“ bis „Am
Sportplatz 11j“. Die vier geplanten Doppelhäuser sind quasi als Hinterbebauung
lediglich mit zwei Durchfahrten zwischen den drei Mehrfamilienhäusern zu
erreichen (siehe Lageplan). Durch diese unübliche Hausnummerierung können sich
Probleme bei der Erreichbarkeit für die Feuerwehr bzw. Rettungsdienste ergeben,
was zu Verzögerungen führen könnte. Durch die Neubenennung der Zuwegung soll
hier Abhilfe geschaffen werden.
Für die Vergabe der neuen
Straßenbezeichnung wurde der Ortsbürgerverein Metjendorf-Heidkamp-Ofenerfeld,
sowie der Bauherr beteiligt. Der Bauherr unterstützt die Umbenennung der
Zuwegung in „Zur alten Tennishalle“, vom Ortsbürgerverein liegt der Verwaltung
keine Antwort vor.
Vorschläge der Fraktionen
können gerne in die Beratung eingebracht werden.
Eine Widmung der zu benennenden Zuwegung ist nicht vorgesehen, da diese im Eigentum des Bauherrn (private Verkehrsfläche) verbleibt.
Anlagen: