Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Schippstroth“ im Jahr 2022 mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich 187.300,00 € auszuschreiben und dem Verwaltungsausschuss nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse eine überplanmäßige Ausgabe inkl. Deckungsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ein Ausbau der Haltestelle Müssel am anderen Standort soll dagegen in 2022 nicht erfolgen.   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Seit einigen Jahren ist die Gemeinde Wiefelstede bestrebt, Schul- u. Linienbushaltestellen im Gemeindegebiet barrierefrei auszubauen und damit auch für Personen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, attraktiver zu machen.

Im Jahr 2021 wurde daher ein Teilausbau der Haltestellen an der Oberschule Wiefelstede sowie der Ausbau der Haltestelle Parkstraße, Fahrtrichtung Conneforde, durchgeführt. Auch im Jahr 2022 sollen nun weitere Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden.

 

Vorgesehen war bei den Planungen und Haushaltsberatungen im Jahr 2021 für das Jahr 2022 der Ausbau der Borbecker Schul- u. Linienbushaltestellen „Schippstroth“ und „Müssel“, jeweils in beide Fahrtrichtungen.

 

Der Ausbau der Haltestelle „Schippstroth“ wurde dabei verwaltungsseitig ins Auge gefasst. Insbesondere sorgen hier mehrere Stufen zwischen Wartefläche der Haltestelle und Gehweg dafür, das öffentliche Verkehrsmittel in Fahrtrichtung Oldenburg nicht barrierefrei erreicht werden können. Zudem weisen beide Haltestellen grundsätzlichen Sanierungsbedarf auf.

 

Über die Situation an der Haltestelle Müssel wurde bereits im Straßen- u. Verkehrsausschuss vom 19.01.2021 beraten. Problemstellung war seiner Zeit die, dass ein auf Privatgrund stehendes Wartehäusschen aufgrund der Forderung eines Eigentümers entfernt werden musste und kein neuer Platz für die Aufstellung eines neuen Wartehäusschens inkl. ausreichender Aufstellfläche gefunden werden konnte. Aus diesem Grund wurde eine sogenannte „Winkel-Haltestelle“ direkt hinter den Bordstein des Gehweges aufgestellt, sodass wartende Fahrgäste auf dem Gehweg unter dem über dem Gehweg ragenden Dach geschützt vor der Witterung auf den Bus warten können. Beschwerden über diese Lösung, auch wenn Sie nicht optimal ist, wurden in der Verwaltung nicht vorgetragen.

 

Aufgrund der Presseberichterstattung hinsichtlich der nach Ansicht aus der Elternschaft nicht vorhandenen Sicherheit für wartende Kinder, wurden erneut Gespräche und Ortstermine mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Schul- u. Kulturamt des Landkreises Ammerland geführt. Im Rahmen der geführten Gespräche wurde ein möglicher Standort für die Errichtung von gegenüberliegenden barrierefreien Haltestellen gefunden. Diese Standorte liegen auf Höhe des Grundstückes Bremerstraße 10. Dieser Standort ist jedoch ebenfalls nicht unumstritten, da nicht wesentlich mehr Wartefläche erzielt wird. Ebenso wäre die Haltestellte nicht mehr zentral im Ort erreichbar. Sollten die Haltestellen auf Höhe des Grundstückes Bremerstraße 10 verlegt werden, hätten beispielweise Kinder aus dem geplanten Neubaugebiet Holtwiese einen rd. 700 m langen Weg von einem Ortsende zum anderen Ortsende um die Bushaltestelle zu erreichen. Zur jetzigen Haltestelle wäre es aktuell ein Weg von rd. 480 m. Zudem haben die betroffenen Grundstückseigentümer erhebliche Bedenken gegen die Verlagerung der Haltestelle.

 

Im Jahr 2021 wurden fristgerecht über den ZVBN bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) Förderanträge für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Müssel“ und „Schippstroth“ gestellt. Zudem wurden notwendige Mittel bei der Einplanung für den Haushalt 2022 berücksichtigt.

 

Mit Schreiben vom 23.02.2022 wurde durch die LNVG ein Zuschuss i. H. v. 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch ein Förderbetrag von insgesamt 175.447,50 € für beide Haltestellen gewährt.

 

Des Weiteren werden weitere 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vom ZVBN bezuschusst. So bleibt der Gemeinde im Regelfall ein Kostenanteil von 12,5 %.

 

Beantragt wurde die Förderung im Jahr 2021 dabei auf Grundlage einer Kostenschätzung aus April 2021. Aufgrund der teils massiven Preissteigerungen im Baubereich ist bei der Herstellung der Haltestellen eine Preissteigerung von ca. 15 % im Vergleich zur Kostenschätzung aus April 2021 zu erwarten. Dies geht aus einer aktuellen Kostenschätzung des Ing.-Büro Heinzelmann vom 11.05.2022 hervor.

 

Zusätzlich zu dem bisherigen Anteil von 12,5 % der zuwendungsfähigen Kosten wären damit nun auch die Mehrkosten i. H. v. ca. 15 % durch die Gemeinde Wiefelstede zu tragen. Eine Anhebung der Förderung kommt nicht in Betracht. Zur Ermittlung der tatsächlichen Mehrkosten für die Erneuerung der Haltestellen bleibt jedoch das spätere Ausschreibungsergebnis abzuwarten.

 

Damit würden sich für die Haltestellen gem. aktueller Kostenschätzung folgende Kostenanteile ergeben:

 

1.      Haltestelle Schippstroth: 187.276,91 €

Anteil LNVG:                 118.357,50 €

Anteil ZVBN:                   19.726,25 €

Anteil Gemeinde:              49.216,25 €

 

2.      Haltestelle Müssel:            99.300,00 €

Anteil LNVG:                   57.090,00 €

Anteil ZVBN:                     9.515,00 €

Anteil Gemeinde:              24.695,00 €

 

Trotz der momentanen Preissteigerungen wird ein Ausbau der Haltestelle „Schippstroth“ in 2022 verwaltungsseitig weiterhin favorisiert. Vom Ausbau der Haltestellen „Müssel“ könnte aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden. Beim Ausbau beider Haltestellen in diesem Jahr würden auf die Gemeinde Wiefelstede Mehrkosten i. H. v. 44.670,00 € zukommen. Deckungsmöglichkeiten bestehen für dieses Delta aufgrund der generellen Preissteigerungen in allen Bereichen jedoch nicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher in diesem Jahr zunächst der Ausbau der Haltestellen „Schippstroth“ ausgeschrieben werden. Die Mehrkosten für diese Haltestelle betragen gem. aktueller Kostenschätzungen 29.490,00 €. Die tatsächlichen Mehrkosten werden jedoch durch die Ausschreibung ermittelt. Nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse könnten evtl. Mehrkosten u. a. durch für den Ausbau der Haltestelle „Müssel“ eingeplante Mittel gedeckt werden. Zunächst ist jedoch das Ausschreibungsergebnis abzuwarten um ggfs. nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse eine weitere Deckungsmöglichkeit zu finden.

 

 

 


Finanzierung:

 

Inv.-Nr.: 99.0216                                                      Bilanz. Zugangskonto: 0392502

Kostenstelle: 30400                                                  FR-Konto:                    7872000

Kostenträger: 547201                                               verfüg. Mittel:              234.000,00 €

 

 

Abschreibung:

 

1.      Haltestelle Schippstroth:

 

Herstellungskosten:      187.300,00 €         25 Jahre (4%)    7.492,00 € jährlich

 

2.      Haltestelle Müssel

 

Herstellungskosten:      99.300,00 €           25 Jahre (4%)     3.972,00 € jährlich

 

 

Sonderabschreibung:

 

Entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

Unterhaltungskosten bleiben auch nach Sanierung grundsätzlich unverändert.

 

     


Anlagen: