Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede beschließt für die Wahlperiode von 2021-2026 die Bildung
der folgenden Ausschüsse mit der angegebenen Zahl der Sitze:
a)
Finanz- und Wirtschaftsausschuss 11 Mitglieder
(11 Abgeordnete)
b)
Schulausschuss 16
Mitglieder
(11 Abgeordnete und
5 hinzugewählte Mitglieder)
c)
Sport- und Kulturausschuss 13
Mitglieder
(11 Abgeordnete und
2 hinzugewählte Mitglieder)
d)
Feuerwehrausschuss 12
Mitglieder
(11 Abgeordnete und
1 hinzugewähltes Mitglied)
e)
Ausschuss für Generationen und Soziales 16 Mitglieder
(11 Abgeordnete und
5 hinzugewählte Mitglieder)
f)
Bau- und Umweltausschuss 15
Mitglieder
(11 Abgeordnete und
4 hinzugewählte Mitglieder)
g)
Straßen- und Verkehrsausschuss 13
Mitglieder
(11 Abgeordnete und
2 hinzugewählte Mitglieder)
Von welcher Einrichtung/Institution die
hinzugewählten Mitglieder jeweils in welchen Ausschuss entsandt werden, ergibt
sich aus der Beratungsvorlage B/1875/2021.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Rat kann aus der Mitte der Ratsfrauen und
Ratsherren gemäß § 71 NKomVG beratende Ausschüsse bilden. Es sind dann sowohl
die Ausschüsse zu benennen als auch jeweils die Zahl der Mitglieder der
Ausschüsse zu bestimmen. Anschließend erfolgen die Benennung der Mitglieder und die Regelung der
Stellvertretung. Fraktionen und Gruppen, die bei der Sitzverteilung in einem
Ausschuss keinen Sitz erhalten, können ein zusätzliches Mitglied mit beratender
Stimme entsenden.
Die Bildung der Ausschüsse, die Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung werden durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt (§ 71 Abs.
5 NKomVG). Die Berufung anderer Personen (beratende Mitglieder) muss namentlich
erfolgen; dies gilt auch für deren Vertreter/innen.
Bisher hatte der Rat folgende Fachausschüsse gebildet:
a)
Finanzausschuss 11 Abgeordnete (= Mitglieder)
b)
Schulausschuss 11 Abgeordnete
+
5 hinzugewählte Mitglieder
= 16 Mitglieder
Hier handelt es sich um
einen Pflichtausschuss gemäß § 110 Nds.
Schulgesetz (NSchG). Entsprechend dieses Gesetzes sind mindestens ein/e
Vertreter/in der Lehrkräfte, ein/e Vertreter/in der Eltern und ein/e
Vertreter/in der Schüler/innen zu benennen. Diese sind stimmberechtigt.
Hinzugewählte Mitglieder:
2 Vertreter/innen der
Lehrkräfte
2 Vertreter/innen der Eltern
1 Vertreter/in der
Schüler/innen
c)
Sport- und Kulturausschuss 11 Abgeordnete
+
2 hinzugewählte Mitglieder
= 13 Mitglieder
Hinzugewählte Mitglieder:
1 Vertreter/in des
Seniorenbeirates
1 Vertreter/in des
Jugendrates
d)
Feuerwehrausschuss 11 Abgeordnete
+
1 hinzugewähltes Mitglied
= 12 Mitglieder
Hinzugewähltes Mitglied:
Gemeindebrandmeister
e)
Ausschuss für Generationen und Soziales 11 Abgeordnete
+ 1 beratender Abgeordneter
+
5 hinzugewählte Mitglieder
= 17 Mitglieder
Hinzugewählte Mitglieder:
1 Vertreter/in
der Kindergärten
1 Vertreter/in
der Eltern
1 Vertreter/in des
Präventionsrates
1 Vertreter/in des
Seniorenbeirates
1 Vertreter/in des
Jugendrates
f)
Bau- und Umweltausschuss 11 Abgeordnete
+ 1 beratender Abgeordneter
+
4 hinzugewählte Mitglieder
= 16 Mitglieder
Hinzugewählte Mitglieder:
1 Vertreter/in
des Hegerings
1 Vertreter/in
der Agenda-Gruppe
1 Vertreter/in des
Seniorenbeirates
1 Vertreter/in des
Jugendrates
g)
Straßen- und Verkehrsausschuss 11 Abgeordnete
+
2 hinzugewählte Mitglieder
= 13 Mitglieder
Hinzugewählte Mitglieder:
1 Vertreter/in des
Seniorenbeirates
1 Vertreter/in des
Jugendrates
Aus der Sicht der Verwaltung haben sich
sowohl die Anzahl der Fachausschüsse als auch die Besetzungen hinsichtlich der
hinzugewählten Mitglieder während der letzten Wahlperiode bewährt. Anlass für
diesbezügliche Veränderungen bestehen seitens der Verwaltung somit nicht. Im
Rahmen von Vorgesprächen mit den Fraktionen/Gruppen hat sich abgezeichnet, dass
für die Besetzung der Fachausschüsse jeweils von 11 Abgeordneten ausgegangen werden kann. Der Finanzausschuss soll
künftig in den „Finanz- und
Wirtschaftsausschuss“ umbenannt werden.