Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
der Beratungsvorlage B/1926/2021 als Anlage beigefügte
Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 31.08.2021 zu
„Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit
E-Mail der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland vom 14.09.2020 mit
Bezugnahme auf ein der E-Mail beigefügtes Schreiben des Nds.
Landesrechnungshofs vom 04.09.2020 wurde der Gemeinde Wiefelstede eine
überörtliche Prüfung durch den Nds. Landesrechnungshof gemäß des Gesetzes über die überörtliche
Kommunalprüfung (NKPG) angekündigt.
Hintergrund dieser Prüfungsankündigung war die Ermittlung der in den niedersächsischen Kommunen vorhandenen Investitionsrückstände. Die überörtliche Kommunalprüfung ging davon aus, dass in den niedersächsischen Kommunen ein erkennbarer Investitionsrückstand bestehe. Ein gravierender Rückstand beeinträchtige die kommunale Aufgabenwahrnehmung im entsprechenden Aufgabenbereich erheblich. Zudem würden nachzuholende Investitionen ein hohes Finanzierungsrisiko für die kommunalen Haushalte darstellen.
Die überörtliche Prüfung wurde in der Folgezeit
mittels eines elektronischen Fragebogens durchgeführt. Dieser war bis zum
15.10.2020 an den Nds. Landesrechnungshof zu übersenden. Die Verwaltung ist
dieser Vorgabe entsprechend nachgekommen.
Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung
der niedersächsischen Kommunen wurde am 31.08.2021 übersandt. Die
Prüfungsmitteilung ist dieser Beratungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Hinsichtlich möglicher
Investitionsrückstände wurde seitens der Verwaltung im Fragebogen mitgeteilt,
dass insbesondere im Bereich „Straßen und Verkehrsinfrastruktur“ ein solcher
Investitionsrückstand bestehe. Dies spiegelt sich auch landesweit wider. Die
Gemeinde Wiefelstede nimmt jedoch seit Jahren einen Ansatz i. H. v. 300.000 €
für die Sanierung der Straßen in den Haushalt auf. Darüber hinaus wurde u. a.
bereits im Blumenviertel das Kanalnetz für insgesamt mehrere Millionen Euro
saniert und erneuert. Auch in den Folgejahren werden für solche Maßnahmen
entsprechende Mittel einzuplanen sein, um den Investitionsrückstand
diesbezüglich reduzieren zu können. Bei der bestehenden defizitären
Haushaltslage stellt dies jedoch insbesondere in den nächsten Jahren eine große
Herausforderung für Gemeinde dar.
Im Bericht wurde darüber hinaus für eine Vielzahl der Kommunen festgestellt, dass diese vielfach nicht über entsprechende Jahresabschlüsse verfügten. Für das Jahr 2017 waren diese zu 32,3 %, für 2018 zu 19,7 % und für das Jahr 2019 zu 4,6 % von der Vertretung beschlossen worden (Tz. 16 und 17). Auch die Gemeinde Wiefelstede ist hiervon betroffen. Der Jahresabschluss 2017 wird voraussichtlich noch im Jahr 2021 fertiggestellt. Die Jahresabschlüsse 2018 ff. befinden sich ebenfalls in der Bearbeitung und sollen zeitnah fertiggestellt werden.
Eine
Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Prüfung ist der Prüfungsmitteilung
ab S. 17 zu entnehmen.
Gemäß
§ 5 Abs. 1 und 2 NKPG sind die Ergebnisse der Prüfung der Vertretung bekannt zu
geben und öffentlich auszulegen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: