Betreff
Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs - Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
Vorlage
B/1926/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die der Beratungsvorlage B/1926/2021 als Anlage beigefügte Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 31.08.2021 zu „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ zur Kenntnis.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit E-Mail der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland vom 14.09.2020 mit Bezugnahme auf ein der E-Mail beigefügtes Schreiben des Nds. Landesrechnungshofs vom 04.09.2020 wurde der Gemeinde Wiefelstede eine überörtliche Prüfung durch den Nds. Landesrechnungshof gemäß des Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) angekündigt.

 

Hintergrund dieser Prüfungsankündigung war die Ermittlung der in den niedersächsischen Kommunen vorhandenen Investitionsrückstände. Die überörtliche Kommunalprüfung ging davon aus, dass in den niedersächsischen Kommunen ein erkennbarer Investitionsrückstand bestehe. Ein gravierender Rückstand beeinträchtige die kommunale Aufgabenwahrnehmung im entsprechenden Aufgabenbereich erheblich. Zudem würden nachzuholende Investitionen ein hohes Finanzierungsrisiko für die kommunalen Haushalte darstellen.

 

Die überörtliche Prüfung wurde in der Folgezeit mittels eines elektronischen Fragebogens durchgeführt. Dieser war bis zum 15.10.2020 an den Nds. Landesrechnungshof zu übersenden. Die Verwaltung ist dieser Vorgabe entsprechend nachgekommen.

 

Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der niedersächsischen Kommunen wurde am 31.08.2021 übersandt. Die Prüfungsmitteilung ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich möglicher Investitionsrückstände wurde seitens der Verwaltung im Fragebogen mitgeteilt, dass insbesondere im Bereich „Straßen und Verkehrsinfrastruktur“ ein solcher Investitionsrückstand bestehe. Dies spiegelt sich auch landesweit wider. Die Gemeinde Wiefelstede nimmt jedoch seit Jahren einen Ansatz i. H. v. 300.000 € für die Sanierung der Straßen in den Haushalt auf. Darüber hinaus wurde u. a. bereits im Blumenviertel das Kanalnetz für insgesamt mehrere Millionen Euro saniert und erneuert. Auch in den Folgejahren werden für solche Maßnahmen entsprechende Mittel einzuplanen sein, um den Investitionsrückstand diesbezüglich reduzieren zu können. Bei der bestehenden defizitären Haushaltslage stellt dies jedoch insbesondere in den nächsten Jahren eine große Herausforderung für Gemeinde dar. 

 

Im Bericht wurde darüber hinaus für eine Vielzahl der Kommunen festgestellt, dass diese vielfach nicht über entsprechende Jahresabschlüsse verfügten. Für das Jahr 2017 waren diese zu 32,3 %, für 2018 zu 19,7 % und für das Jahr 2019 zu 4,6 % von der Vertretung beschlossen worden (Tz. 16 und 17). Auch die Gemeinde Wiefelstede ist hiervon betroffen. Der Jahresabschluss 2017 wird voraussichtlich noch im Jahr 2021 fertiggestellt. Die Jahresabschlüsse 2018 ff. befinden sich ebenfalls in der Bearbeitung und sollen zeitnah fertiggestellt werden.

 

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Prüfung ist der Prüfungsmitteilung ab S. 17 zu entnehmen.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG sind die Ergebnisse der Prüfung der Vertretung bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.

     


Finanzierung:

 

./.

     


Anlagen: