Betreff
10. Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/1949/2021
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die der Beratungsvorlage B/1949/2021 als Anlage beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede wurde zuletzt durch Beschluss des Rates vom 02.07.2019, Beratungsvorlage B/1323/2019, geändert.

 

Die gemäß § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gebildete Kommission hat im Juni 2021 Empfehlungen herausgegeben, wonach für die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen/Einwohnern ein monatlicher Höchstsatz von 210,00 € vorgesehen ist.

 

Auf dieser Basis wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

 

Rechtsgrundlage

Funktion

Betrag bisher

Betrag neu

§ 2

Ratsmitglieder (monatlich)

200,00 €

210,00 €

§ 3 Abs. 1 Buchst. a)

Stellv. Bürgermeister/in (monatlich)

230,00 €

240,00 €

§ 3 Abs. 1 Buchst. b)

Beigeordnete (monatlich)

200,00 €

210,00 €

§ 3 Abs. 1 Buchst. c)

Grundmandatsinhaber (monatlich)

200,00 €

210,00 €

§ 3 Abs. 1 Buchst. d)

Fraktionsvorsitzende (monatlich)

300,00 €

310,00 €

§ 4 Abs. 1

Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder (pro Sitzung)

15,50 €

20,00 €

 

Die 10. Änderungssatzung ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

     


Finanzierung:

 

./.

     


Anlagen: