Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022
Vorlage
B/2037/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2037/2022 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.   

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

 

Nachfolgend werden diesbezüglich kurz die Entwicklungen für das Jahr 2022 vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.

 

Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)

Die Grundsteuer A verläuft auch 2022 gewohnt konstant. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mehrerträge in Höhe von 3.000 € zu erwarten.

 

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von 2.533.300 € in die Haushaltsplanung 2022 aufgenommen. Die bisherigen Buchungen befinden sich knapp unter diesem Ansatz. Bis zum Jahresende sind jedoch weitere Veranlagungen zu erwarten. Zum Jahresende erwartet die Verwaltung leichte Mehrerträge in Höhe von ca. 6.700 €.

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer 2022 wurde auf Basis des voraussichtlichen Veranlagungssolls zuzüglich zu erwartender Nachveranlagungen mit einem Gesamtansatz von 7.100.000 € geplant.

Auf Basis der Jahresveranlagung sowie vieler kleiner und größerer Nachveranlagungen ergibt sich derzeit ein Buchungsbestand in Höhe von rund 8.430.000 €.

Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Angenommen wird zum heutigen Zeitpunkt eine Prognose zum Jahresende in Höhe von 8.200.000 €, was Mehrerträge in Höhe von 1.100.000 € bedeuten würde.

 

 

 

Gewerbesteuerumlage

Aufgrund der Mehrerträge bei der Gewerbesteuer würde die zu zahlenden Gewerbesteuerumlage um 110.000 € auf nunmehr 820.000 € steigen. Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.

 

Vergnügungs- und Spielgerätsteuer

Die Spielgerätesteuer beträgt nach wie vor 20 % des Einspielergebnisses. Für die Haushaltsplanung 2022 wurden insgesamt Erträge in Höhe von 200.000 € aus der Vergnügungs- und Spielgerätesteuer aufgenommen. Aus den Abrechnungen von Januar bis April 2022 ergeben sich monatliche Gesamterträge in Höhe von 15.400 €. Auf das Jahr hochgerechnet würde sich ein Gesamtertrag in Höhe von 185.000 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 15.000 € führen würde.

 

Konzessionsabgabe Gas und Strom

Die Konzessionsabgaben wurden auf Basis der Abrechnungen aus April 2021 für den Haushalt 2022 geplant. Inzwischen liegt die Abrechnungen aus April 2022 vor. Für die Konzessionsabgabe Gas würden sich Mindererträge in Höhe von 2.700 € ergeben und für die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in Höhe von 9.300 €.           

 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2022 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung 11/21 eingeplant. Gegenüber dem Ergebnis 2021 würde dies einen Anstieg von rund 2 % bedeuten.

Die bisherigen fünf Zahlungen von Januar bis Mai 2022 weisen gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Anstieg in Höhe von 13 % aus. Dies entspricht einem Betrag von rund 477.000 €.

Seitens der Verwaltung wird nicht davon ausgegangen, dass dieses hohe Niveau weiterhin anhält. Bestätigt wird diese Einschätzung durch die aktuelle Steuerschätzung aus 05/2022. Auf Basis dieser Steuerschätzung geht die Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 236.500 € aus.

 

Umsatzsteuer

Auch die Umsatzsteuer wurde auf Basis der Steuerschätzung 11/21 in die Haushaltsplanung aufgenommen. Entsprechend war ein Rückgang der Erträge aus der Umsatzsteuer in Höhe von rund 14 % einzuplanen.

Auch für die Umsatzsteuer liegt inzwischen die Steuerschätzung 05/22 vor. Entsprechend würden sich zum Jahresende Mehrerträge in Höhe von 34.900 € ergeben.

 

Schlüsselzuweisungen

Basis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist u.a. der Grundbetrag für den Finanzausgleich. Grundlage für die Haushaltsplanung war der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.224,84 €. Ende April wurde nunmehr der endgültige Grundbetrag mitgeteilt. Dieser ist 3,22 € geringer ausgefallen und beträgt 1.221,62 €. Daraus resultieren Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 44.000 €

 

Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis sowie Entschuldungsumlage

Im Zuge der Mitteilung des Grundbetrages wurden auch die weiteren Finanzausgleichs-Daten mitgeteilt. Für die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis ergeben sich entsprechend Mindererträge in Höhe von 4.900 €. Die Entschuldungsumlage fällt um 500 € höher aus als planerisch angenommen.

 

 

 

 

Kreisumlage

Aufgrund der geringeren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlenden Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 13.500 €.

 

 

Fazit

Aus den vorgenannten Positionen ergeben sich insgesamt Verbesserungen in Höhe von rund 1.226.800 €. Da man sich noch sehr früh in der Haushaltsausführung befindet und die gesamtwirtschaftliche und -gesellschaftliche Lage bekanntlich derzeit mit vielen Unsicherheiten behaftet sind, bleibt abzuwarten, ob diese positive finanzielle Entwicklung für die Gemeinde bis zum Jahresende gehalten bzw. weiter ausgebaut werden kann.

 


 

Anlagen: