hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die Gemeindestraßen „Garnholter Straße“, „Vor dem Richtmoor“ und „Bentskamp“ in
2022 vorbehaltlich der Finanzierung mit einem Gesamtkostenvolumen von
300.000,00 € zu sanieren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses vom 26.11.2019 wurde dem
Straßenverkehrsausschuss eine Prioritätenliste für durchzuführende
Straßensanierungen in den Jahren 2020 – 2022 vorgelegt. Die für die Jahre 2020
und 2021 geplanten Maßnahmen konnten dabei zwischenzeitlich abgeschlossen
werden. Für das Jahr 2022 waren in der Prioritätenliste des Jahres 2019 die
Sanierung der „Pohlstraße“ und der Straße „Vorm Siedenmoor“ angedacht.
Im
Oktober 2021 hat eine erneute Begutachtung aller außerörtlichen Gemeindestraßen
durch den FD Straßen, Wege, Plätze stattgefunden. Anhand dieser Begutachtung
wurde eine neue Prioritätenliste für die Jahre 2022 und 2023 erstellt. Auf die
Nennung konkreter Straßen für die Jahre 2024 ff wird verwaltungsseitig
verzichtet, da sich die Entwicklung des Zustandes von Straßen in den folgenden
Jahren nicht sicher voraussagen lässt. Des Weiteren bestehen momentan keine
Fördermöglichkeiten für die Sanierung der Gemeindestraßen. Auch aufgrund
möglicher Förderungen könnte eine Änderung der Prioritätenliste oder ggfs. eine
Ergänzung um weitere Gemeindestraßen vorgenommen werden.
Nach
den Ausschreibungsergebnissen für die Straßensanierungen in den Jahren 2021
kann inkl. Sicherheit mit Kosten von rd. 57,00 €/m² (brutto) für die
Asphaltbauweise bei einer Ausbaubreite von 3,50 m gerechnet werden.
Anders
als in 2021 angedacht, schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2022 folgende
Straßen und nicht, wie angedacht, die „Pohlstraße“ und die Straße „Vorm
Siedenmoor“ zu sanieren:
-
Garnholter Straße: (Grenzweg bis
Asphalt)
Länge:
rd. 350 m
Im o.g. Bereich der Garnholter
Straße sind massive Versackungen aufgrund des
anmoorigen
Untergrundes vorzufinden. Der Untergrund des Streckenabschnittes wurde in
diesem Jahr bereits durch ein Erdbaulabor untersucht. Die
Untersuchungsergebnisse sind der Beratungsvorlage beigefügt. Bei der
Bohrsondierung 1 wurde eine rd. 2,00 m dicke Torfschicht ab einer Tiefe von
0,80 m festgestellt. Diese Torfschicht muss ausgebaut und durch geeignetes
Material ersetzt werden, um einen Tragfähigen Untergrund zu erlangen. Bei der
Bohrsondierung 2 wurde eine rd. 0,80 m dicke Torfschicht ab einer Tiefe
von 4,30 m festgestellt. Da diese
Schicht nur unter noch erheblicherem Kostenaufwand ausgetauscht werden kann,
soll die Tragfähigkeit des Untergrundes in diesem Bereich durch lastabtragende
Materialien sichergestellt werden.
Angedacht
ist, diesen Bereich der Garnholter Straße, genau wie den übrigen
Straßenverlauf, in Asphaltbauweise zu sanieren. Um die gewichtsmäßige Belastung
durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schulbusse und Pkw bestmöglich verteilen
zu können, soll die Sanierung auf einer
Breite von 3,50 m erfolgen.
Im
Bereich der Versackungen wurde die Straße bereits im Jahr 2010 saniert. Dabei
wurde die Maßnahme über ein EU-Förderprogramm mit einer Förderung i. H. v.
15.010,00 € gefördert. Aufgrund der erst in 2010 erfolgten Sanierung ist der
Bereich des Straßenkörpers noch nicht abgeschrieben. Bilanzielle Auswirkungen
werden unter dem Punkt Finanzierung dargestellt. Im Ergebnishaushalt 2022 sind
daher bei Durchführung der Maßnahme 17.712,80 € außerplanmäßig für die
Sonderabschreibung bereitzustellen.
Baukosten:
rd. 161.000,00 €
-
Vor dem Richtmoor: (Asphaltbereich von
Zwischenahner Damm bis ca. Hausnummer 4)
Länge:
rd. 535 m
Hier
ist ebenfalls ein erneuter Ausbau auf 3,50 m Breite in Asphaltbauweise
angedacht.
Baukosten:
rd. 109.000,00 €
-
Bentskamp: (Asphaltbereich von der
L824 abgehend)
Länge:
rd. 150 m
Es
ist angedacht den Bentskamp in diesem Abschnitt auf einer Breite von 3,50
Metern in Asphaltbauweise zu sanieren.
Baukosten:
rd. 30.000,00 €
Diese
angedachte Änderung der Prioritätenliste beruht auf den bei der Erstellung der
Prioritätenliste im Oktober 2021 vom FD Straßen, Wege, Plätze festgestellten
Zuständen der Gemeindestraßen.
Ferner
wird angedacht, im Jahr 2023 den Asphaltbereich der Gemeindestraße „Zwischenahner
Damm“ auf einer Länge von ca. 1.460,00 m zu sanieren. Der Zwischenahner Damm ist seit dem Jahr 2017
geschwindigkeitsreduziert auf Tempo 60. Diese Anordnung wird momentan aufgrund
des Zustandes der Fahrbahn jährlich seitens des Landkreises verlängert. Im
Oktober dieses Jahres wurde die Anordnung von Tempo 60 bis zum 31.08.2022
verlängert. In diesem Zuge wurde für eine spätere, weitere Verlängerung der
verkehrsbehördlichen Anordnung, um einen konkreten Zeitplan hinsichtlich einer
Sanierung gebeten. Aufgrund des im Oktober 2021 festgestellten
Fahrbahnzustandes und des vom Landkreis angeforderten Zeitplanes ist
verwaltungsseitig eine Sanierung im Jahr 2023 angedacht.
Die
Baukosten betragen gem. Kostenschätzung rd. 415.000,00 €. Da die Kostenschätzung
erst nach der Frist für die Abgabe von Mittelanmeldungen erstellt wurde, sind
für das Jahr 2023 im Haushalt zunächst lediglich 300.000,00 € für
Straßensanierungen eingeplant worden. Die 415.000,00 € werden im Jahr 2022
entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Fördermöglichkeiten
bestehen momentan nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht.
Auf eine gemeinsame Bereisung aller
Gemeindestraßen wird pandemiebedingt verzichtet. Eine Gemeindekarte inkl.
Übersichtsplan über die Lage der in der Beratungsvorlage genannten Straßen ist
dieser Beratungsvorlage beigefügt. Ferner sind der Beratungsvorlage Bilder der
betroffenen Streckenabschnitte beigefügt. Es wird empfohlen, sich ggfs. vorab
selbst ein Bild der Streckenabschnitte zu machen.
Finanzierung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2022 wurden für die Jahre 2022 ff für
die Sanierung von Gemeindestraßen jährlich ein Betrag in Höhe von 300.000,00 €
eingeplant unter:
Inv.-Nr.:
99.0037 Auszahlungen
für Straßensanierungen
Kostenstelle:
30400 FD
Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger:
541101 Bau und Unterhaltung von
bef. Straßen
Bilanz.
Zugangskonto: 0350002 Zugänge Straßen, Wege,
Plätze
FR.-Konto:
7872000 Tiefbaumaßnahmen
Darstellung
der Abschreibung (Sanierungsmaßnahmen 2022)
Herstellungskosten:
300.000,00 € 25 Jahre
(4%) jährlich 12.000,00 €
Sonderabschreibung
Die
Maßnahme Garnholter Straße wurde erst im Jahr 2010 durchgeführt. Folgende
Restbuchwerte werden zum 01.01.2022 bestehen und folglich zu einer
Sonderabschreibung führen:
ANL003107
Straßenkörper Garholter Straße Restbuchwert:
25.818,60 €
SOPO001233
Straßenkörper Garnholter Straße:
8.105,80 €
Unterhaltungskosten:
Keine
Zusätzlichen Unterhaltungskosten zu bisher.
Belastung
Ergebnishaushalt (bei Fertigstellung 07/2022)
2022: jährlich 6.000,00 €
2023-2046:
jährlich 12.000,00 €
2047: jährlich 6.000,00 €
Anlagen: