Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
der Beratungsvorlage B/2008/2022 als Anlage beigefügte
Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 09.03.2022 zum
Thema „Liegenschaftsverwaltung“ zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Gemeinde Wiefelstede wurde mit Schreiben vom 10.05.2021 eine überörtliche
Prüfung „Liegenschaftsverwaltung“ durch den Nds. Landesrechnungshof (überörtliche Kommunalprüfung) gemäß §§ 1 bis 4 Nds. Kommunalprüfungsgesetz (NKPG) angekündigt.
Hintergrund dieser Prüfungsankündigung war die Untersuchung der
kommunalen Strukturen und Entscheidungskriterien im Hinblick auf die
Liegenschaftsverwaltung. Unter anderem wurde geprüft, inwieweit ein Überblick
über den Liegenschaftsbestand der Kommunen besteht und nach welchen Kriterien
dieser erhalten, erweitert oder reduziert wird. Grund und Boden sei vielerorts
ein knappes Gut, welcher aber von den Kommunen benötigt werde, um die im Rahmen
der Daseinsvorsorge erforderlichen öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen.
Gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (vgl. § 124 Abs. 1 NKomVG) sollen nur die
Vermögensgegenstände, also auch Grundstücke und Gebäude, vorgehalten werden,
die für die Aufgabenerfüllung in absehbarer Zeit erforderlich sind.
Die
überörtliche Prüfung wurde in Vor-Ort-Terminen am 15.09.2021 sowie am
16.09.2021 im Rathaus der Gemeinde durchgeführt.
Das
Ergebnis der überörtlichen Prüfung der niedersächsischen Kommunen wurde am 23.03.2022
an die Verwaltung übersandt. Die
Prüfungsmitteilung ist dieser Beratungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Aus der Prüfungsmitteilung lassen sich die folgenden wesentlichen
Ergebnisse und Hinweise entnehmen (siehe auch S. 9 bis 11 bzw. Tz. 16 bis 24
der Anlage):
-
„Acht Kommunen organisierten ihre
Liegenschaftsverwaltungen dezentral. Sie beauftragten mehrere
Organisationseinheiten mit der Aufgabenwahrnehmung. Unterschiedliche Sichtweisen
und Zielsetzungen über den allgemeinen Erhalt des Liegenschaftsvermögens und
das immobilienwirtschaftliche Handeln im Interesse der individuellen Nutzung
können konfliktträchtig sein. Eine effiziente und effektive
Liegenschaftsverwaltung im Rahmen der dezentralen Organisationsstruktur
erfordert daher einen hohen Koordinations- und Kommunikationsaufwand. (…)
-
Die geprüften Kommunen nahmen die
gewählte Aufbau- und Ablauforganisation ihrer Liegenschaftsverwaltung als
langjährig erprobt und somit grundsätzlich als unveränderbar an. Von einzelnen
Kommunen wurde der Wunsch nach Optimierung der Abläufe erfolglos innerhalb
ihrer Verwaltung kommuniziert. Da keine Kommune in regelmäßigen Abständen
Organisationsuntersuchungen vornahm, wurden Prozesse weder neu strukturiert
noch offiziell hinterfragt. Ich empfehle entsprechende Untersuchungen, um
Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und umsetzen zu können (…).
-
Die geprüften Kommunen hielten keine speziellen
Regelungen zum Geschäftsablauf für ihre Liegenschaftsverwaltungen vor. Sie
orientierten sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an der langjährigen
Praxis. Ein Wissenstransfer bei Personalwechsel konnte nicht durch
dokumentierte Anweisungen unterstützt werden. Schon deswegen, aber insbesondere
auch vor dem Hintergrund des erhöhten Abstimmungsbedarfs mit den dezentralen
Verwaltungseinheiten, sollten die Kommunen die Geschäftsabläufe der
Liegenschaftsverwaltung schriftlich festlegen (…).
-
(…)
-
Keine Kommune nutzte ein strukturiertes Controlling
(Berichtswesen) zur Liegenschaftsverwaltung. Gegensteuernde oder fortsetzende
Entscheidungen erfolgten regelmäßig nur anlassbezogen. Schieflagen wurden somit
erst im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erkannt. Dann könnte sich jedoch
ein Gegensteuern als schwierig herausstellen. Ich empfehle den Kommunen, ein
Controlling entsprechend ihrem Informationsbedürfnis aufzubauen. Neben einem
Soll-Ist-Vergleich der Finanzdaten zur Liegenschaftsverwaltung, sollte auch die
Frage nach der Erforderlichkeit der Liegenschaften beantwortet werden (…).
- Die Kommunen führten unterschiedliche Kataster. Keine Kommune hielt für alle Liegenschaftsarten entsprechende Kataster vor. Insofern nutzten die Kommunen nicht ihre Möglichkeiten auf der Basis von Katastern, Risiken zu minimieren und fundierte Entscheidungsbasen zu schaffen. Ich empfehle den Kommunen zu prüfen, ob ein bisher nicht angelegtes Kataster aufgebaut werden sollte, um dessen Vorteile nutzen zu können (…).
-
Strukturierte Konzepte zur Verwaltung der
unterschiedlichen Liegenschaftsarten in bestimmten Bereichen erstellten nur
wenige Kommunen. Konzeptionelles Handeln würde eine sichere Handlungsbasis
schaffen und beispielsweise gleiche Sachverhalte gleichbehandeln. Ich empfehle
den Kommunen, häufig wiederkehrende Verfahrensschritte konzeptionell zu regeln
(…).
-
Keine Kommune kontrollierte in den Berichtsjahren,
inwieweit ihr Liegenschaftsbestand für die Aufgabenerfüllung noch erforderlich
war. Basis einer aktiven Liegenschaftsverwaltung ist das Wissen um den Bestand,
die Nutzung und die Entwicklungspotenziale der kommunalen Liegenschaften. Die
Kommunen sollten den eigenen kommunalen Liegenschaftsbestand in regelmäßigen
Zeitabständen überprüfen. Insbesondere sollten auch die Potenziale „stiller“
Reserveflächen geklärt werden (…).
-
Ein Vermarktungskonzept für entbehrliche
Liegenschaften gab es in keiner Kommune. Insofern lagen Verkäufen derartiger
Liegenschaften in acht Kommunen Einzelfallentscheidungen zu Grunde, die an
keine vorab festgelegten Vorgaben und Kriterien gebunden waren. Ein Verkauf
sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn diese Liegenschaften erkennbar
keinerlei Bedeutung für künftige kommunale Aufgabenstellungen haben. Die
Kommunen sollten sich interne Regelungen für die Abgabe entbehrlicher
Liegenschaften geben (…).“
Aus Sicht der Verwaltung besteht im
Zusammenspiel aller Faktoren (vorhandene Kataster, vorhandene Software und
langjährig vorhandenes Personal) ein guter Überblick über die Liegenschaften
der Gemeinde. Der Erwerb von benötigten sowie die Veräußerung von nicht mehr
benötigten Liegenschaften erfolgen anlassbezogen und zielführend. Vor Erwerb
oder Veräußerung werden zu berücksichtigende Aspekte sorgfältig durch
Verwaltung und die politischen Gremien abgewogen. Dabei wird insbesondere
berücksichtigt, ob ein künftiger Bedarf an der jeweiligen Liegenschaft (noch)
besteht oder nicht.
Hervorzuheben ist dabei, dass die
Liegenschaften in fast allen Fällen auch zwingend für die Aufgabenerfüllung
benötigt werden. Dies betrifft insbesondere die Verwaltungsgebäude, die
Schulen, die Feuerwehren und die Kindertagesstätten. Ein Großteil der
Liegenschaften ist Straßenareal, welches ebenfalls und auch weiterhin zwingend
vorgehalten werden muss. Auch im Bereich der freiwilligen Aufgaben (bspw.
Mehrzweckgebäude, Schwimm- bzw. Freibäder, Sportstätten, Spielplätze) ist eine
weitere Vorhaltung der Liegenschaften in der Regel unstrittig und ausdrücklich
gewollt.
Nicht mehr benötigte Flächen, wie z. B.
(Teil-)Flächen an bebauten Grundstücken von Einwohnerinnen/Einwohnern, werden
hingegen anlassbezogen nach erfolgter Beschlussfassung veräußert, sofern eine
Einigung mit den Einwohnerinnen/Einwohnern über den angemessenen Kaufpreis
(vgl. hierzu das sog. „Verschleuderungsverbot“ aus § 125 Abs. 1 S. 2 NKomVG)
erzielt werden kann.
Darüber hinaus ist aus Sicht der Verwaltung zu
bedenken, dass eine Umsetzung der o. g. genannten Hinweise und Empfehlungen des
Landesrechnungshofes mit einem deutlich erhöhten Personalaufwand verbunden
wäre. In (Flächen-)Gemeinden in der Größenordnung der Gemeinde Wiefelstede sind
die personellen Kapazitäten für eine solche Umsetzung vielfach nicht vorhanden
und mit der Wahrnehmung anderweitiger Aufgaben ausgeschöpft. Die Kosten für die
Freigabe zusätzlicher personeller Kapazitäten würden, zumindest bezogen auf die
Gemeinde Wiefelstede, den ggf. resultierenden Mehrwert aus der Umsetzung der
Hinweise/Empfehlungen deutlich übersteigen.
Gemäß
§ 5 Abs. 1 und 2 NKPG sind die Ergebnisse der Prüfung der Vertretung
bekanntzugeben und öffentlich auszulegen.
Finanzierung:
./.
Anlagen: