Betreff
16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
B/1943/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlagezur Beratungsvorlage B/1943/2021 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2022.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,76 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,47 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1943/2021 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Straßenreinigung der Gemeinde zählt zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich kostendeckend über die Gebühren. Die Straßenreinigungsgebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert. Zu berücksichtigen sind dabei Überschüsse oder Defizite der Vorjahre.

 

Aufgrund diverser Änderungsveranlagungen weist das vorläufige Wirtschaftsergebnisses 2021 einen deutlichen Überschuss in Höhe von rund 5000 € aus. Durch den Überschuss konnte das Defizit der Vorjahre vollständig abgebaut und in einen geringen Überschuss in Höhe von rund 200 € umgewandelt werden. Gem. der Regelungen der Gebührenbedarfsberechnung ist der Überschuss je 1/3 auf die folgenden drei Jahre anzurechnen und reduziert dort geringfügig den Gebührenbedarf.

 

Die Straßenreinigung wurde im Jahr 2021 für das Jahr 2022 neu vergeben. Die daraus resultierenden erhöhten Kosten fließen ab 2022 in die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ein. Neben diesen Aufwendungen sind die Kosten der Gebührenveranlagung in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

Zusätzlich wurden im Jahr 2021 sämtliche Veranlagungsfälle auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Die Ergebnisse fließen ebenso in die Kalkulation 2022 ein.

 

Ausgehend von den o. g. Faktoren vermindert sich im Ergebnis die Gebühr für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) um 0,18 Euro von bisher 0,94 Euro auf 0,76 Euro je lfd. Meter Straßenfront. Die Gebühr für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) verringert sich von bisher 1,87 Euro um 0,40 Euro auf neu 1,47 Euro je lfd. Meter Straßenfront.

     


 

 

 

Finanzierung:

 

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Anlagen: