Betreff
Bildung der Fach- und der sondergesetzlichen Ausschüsse
Vorlage
B/1875/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt für die Wahlperiode von 2021-2026 die Bildung der folgenden Ausschüsse mit der angegebenen Zahl der Sitze:

 

a)      Finanz- und Wirtschaftsausschuss                         11 Mitglieder

(11 Abgeordnete)

 

b)      Schulausschuss                                                                              16 Mitglieder

(11 Abgeordnete und

5 hinzugewählte Mitglieder)

 

c)       Sport- und Kulturausschuss                                      13 Mitglieder

(11 Abgeordnete und

2 hinzugewählte Mitglieder)

 

d)      Feuerwehrausschuss                                                                  12 Mitglieder

(11 Abgeordnete und

1 hinzugewähltes Mitglied)

 

e)      Ausschuss für Generationen und Soziales                         16 Mitglieder

(11 Abgeordnete und

5 hinzugewählte Mitglieder)

 

f)       Bau- und Umweltausschuss                                                     15 Mitglieder

(11 Abgeordnete und

4 hinzugewählte Mitglieder)

 

g)      Straßen- und Verkehrsausschuss                                           13 Mitglieder

(11 Abgeordnete und

2 hinzugewählte Mitglieder)

 

Von welcher Einrichtung/Institution die hinzugewählten Mitglieder jeweils in welchen Ausschuss entsandt werden, ergibt sich aus der Beratungsvorlage B/1875/2021.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat kann aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 71 NKomVG beratende Ausschüsse bilden. Es sind dann sowohl die Ausschüsse zu benennen als auch jeweils die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse zu bestimmen. Anschließend erfolgen die Benennung der  Mitglieder und die Regelung der Stellvertretung. Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss keinen Sitz erhalten, können ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme entsenden.

 

Die Bildung der Ausschüsse, die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung werden durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt (§ 71 Abs. 5 NKomVG). Die Berufung anderer Personen (beratende Mitglieder) muss namentlich erfolgen; dies gilt auch für deren Vertreter/innen.

 

Bisher hatte der Rat folgende Fachausschüsse gebildet:

 

a)      Finanzausschuss                                                                            11 Abgeordnete (= Mitglieder)

 

 

b)      Schulausschuss                                                                              11 Abgeordnete

                                               + 5 hinzugewählte Mitglieder

                                               = 16 Mitglieder

 

Hier handelt es sich um einen Pflichtausschuss gemäß §  110 Nds. Schulgesetz (NSchG). Entsprechend dieses Gesetzes sind mindestens ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte, ein/e Vertreter/in der Eltern und ein/e Vertreter/in der Schüler/innen zu benennen. Diese sind stimmberechtigt.

 

Hinzugewählte Mitglieder:

2 Vertreter/innen der Lehrkräfte

2 Vertreter/innen der Eltern

1 Vertreter/in der Schüler/innen

 

c)       Sport- und Kulturausschuss                                      11 Abgeordnete

                                                                                                             + 2 hinzugewählte Mitglieder

                                                                                                             = 13 Mitglieder

Hinzugewählte Mitglieder:

1 Vertreter/in des Seniorenbeirates

1 Vertreter/in des Jugendrates

 

 

d)      Feuerwehrausschuss                                                                  11 Abgeordnete

                                                                                                             + 1 hinzugewähltes Mitglied

                                                                                                             = 12 Mitglieder

Hinzugewähltes Mitglied:

Gemeindebrandmeister

 

 

e)      Ausschuss für Generationen und Soziales                         11 Abgeordnete

+ 1 beratender Abgeordneter

                                                                              + 5 hinzugewählte Mitglieder

                                                                                                             = 17 Mitglieder

Hinzugewählte Mitglieder:

1 Vertreter/in der Kindergärten

1 Vertreter/in der Eltern

1 Vertreter/in des Präventionsrates

1 Vertreter/in des Seniorenbeirates

1 Vertreter/in des Jugendrates

       

 

f)       Bau- und Umweltausschuss                                                     11 Abgeordnete

+ 1 beratender Abgeordneter

                                                                                                             + 4 hinzugewählte Mitglieder

                                                                                                             = 16 Mitglieder

Hinzugewählte Mitglieder:

1 Vertreter/in des Hegerings

1 Vertreter/in der Agenda-Gruppe

1 Vertreter/in des Seniorenbeirates

1 Vertreter/in des Jugendrates

 

 

g)      Straßen- und Verkehrsausschuss                                           11 Abgeordnete

                                                                                                             + 2 hinzugewählte Mitglieder

                                                                                                             = 13 Mitglieder

Hinzugewählte Mitglieder:

1 Vertreter/in des Seniorenbeirates

1 Vertreter/in des Jugendrates

 

 

Aus der Sicht der Verwaltung haben sich sowohl die Anzahl der Fachausschüsse als auch die Besetzungen hinsichtlich der hinzugewählten Mitglieder während der letzten Wahlperiode bewährt. Anlass für diesbezügliche Veränderungen bestehen seitens der Verwaltung somit nicht. Im Rahmen von Vorgesprächen mit den Fraktionen/Gruppen hat sich abgezeichnet, dass für die Besetzung der Fachausschüsse jeweils von 11 Abgeordneten ausgegangen werden kann. Der Finanzausschuss soll künftig in den „Finanz- und Wirtschaftsausschuss“ umbenannt werden.