hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beauftragt die Verwaltung den barrierefreien Ausbau der Haltestelle
„Schippstroth“ im Jahr 2022 mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich
187.300,00 € auszuschreiben und dem Verwaltungsausschuss nach Vorlage der
Ausschreibungsergebnisse eine überplanmäßige Ausgabe inkl. Deckungsvorschlag
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ein Ausbau der Haltestelle Müssel am anderen Standort soll dagegen in 2022 nicht erfolgen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Seit
einigen Jahren ist die Gemeinde Wiefelstede bestrebt, Schul- u.
Linienbushaltestellen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen und damit auch
für Personen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, attraktiver zu machen.
Im
Jahr 2021 wurde daher ein Teilausbau der Haltestellen an der Oberschule
Wiefelstede sowie der Ausbau der Haltestelle Parkstraße, Fahrtrichtung
Conneforde, durchgeführt. Auch im Jahr 2022 sollen nun weitere Haltestellen
barrierefrei ausgebaut werden.
Vorgesehen
war bei den Planungen und Haushaltsberatungen im Jahr 2021 für das Jahr 2022
der Ausbau der Borbecker Schul- u. Linienbushaltestellen „Schippstroth“ und
„Müssel“, jeweils in beide Fahrtrichtungen.
Der
Ausbau der Haltestelle „Schippstroth“ wurde dabei verwaltungsseitig ins Auge
gefasst. Insbesondere sorgen hier mehrere Stufen zwischen Wartefläche der
Haltestelle und Gehweg dafür, das öffentliche Verkehrsmittel in Fahrtrichtung
Oldenburg nicht barrierefrei erreicht werden können. Zudem weisen beide
Haltestellen grundsätzlichen Sanierungsbedarf auf.
Über
die Situation an der Haltestelle Müssel wurde bereits im Straßen- u.
Verkehrsausschuss vom 19.01.2021 beraten. Problemstellung war seiner Zeit die,
dass ein auf Privatgrund stehendes Wartehäusschen aufgrund der Forderung eines Eigentümers
entfernt werden musste und kein neuer Platz für die Aufstellung eines neuen
Wartehäusschens inkl. ausreichender Aufstellfläche gefunden werden konnte. Aus
diesem Grund wurde eine sogenannte „Winkel-Haltestelle“ direkt hinter den
Bordstein des Gehweges aufgestellt, sodass wartende Fahrgäste auf dem Gehweg
unter dem über dem Gehweg ragenden Dach geschützt vor der Witterung auf den Bus
warten können. Beschwerden über diese Lösung, auch wenn Sie nicht optimal ist,
wurden in der Verwaltung nicht vorgetragen.
Aufgrund
der Presseberichterstattung hinsichtlich der nach Ansicht aus der Elternschaft
nicht vorhandenen Sicherheit für wartende Kinder, wurden erneut Gespräche und
Ortstermine mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Schul- u. Kulturamt des Landkreises
Ammerland geführt. Im Rahmen der geführten Gespräche wurde ein möglicher
Standort für die Errichtung von gegenüberliegenden barrierefreien Haltestellen
gefunden. Diese Standorte liegen auf Höhe des Grundstückes Bremerstraße 10.
Dieser Standort ist jedoch ebenfalls nicht unumstritten, da nicht wesentlich
mehr Wartefläche erzielt wird. Ebenso wäre die Haltestellte nicht mehr zentral
im Ort erreichbar. Sollten die Haltestellen auf Höhe des Grundstückes
Bremerstraße 10 verlegt werden, hätten beispielweise Kinder aus dem geplanten
Neubaugebiet Holtwiese einen rd. 700 m langen Weg von einem Ortsende zum
anderen Ortsende um die Bushaltestelle zu erreichen. Zur jetzigen Haltestelle
wäre es aktuell ein Weg von rd. 480 m. Zudem haben die betroffenen Grundstückseigentümer
erhebliche Bedenken gegen die Verlagerung der Haltestelle.
Im
Jahr 2021 wurden fristgerecht über den ZVBN bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) Förderanträge für den
barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Müssel“ und „Schippstroth“ gestellt.
Zudem wurden notwendige Mittel bei der Einplanung für den Haushalt 2022
berücksichtigt.
Mit
Schreiben vom 23.02.2022 wurde durch die LNVG ein Zuschuss i. H. v. 75 % der
zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch ein Förderbetrag von insgesamt
175.447,50 € für beide Haltestellen gewährt.
Des
Weiteren werden weitere 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vom ZVBN
bezuschusst. So bleibt der Gemeinde im Regelfall ein Kostenanteil von 12,5 %.
Beantragt
wurde die Förderung im Jahr 2021 dabei auf Grundlage einer Kostenschätzung aus
April 2021. Aufgrund der teils massiven Preissteigerungen im Baubereich ist bei
der Herstellung der Haltestellen eine Preissteigerung von ca. 15 % im Vergleich
zur Kostenschätzung aus April 2021 zu erwarten. Dies geht aus einer aktuellen
Kostenschätzung des Ing.-Büro Heinzelmann vom 11.05.2022 hervor.
Zusätzlich
zu dem bisherigen Anteil von 12,5 % der zuwendungsfähigen Kosten wären damit
nun auch die Mehrkosten i. H. v. ca. 15 % durch die Gemeinde Wiefelstede zu
tragen. Eine Anhebung der Förderung kommt nicht in Betracht. Zur Ermittlung der
tatsächlichen Mehrkosten für die Erneuerung der Haltestellen bleibt jedoch das
spätere Ausschreibungsergebnis abzuwarten.
Damit
würden sich für die Haltestellen gem. aktueller Kostenschätzung folgende
Kostenanteile ergeben:
1.
Haltestelle
Schippstroth: 187.276,91 €
Anteil
LNVG: 118.357,50 €
Anteil
ZVBN: 19.726,25 €
Anteil
Gemeinde: 49.216,25 €
2.
Haltestelle
Müssel: 99.300,00 €
Anteil
LNVG: 57.090,00 €
Anteil
ZVBN: 9.515,00 €
Anteil
Gemeinde: 24.695,00 €
Trotz
der momentanen Preissteigerungen wird ein Ausbau der Haltestelle „Schippstroth“
in 2022 verwaltungsseitig weiterhin favorisiert. Vom Ausbau der Haltestellen
„Müssel“ könnte aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden. Beim Ausbau beider
Haltestellen in diesem Jahr würden auf die Gemeinde Wiefelstede Mehrkosten i.
H. v. 44.670,00 € zukommen. Deckungsmöglichkeiten bestehen für dieses Delta
aufgrund der generellen Preissteigerungen in allen Bereichen jedoch nicht.
Aus
Sicht der Verwaltung sollte daher in diesem Jahr zunächst der Ausbau der
Haltestellen „Schippstroth“ ausgeschrieben werden. Die Mehrkosten für diese
Haltestelle betragen gem. aktueller Kostenschätzungen 29.490,00 €. Die
tatsächlichen Mehrkosten werden jedoch durch die Ausschreibung ermittelt. Nach
Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse könnten evtl. Mehrkosten u. a. durch für
den Ausbau der Haltestelle „Müssel“ eingeplante Mittel gedeckt werden. Zunächst
ist jedoch das Ausschreibungsergebnis abzuwarten um ggfs. nach Vorlage der
Ausschreibungsergebnisse eine weitere Deckungsmöglichkeit zu finden.
Finanzierung:
Inv.-Nr.:
99.0216
Bilanz. Zugangskonto: 0392502
Kostenstelle:
30400
FR-Konto:
7872000
Kostenträger:
547201
verfüg. Mittel:
234.000,00 €
Abschreibung:
1.
Haltestelle
Schippstroth:
Herstellungskosten: 187.300,00 € 25 Jahre (4%) 7.492,00 € jährlich
2.
Haltestelle
Müssel
Herstellungskosten: 99.300,00 € 25 Jahre (4%) 3.972,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Unterhaltungskosten
bleiben auch nach Sanierung grundsätzlich unverändert.
Anlagen: