Betreff
Bestimmung der Stellvertreter/innen für die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme im Verwaltungsausschuss
Vorlage
B/1873/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Es werden folgende Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Abgeordneten im Verwaltungsausschuss benannt:

 

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

-        Für die/den Beigeordneten … als Vertreter/in …

 

(Für die/den Abgeordneten mit beratender Stimme … als Vertreter/in …)

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 75 NKomVG ist für die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme (sog. Grundmandatsinhaber/innen) jeweils ein/e Stellvertreter/in zu bestimmen.

 

Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann sie eine/n zweite/n Stellvertreter/in bestimmen.

 

Ein Ratsbeschluss über die Vertreter/innen ist nicht erforderlich. Diese werden schlichtweg von den Fraktionen und Gruppen namentlich benannt.