Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
aus der Beratungsvorlage B/2037/2022 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge
und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur
Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.
Nachfolgend werden diesbezüglich kurz die Entwicklungen für das Jahr 2022
vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.
Grundsteuer A (Land- und
forstwirtschaftliche Flächen)
Die Grundsteuer A verläuft auch 2022 gewohnt konstant. Sowohl die
bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in
etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mehrerträge in Höhe
von 3.000 € zu erwarten.
Grundsteuer B (bebaute und
unbebaute Grundstücke)
Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von 2.533.300 € in die
Haushaltsplanung 2022 aufgenommen. Die bisherigen Buchungen befinden sich knapp
unter diesem Ansatz. Bis zum Jahresende sind jedoch weitere Veranlagungen zu
erwarten. Zum Jahresende erwartet die Verwaltung leichte Mehrerträge in Höhe
von ca. 6.700 €.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer 2022 wurde auf Basis des
voraussichtlichen Veranlagungssolls zuzüglich zu erwartender Nachveranlagungen
mit einem Gesamtansatz von 7.100.000 € geplant.
Auf Basis der Jahresveranlagung sowie vieler
kleiner und größerer Nachveranlagungen ergibt sich derzeit ein Buchungsbestand
in Höhe von rund 8.430.000 €.
Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer
unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist
die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Angenommen wird zum heutigen
Zeitpunkt eine Prognose zum Jahresende in Höhe von 8.200.000 €, was Mehrerträge
in Höhe von 1.100.000 € bedeuten würde.
Gewerbesteuerumlage
Aufgrund der Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer würde die zu zahlenden Gewerbesteuerumlage um 110.000 € auf
nunmehr 820.000 € steigen. Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 % der
Gewerbesteuermessbeträge.
Vergnügungs- und
Spielgerätsteuer
Die Spielgerätesteuer beträgt nach wie vor 20 % des Einspielergebnisses.
Für die Haushaltsplanung 2022 wurden insgesamt Erträge in Höhe von 200.000 €
aus der Vergnügungs- und Spielgerätesteuer aufgenommen. Aus den Abrechnungen
von Januar bis April 2022 ergeben sich monatliche Gesamterträge in Höhe von
15.400 €. Auf das Jahr hochgerechnet würde sich ein Gesamtertrag in Höhe von
185.000 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 15.000 € führen würde.
Konzessionsabgabe Gas und
Strom
Die Konzessionsabgaben wurden auf Basis der
Abrechnungen aus April 2021 für den Haushalt 2022 geplant. Inzwischen liegt die
Abrechnungen aus April 2022 vor. Für die Konzessionsabgabe Gas würden sich
Mindererträge in Höhe von 2.700 € ergeben und für die Konzessionsabgabe Strom
Mehrerträge in Höhe von 9.300 €.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2022 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung
11/21 eingeplant. Gegenüber dem Ergebnis 2021 würde dies einen Anstieg von rund
2 % bedeuten.
Die bisherigen fünf Zahlungen von Januar bis Mai 2022 weisen gegenüber
dem Vorjahreszeitraum einen Anstieg in Höhe von 13 % aus. Dies entspricht einem
Betrag von rund 477.000 €.
Seitens der Verwaltung wird nicht davon ausgegangen, dass dieses hohe
Niveau weiterhin anhält. Bestätigt wird diese Einschätzung durch die aktuelle
Steuerschätzung aus 05/2022. Auf Basis dieser Steuerschätzung geht die
Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 236.500 € aus.
Umsatzsteuer
Auch die Umsatzsteuer wurde auf Basis der Steuerschätzung 11/21 in die
Haushaltsplanung aufgenommen. Entsprechend war ein Rückgang der Erträge aus der
Umsatzsteuer in Höhe von rund 14 % einzuplanen.
Auch für die Umsatzsteuer liegt inzwischen die Steuerschätzung 05/22 vor.
Entsprechend würden sich zum Jahresende Mehrerträge in Höhe von 34.900 €
ergeben.
Schlüsselzuweisungen
Basis für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist u.a. der
Grundbetrag für den Finanzausgleich. Grundlage für die Haushaltsplanung war der
vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.224,84 €. Ende April wurde nunmehr der
endgültige Grundbetrag mitgeteilt. Dieser ist 3,22 € geringer ausgefallen und
beträgt 1.221,62 €. Daraus resultieren Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen
in Höhe von 44.000 €
Zuweisungen für den
übertragenen Wirkungskreis sowie Entschuldungsumlage
Im Zuge der Mitteilung des Grundbetrages wurden auch die weiteren
Finanzausgleichs-Daten mitgeteilt. Für die Zuweisungen für den übertragenen
Wirkungskreis ergeben sich entsprechend Mindererträge in Höhe von 4.900 €. Die
Entschuldungsumlage fällt um 500 € höher aus als planerisch angenommen.
Kreisumlage
Aufgrund der geringeren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlenden
Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Minderausgaben in Höhe
von 13.500 €.
Fazit
Aus den vorgenannten Positionen ergeben sich insgesamt Verbesserungen in
Höhe von rund 1.226.800 €. Da man sich noch sehr früh in der
Haushaltsausführung befindet und die gesamtwirtschaftliche und
-gesellschaftliche Lage bekanntlich derzeit mit vielen Unsicherheiten behaftet
sind, bleibt abzuwarten, ob diese positive finanzielle Entwicklung für die
Gemeinde bis zum Jahresende gehalten bzw. weiter ausgebaut werden kann.
Anlagen: