Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980, zuletzt geändert am 16.12.2021, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 201 der Flur 29 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Suhrkamp“ und ist an die Gemeindestraße „Am Elisabethstein“ angebunden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Bebauungsplangebiet 29 II „Heidkamp Nord“ steht der Endausbau kurz bevor. Die
Einwohner wurden am 27.04.2022 in einer Anliegerversammlung über die hierfür
anstehenden Maßnahmen und den zeitlichen Ablauf informiert. Demnach ist die
Ausführung für den Zeitraum Ende Mai bis Ende August 2022 vorgesehen.
Nunmehr muss noch die Widmung der Gemeindestraße „Suhrkamp“ erfolgen. Die zu widmende Fläche beträgt insgesamt 2.410 m² (Flur 29, Flurstück 201). Im Wechsel sind versetzt an beiden Straßenseiten Parkbuchten und Pflanzbeete angeordnet; diese Flächen sind in den zu widmenden 2.410 m² enthalten.
Die Straße „Suhrkamp“ ist an die Straße „Am Elisabethstein“ angebunden und als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert (VZ 325.1). Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Wiefelstede.
Die Lage der Gemeindestraße kann dem beigefügten Plan entnommen werden.
Finanzierung:
./.
Anlagen: Lageplan