Betreff
Straßensanierungen 2022;
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1920/2021
Aktenzeichen
III-13
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Gemeindestraßen „Garnholter Straße“, „Vor dem Richtmoor“ und „Bentskamp“ in 2022 vorbehaltlich der Finanzierung mit einem Gesamtkostenvolumen von 300.000,00 € zu sanieren.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses vom 26.11.2019 wurde dem Straßenverkehrsausschuss eine Prioritätenliste für durchzuführende Straßensanierungen in den Jahren 2020 – 2022 vorgelegt. Die für die Jahre 2020 und 2021 geplanten Maßnahmen konnten dabei zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Für das Jahr 2022 waren in der Prioritätenliste des Jahres 2019 die Sanierung der „Pohlstraße“ und der Straße „Vorm Siedenmoor“ angedacht.

 

Im Oktober 2021 hat eine erneute Begutachtung aller außerörtlichen Gemeindestraßen durch den FD Straßen, Wege, Plätze stattgefunden. Anhand dieser Begutachtung wurde eine neue Prioritätenliste für die Jahre 2022 und 2023 erstellt. Auf die Nennung konkreter Straßen für die Jahre 2024 ff wird verwaltungsseitig verzichtet, da sich die Entwicklung des Zustandes von Straßen in den folgenden Jahren nicht sicher voraussagen lässt. Des Weiteren bestehen momentan keine Fördermöglichkeiten für die Sanierung der Gemeindestraßen. Auch aufgrund möglicher Förderungen könnte eine Änderung der Prioritätenliste oder ggfs. eine Ergänzung um weitere Gemeindestraßen vorgenommen werden.

 

Nach den Ausschreibungsergebnissen für die Straßensanierungen in den Jahren 2021 kann inkl. Sicherheit mit Kosten von rd. 57,00 €/m² (brutto) für die Asphaltbauweise bei einer Ausbaubreite von 3,50 m gerechnet werden.

 

Anders als in 2021 angedacht, schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2022 folgende Straßen und nicht, wie angedacht, die „Pohlstraße“ und die Straße „Vorm Siedenmoor“ zu sanieren:

 

-          Garnholter Straße: (Grenzweg bis Asphalt)

Länge: rd. 350 m

            Im o.g. Bereich der Garnholter Straße sind massive Versackungen aufgrund des

anmoorigen Untergrundes vorzufinden. Der Untergrund des Streckenabschnittes wurde in diesem Jahr bereits durch ein Erdbaulabor untersucht. Die Untersuchungsergebnisse sind der Beratungsvorlage beigefügt. Bei der Bohrsondierung 1 wurde eine rd. 2,00 m dicke Torfschicht ab einer Tiefe von 0,80 m festgestellt. Diese Torfschicht muss ausgebaut und durch geeignetes Material ersetzt werden, um einen Tragfähigen Untergrund zu erlangen. Bei der Bohrsondierung 2 wurde eine rd. 0,80 m dicke Torfschicht ab einer Tiefe von  4,30 m festgestellt. Da diese Schicht nur unter noch erheblicherem Kostenaufwand ausgetauscht werden kann, soll die Tragfähigkeit des Untergrundes in diesem Bereich durch lastabtragende Materialien sichergestellt werden.

Angedacht ist, diesen Bereich der Garnholter Straße, genau wie den übrigen Straßenverlauf, in Asphaltbauweise zu sanieren. Um die gewichtsmäßige Belastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schulbusse und Pkw bestmöglich verteilen zu können,  soll die Sanierung auf einer Breite von 3,50 m erfolgen.

 

Im Bereich der Versackungen wurde die Straße bereits im Jahr 2010 saniert. Dabei wurde die Maßnahme über ein EU-Förderprogramm mit einer Förderung i. H. v. 15.010,00 € gefördert. Aufgrund der erst in 2010 erfolgten Sanierung ist der Bereich des Straßenkörpers noch nicht abgeschrieben. Bilanzielle Auswirkungen werden unter dem Punkt Finanzierung dargestellt. Im Ergebnishaushalt 2022 sind daher bei Durchführung der Maßnahme 17.712,80 € außerplanmäßig für die Sonderabschreibung bereitzustellen. 

 

Baukosten: rd. 161.000,00 €

 

-          Vor dem Richtmoor: (Asphaltbereich von Zwischenahner Damm bis ca. Hausnummer 4)

Länge: rd. 535 m

Hier ist ebenfalls ein erneuter Ausbau auf 3,50 m Breite in Asphaltbauweise angedacht.

Baukosten: rd. 109.000,00 €

 

-          Bentskamp: (Asphaltbereich von der L824 abgehend)

Länge: rd. 150 m

Es ist angedacht den Bentskamp in diesem Abschnitt auf einer Breite von 3,50 Metern in Asphaltbauweise zu sanieren.

Baukosten: rd. 30.000,00 €

     

Diese angedachte Änderung der Prioritätenliste beruht auf den bei der Erstellung der Prioritätenliste im Oktober 2021 vom FD Straßen, Wege, Plätze festgestellten Zuständen der Gemeindestraßen.

 

Ferner wird angedacht, im Jahr 2023 den Asphaltbereich der Gemeindestraße „Zwischenahner Damm“ auf einer Länge von ca. 1.460,00 m zu sanieren.  Der Zwischenahner Damm ist seit dem Jahr 2017 geschwindigkeitsreduziert auf Tempo 60. Diese Anordnung wird momentan aufgrund des Zustandes der Fahrbahn jährlich seitens des Landkreises verlängert. Im Oktober dieses Jahres wurde die Anordnung von Tempo 60 bis zum 31.08.2022 verlängert. In diesem Zuge wurde für eine spätere, weitere Verlängerung der verkehrsbehördlichen Anordnung, um einen konkreten Zeitplan hinsichtlich einer Sanierung gebeten. Aufgrund des im Oktober 2021 festgestellten Fahrbahnzustandes und des vom Landkreis angeforderten Zeitplanes ist verwaltungsseitig eine Sanierung im Jahr 2023 angedacht.

 

Die Baukosten betragen gem. Kostenschätzung rd. 415.000,00 €. Da die Kostenschätzung erst nach der Frist für die Abgabe von Mittelanmeldungen erstellt wurde, sind für das Jahr 2023 im Haushalt zunächst lediglich 300.000,00 € für Straßensanierungen eingeplant worden. Die 415.000,00 € werden im Jahr 2022 entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Fördermöglichkeiten bestehen momentan nach Kenntnisstand der Verwaltung nicht.

 

Auf eine gemeinsame Bereisung aller Gemeindestraßen wird pandemiebedingt verzichtet. Eine Gemeindekarte inkl. Übersichtsplan über die Lage der in der Beratungsvorlage genannten Straßen ist dieser Beratungsvorlage beigefügt. Ferner sind der Beratungsvorlage Bilder der betroffenen Streckenabschnitte beigefügt. Es wird empfohlen, sich ggfs. vorab selbst ein Bild der Streckenabschnitte zu machen.

     


Finanzierung:

 

Im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2022 wurden für die Jahre 2022 ff für die Sanierung von Gemeindestraßen jährlich ein Betrag in Höhe von 300.000,00 € eingeplant unter:

 

Inv.-Nr.:                                 99.0037                      Auszahlungen für Straßensanierungen

Kostenstelle:                          30400                         FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:                         541101                       Bau und Unterhaltung von bef.  Straßen

Bilanz. Zugangskonto:           0350002                     Zugänge Straßen, Wege, Plätze

FR.-Konto:                             7872000                     Tiefbaumaßnahmen

 

 

Darstellung der Abschreibung (Sanierungsmaßnahmen 2022)

Herstellungskosten: 300.000,00 €            25 Jahre (4%)     jährlich    12.000,00 €

 

Sonderabschreibung

Die Maßnahme Garnholter Straße wurde erst im Jahr 2010 durchgeführt. Folgende Restbuchwerte werden zum 01.01.2022 bestehen und folglich zu einer Sonderabschreibung führen:

 

ANL003107 Straßenkörper Garholter Straße Restbuchwert:  25.818,60 €

SOPO001233 Straßenkörper Garnholter Straße:  8.105,80 €

 

Unterhaltungskosten:

Keine Zusätzlichen Unterhaltungskosten zu bisher.

 

Belastung Ergebnishaushalt (bei Fertigstellung 07/2022)

2022:               jährlich   6.000,00 €

2023-2046:     jährlich 12.000,00 €

2047:               jährlich   6.000,00 €

     


Anlagen: