Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die der Beratungsvorlage B/1949/2021 als Anlage beigefügte 10.
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
in der Gemeinde Wiefelstede wurde zuletzt durch Beschluss des Rates vom
02.07.2019, Beratungsvorlage B/1323/2019, geändert.
Die
gemäß § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
gebildete Kommission hat im Juni 2021 Empfehlungen herausgegeben, wonach für
die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder in Gemeinden mit bis zu 20.000
Einwohnerinnen/Einwohnern ein monatlicher Höchstsatz von 210,00 € vorgesehen
ist.
Auf
dieser Basis wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:
Rechtsgrundlage |
Funktion |
Betrag bisher |
Betrag neu |
§
2 |
Ratsmitglieder
(monatlich) |
200,00
€ |
210,00
€ |
§
3 Abs. 1 Buchst. a) |
Stellv.
Bürgermeister/in (monatlich) |
230,00
€ |
240,00
€ |
§
3 Abs. 1 Buchst. b) |
Beigeordnete
(monatlich) |
200,00
€ |
210,00
€ |
§
3 Abs. 1 Buchst. c) |
Grundmandatsinhaber
(monatlich) |
200,00
€ |
210,00
€ |
§
3 Abs. 1 Buchst. d) |
Fraktionsvorsitzende
(monatlich) |
300,00
€ |
310,00
€ |
§
4 Abs. 1 |
Nicht
dem Rat angehörende Ausschussmitglieder (pro Sitzung) |
15,50
€ |
20,00
€ |
Die
10. Änderungssatzung ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzierung:
./.
Anlagen: