Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2022 bis 2025
hier: 2. Entwurf
Vorlage
B/1939/2021
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2022 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1939/2021 beigefügten Fassung.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2022 bis 2025 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1939/2021 beigefügten Fassung.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat den ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 in der Finanzausschusssitzung vom 12.10.2021 vorgestellt. Der Entwurf wies ein Gesamtdefizit in Höhe von 3.462.900 € aus. Die Folgejahre (2023 bis 2025) bildeten insgesamt ein kumuliertes Defizit in Höhe von 4.738.000 € ab.

 

Verwaltungsintern wurden die Fachbereiche/Fachdienste Anfang Oktober 2021 aufgefordert, Einsparungsvorschläge sowie Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmeseite zu unterbreiten, um das planerische Defizit entsprechend reduzieren zu können. Darüber hinaus waren die Entwicklungen bei den Hauptsteuererträgen zu betrachten sowie die Auswirkungen aus der Steuerschätzung. Traditionell fließt auch der vorläufige Grundbetrag in den zweiten Haushaltsentwurf ein. Leider liegt dieser bis zum heutigen Tage nicht vor. Folglich wurde mit den Werten der Orientierungsdaten gerechnet. Nach hiesigem Kenntnisstand ist mit einer Bekanntgabe des vorläufigen Grundbetrages in der 48. KW zu rechnen. Sollte der Grundbetrag gravierend von dem derzeit angenommenen Grundbetrag abweichen, wäre zur Finanzausschusssitzung ggf. ein dritter Haushaltsentwurf vorzulegen. 

 

Seit dem ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 haben sich die nachfolgenden wesentlichen Änderungen ergeben, die in den zweiten Haushaltsentwurf eingeflossen sind:

 

 

I. Ergebnishaushalt

 

1.       Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer 2022 wurde im ersten Haushaltsentwurf mit insgesamt 6.090.000 € eingeplant. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten zugrunde gelegt. Inzwischen geht die Verwaltung für alle Planjahre von teils erheblichen Nachveranlagungen aus. Der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer wurde daher im zweiten Entwurf  auf 7.100.000 € (+1.010.000 €) angehoben.  Für die Folgejahre wurde der Ansatz im zweiten Haushaltsentwurf um jährlich rund 800.000 € erhöht.

Entsprechend waren die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage 2022 um 101.000 € anzuheben (35 % auf den Gewerbesteuermessbetrag; entspricht 10 % des Gewerbesteueransatzes) 

 

2.       Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Die Einkommensteuer 2022 wurde im ersten Haushaltsentwurf auf Basis der Steuerschätzung aus Mai 2021 eingeplant. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Steuerschätzung aus November 2021 vor. Der Ansatz 2022 war daher um 293.700 € auf nunmehr 8.320.500 € anzuheben. Für die Folgejahre 2023 bis 2025 ergeben sich folgende Werte: 8.781.600 € (+280.600 €), 9.288.500 € (+250.200 €), 9.777.900 € (+232.700 €).

 

3.       Umsatzsteuer

Auch die Einplanung der Umsatzsteuer 2022 konnte aufgrund der Steuerschätzung aus November 2021 angepasst werden. Die Ansätze 2022 bis 2025 erhöhen sich geringfügig auf 1.060.800 € (+14.200 €), 1.092.500 € (+19.000 €), 1.114.700 € (+22.200 €) und 1.133.700 € (+22.200 €).

 

4.       Schlüsselzuweisungen

Maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisung ist zum einen der Grundbetrag, der letztlich die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse widerspiegelt. Wie oben bereits erwähnt liegt der vorläufige Grundbetrag noch nicht vor. Entsprechend der Orientierungsdaten wurde der Finanzausgleich 2022 daher mit dem unveränderten Grundbetrag aus 2021 in Höhe von 1.187,78 € berechnet.

 

Weiterer Faktor für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die vorhandene Steuereinnahmekraft. Für den Finanzausgleich 2022 ist die Steuereinnahmekraft von Oktober 2020 bis September 2021 maßgebend, die inzwischen feststeht und in die Berechnung einbezogen wurde. Gegenüber der Berechnung für den ersten Haushaltsentwurf gibt es hier jedoch nur geringe Änderungen, die zu Mehrerträgen in Höhe von 1.400 € führen. Die Schlüsselzuweisungen 2022 liegen folglich weiterhin um rund 1.200.000 € unter dem Ansatz für das Finanzplanjahr 2022 aus dem Haushalt 2021 und betragen insgesamt 1.510.800 €. Aufgrund der deutlichen Anhebung der Ansätze 2022ff. für die Gewerbe- und Einkommenssteuer erhöht sich auch die Steuereinnahmekraft der Folgejahre deutlich. Entsprechend waren die Ansätze der Schlüsselzuweisungen 2023 bis 2025 im zweiten Haushaltsentwurf auf 1.452.400 € (-902.500 €), 1.640.700 € (-752.100 €) und 1.391.600 €    (-755.400 €) zu reduzieren.

 

5.       Gebühren für Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung

Ertragsseitig waren außerdem die Benutzungsgebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung sowie die Straßenreinigung an die Ergebnisse der Kalkulationen anzupassen und im zweiten Entwurf einzuplanen. Für die zentrale Abwasserbeseitigung ergeben sich Mehrerträge 2022 in Höhe von 90.100 €, für die dezentrale Abwasserbeseitigung Mindererträge in Höhe von 1.500 € und für die Straßenreinigung Mindererträge in Höhe von 5.300 €.

 

6.       Gebäudeunterhaltung/Tiefbau

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wurden bereits zum ersten Haushaltsentwurf sämtliche vorgesehene Maßnahmen kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden die erforderlichen bzw. notwendigen Maßnahmen eingeplant. Mit dem zweiten Entwurf wurden die verbliebenen Maßnahmen nochmals überprüft. Dabei wurden weitere Maßnahmen gestrichen oder verschoben (Minderaufwendungen). Insgesamt betrachtet konnten für den Bereich der Gebäudeunterhaltung 2022 für den zweiten Entwurf Einsparungen in Höhe von rund 174.100 € verzeichnet werden. Auch im Tiefbau wurden weitere Einsparungen bzw. Minderaufwendungen in Höhe von  168.000 € generiert.

 

 

7.       Fazit Ergebnishaushalt

Neben den o. g. wesentlichen Positionen gibt es eine Vielzahl von kleineren Änderungen, die sich über den gesamten Haushalt verteilen. Insgesamt betrachtet konnte das Defizit aus dem ersten Haushaltsentwurf um rund 1.812.500 € verringert werden.

 

Dennoch schließt die Haushaltsplanung 2022 im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von 1.650.400 € ab.

 

Leider weisen auch alle Folgejahre erhebliche Defizite in Höhe von insgesamt knapp 4.200.000 € aus.

 

Ursächlich für das Defizit 2022 sind ertragsseitig weiterhin insbesondere die um rund 1.200.000 € deutlich geringerem Schlüsselzuweisungen aufgrund der erhöhten Steuereinnahmekraft im Zeitraum IV/2020 bis III/2021. Da sich insbesondere die Gewerbesteuer auch für alle Planjahre auf einem hohen Niveau befindet, verbleibt auch die Steuereinnahmekraft der Folgejahre auf hohem Niveau. Entsprechend stagnieren die Schlüsselzuweisungen bei rund 1.500.000 € in den Jahren 2023 bis 2025.

 

Die Einkommenssteuer befindet sich über den gesamten Finanzplanungszeitraum jährlich um rund 300.000 € unterhalb der Größenordnung aus dem Zeitraum „vor Corona“. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Aufwandsseitig sind im Vergleich zu den Vorjahren insbesondere Mehraufwendungen im Tiefbaubereich zu verzeichnen. Hier gilt es ebenso wie im Hochbaubereich die stetig wachsende Infrastruktur zu erhalten, so dass aus Sicht der Verwaltung die eingeplanten Aufwendungen als notwendig erachtet werden, um dieses Ziel zu erreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde sich laufend neuen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen ausgesetzt sieht, die allein einen nicht unwesentlichen Anteil an Unterhaltungs- und Wartungsmaßnahmen erforderlich machen.

 

Trotz der gesetzlich legitimierten Möglichkeit zum sog. „faktischen Haushaltsausgleich“ durch Inanspruchnahme der bestehenden Überschussrücklage werden im nächsten Jahr Überlegungen dahingehend anzustellen sein, wie die Finanzlage der Gemeinde künftig verbessert werden kann. Sofern – und davon ist aktuell auszugehen – aufwandsseitig kaum mehr diesbezüglich nennenswerte Spielräume bestehen, wären ggf. ertragsseitige Anpassungen in Erwägung zu ziehen.

 

Insgesamt ist das Ergebnis der Haushaltsplanung mit dem hier vorgelegten zweiten Entwurf trotz der deutlichen Verbesserung gegenüber dem ersten Entwurf nach wie vor als sehr kritisch zu betrachten.

 

 

II. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt 2022 für laufende Verwaltungstätigkeit schließt mit einem Defizit in Höhe von 83.800 €. Die Folgejahre weisen jährlich steigende Überschüsse aus. Trotz dieser Überschüsse gelingt es in keinem der Planjahre 2022 bis 2025, die ordentliche Tilgung bzw. eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften.

 

Für die investiven Einzahlungen wird auf das Investitionsprogramm verwiesen. Im zweiten Haushaltsentwurf wurden folgende wesentliche Änderungen aufgenommen:

 

1.       Neubau Kindertagesstätte II in Metjendorf

In den zweiten Haushaltsentwurf 2022 wurden weitere 547.500 € aufgrund aktueller Kostenschätzungen sowie dem möglichen Einbau einer Lüftungsanlage aufgenommen.

 

2.       Inventar Kindertagesstätte II Metjendorf

Die zunächst für 2022 eingeplanten investiven Ausgaben für das Inventar der neuen Kindertagesstätte in Metjendorf in Höhe von insgesamt rund 230.000 € wurden auf das Jahr 2023 verschoben, da davon auszugehen ist, dass die Ausgaben erst 2023 anfallen. Für 2022 wurde in gleicher Höhe eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen.

 

3.       Außenanlagen Grundschule Wiefelstede und Oberschule Wiefelstede

Die zunächst geplanten Ausgaben für die Außenanlagen wurden zeitlich neu geordnet. Für das Jahr 2022 ergeben sich dadurch Minderausgaben in Höhe von rund 300.000 €

 

4.       Lüftungsanlage Oberschule Wiefelstede

Für den Einbau einer Lüftungsanlage wurden ausgabeseitig insgesamt 160.000 € in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen. Die Gemeinde geht dabei davon aus, dass hierfür eine 80 %ige Förderung nach den Corona-Förderprogrammen zum Tragen kommt, die einnahmeseitig als Sonderposten eingeplant wurde (128.000 €).

 

5.       Denkmalplatz Kirchstraße Wiefelstede

Bereits zum ersten Haushaltsentwurf wurden für die Neugestaltung des Denkmalsplatzes an der Kirchstraße insgesamt 130.000 € bauliche Ausgaben eingeplant. In gleicher Höhe wurden nunmehr Fördergelder aus den LEADER-Programmen als Sonderposten in den Haushalt aufgenommen. Die Beratungen über die Maßnahme müssen noch folgen, wie auch die Antragstellung und Förderung durch LEADER. Die Realisierung würde nur erfolgen, wenn die Maßnahme kostenneutral darzustellen ist.

 

6.       Gruppenräume Grundschule Metjendorf

Die bislang für 2024 und 2025 eingeplanten Ausgaben für Gruppenräume an der Grundschule Metjendorf in Höhe von insgesamt 748.600 € wurden zunächst für den Finanzplanungszeitraum bis 2025 aufgrund der angespannten Finanzlage ausgeplant.

 

7.       Gesamtinvestitionsvolumen

Die Planungen der Investitionstätigkeit schließen mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 12.006.100 €. Das Investitionsvolumen befindet sich damit weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Die investiven Einzahlungen belaufen sich auf 4.807.900 €. Der Saldo wäre mangels einer „Nettoinvestitionsrate“ und mangels liquider Mittel vollständig durch eine Darlehensaufnahme zu finanzieren.

 

8.       Darlehensaufnahmen/Schuldenentwicklung

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zur Finanzierung der Investitionstätigkeit folgende Kreditaufnahmen eingeplant:

2022      =             7.190.000 €

2023      =             3.670.000 €

2024      =             2.330.000 €

2025      =             1.160.000 €.

 

Zugrunde gelegt wurde jeweils eine Laufzeit von 20 Jahren bei einem Kreditzins in Höhe von 1,0 %.

 

Die Kreditermächtigung 2021 in Höhe von 2.190.000 € wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Jahresende keine Darlehensaufnahme erforderlich sein wird. Anfang 2022 erfolgt dann auf Basis der vorliegenden Übertragungen (sog. „Haushaltsreste“) und weiterer Faktoren die Berechnung für eine erforderliche Inanspruchnahme der Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2021.

 

Unter der Annahme, dass die Kreditermächtigung 2021 noch in voller Höhe in Anspruch genommen wird und eine vollständige Inanspruchnahme der o. g. Kreditermächtigung 2022 bis 2025 erforderlich wird, würde die Verschuldung der Gemeinde auf rund 18.340.000 € im Jahr 2024 steigen. Die tatsächliche Inanspruchnahme bleibt jedoch abzuwarten.

 

 

III. Sonstiges

 

Zum Ausgleich stärkerer Liquiditätsschwankungen wird der Kassenkreditrahmen in Höhe von  4.000.000 € beibehalten.

 

 

IV. Gesamtfazit

 

Die Haushaltssituation der Gemeinde Wiefelstede ist sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt für Investitionen und Finanzierung leider sehr angespannt.

 

Gerade im Zuge der verwaltungsintern durchgeführten Erörterungen zu Einsparungsvorschlägen durch Minderaufwendungen ist deutlich geworden, dass hier zunehmend weniger Spielräume bestehen. Zu dem Großteil aller Aufwendungen ist die Gemeinde rechtlich oder sachlich verpflichtet, um ihrer Aufgabenerfüllung auch nach wie vor ordnungsgemäß nachkommen zu können. Dieser Umstand wird in den Folgejahren dazu führen müssen, insbesondere auf der Ertragsseite mögliche Verbesserungsoptionen auszuloten und politisch intensiv zu beraten.

 

Wie sich am erheblichen Investitionsvolumen, das sich aktuell auf einem Rekordniveau befindet, zeigt, steht die Gemeinde in vielen Bereichen vor einer großen Aufgabe, um all diese notwendigen Maßnahmen auch entsprechend finanzieren zu können. Besonders nennenswert sind hier die Bereiche der Feuerwehren, der Kindertagesstätten sowie der Schulen.

 

Verwaltungsseitig wird trotz dieser angespannten und defizitären finanziellen Situation  empfohlen, die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen.