hier: An den Eichen/ Jürnweg
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, unter
Würdigung der Gesamtumstände und des Aspektes der Wirtschaftlichkeit, den
Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Metjendorf entlang der Straße „An
den Eichen“ in Höhe der Haus-Nr. 1 abzulehnen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltung liegt ein Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in
Metjendorf, entlang der Straße „An den Eichen“ in Höhe der Haus-Nr. 1 vor. Der
Antrag lautet wie folgt:
„[…] wir beantragen eine Straßenlampe in der
Straße An den Eichen Höhe Hausnummer 1. Dort ist es durch den Schattenwurf der
Eichen stockdunkel, gerade in der Herbst- und Winterezeit bereits ab ca. 16:00
Uhr. Der Fußweg vom Georg-Bruns-Ring zum Metjengerdesweg ist noch beleuchtet,
es braucht nur noch wenige Meter mit dem Kabel um diese dunkle Ecke
auszuleuchten. Das wäre für die Anwohner dort und die Spaziergänger sehr
wichtig. […]“
In
einem persönlichen Gespräch Anfang Februar dieses Jahres und einer im Nachgang
hierzu eingegangenen e-mail heißt es zur Begründung weiter:
„[…] In diesem Straßenabschnitt der Straße
„An den Eichen“ befindet sich leider keine Straßenbeleuchtung. Durch die Eichen
zu beiden Seiten der Straße ist dieser Teil besonders dunkel. Leider zieht dies
auch seit zwei Jahren immer wieder Drogenhändler an, die ihre Geschäfte in dem
Bereich abwickeln – vornehmlich auch gern auf dem Garagenhof der Anwohnerin „An
den Eichen 1“. Die Polizei wurde bereits im letzten Jahr informiert. Hier würde
eine Beleuchtung sicherlich Abhilfe schaffen können.
Des Weiteren wird der Straßenabschnitt sowohl
von vielen Fußgängern als auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und
Baufahrzeugen der Firma Hoppmann Bau genutzt. Die Verkehrssicherheit in der
dunklen Jahreszeit könnte erheblich gesteigert werden. […]“
Aus
Sicht der Verwaltung erscheint das Aufstellen einer einzelnen Straßenlaterne in
diesem Abschnitt weder sinnvoll noch wirtschaftlich zu sein, noch trägt es zu
einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für den gesamten Straßenabschnitt
bei. Dieser hat vom „Jürnweg“ bis zum „Georg-Bruns-Ring“ eine Länge von knapp
300 m; ein Beleuchtungskabel ist hier aktuell nicht vorhanden. Die nächstgelegenen Anknüpfungspunkte (vorh.
Straßenbeleuchtung) wären im Einmündungsbereich des „Georg-Bruns-Ring“
(ungefähr Höhe des Containerplatzes), im „Metjengerdesweg“ vor Haus-Nr. 37 bzw.
im „Jürnweg“ vor Haus-Nr. 26 (sh. Anlage). Bei den erstgenannten Möglichkeiten
wäre jeweils eine aufwendige Horizontalbohrung erforderlich, um die vorh.
Straße bzw. den vorh. Wall zu queren und zusätzlich zwischen 50 – 100 m Kabel
zu verlegen. Insgesamt wäre hier schätzungsweise mit Kosten, einschl. Mast und
Leuchte, in Höhe von bis zu 8.000,00 EUR zu rechnen.
Vom
„Jürnweg 26“ aus wären ca. 240 m Beleuchtungskabel zu verlegen; somit ergäben
sich einschl. Mast und Leuchte geschätzte Gesamtkosten in Höhe von knapp
11.000,00 EUR.
Wenn
es im vorliegenden Antrag vorrangig um die „Sicherung“ des Grundstückes „An den
Eichen 1“ geht, wäre es aus Sicht der Verwaltung angebracht, dem Anlieger eine
eigene Beleuchtung am Gebäude bzw. auf dem Grundstück zu empfehlen. Allerdings besteht bei einem einzelnen
Lichtpunkt – egal ob öffentliche Straßenbeleuchtung oder private Beleuchtung
auf dem Grundstück – die Gefahr, dass sich das abendliche bzw. nächtliche
Treiben hier nur auf einen weiteren dunklen Abschnitt verlagert.
Der
Argumentation folgend, dass der Abschnitt auch als Fuß-/Wanderweg dient, wäre
es aus Sicht der Verwaltung dann jedoch sinnvoll, den Lückenschluss vom
„Georg-Bruns-Ring“ bis zum „Jürnweg“ in Gänze zu vollziehen. Dabei wären dann
Lichtpunkte im Abstand von 30 – 40 m vorzusehen. Bei ca. 10 Lampenstandorten
und einer zu verlegenden Kabellänge von ca. 350 m (ausgehend vom
Anknüpfungspunkt „Jürnweg 26“) würden sich die Gesamtkosten auf geschätzte
35.000,00 EUR belaufen. Über die Frequentierung des Weges, und ob diese eine
Beleuchtung mit einem derartigen Kostenaufwand rechtfertigt, kann
verwaltungsseitig derzeit keine Aussage getroffen werden.
Im
Finanzhaushalt 2022 ist bei Kostenstelle 30400 / Kostenträger 545201 eine
Pauschale in Höhe von 5.000,00 EUR für zusätzlich erforderliche Straßenlaternen
eingeplant. Diese reicht für keine der oben beschriebenen Varianten aus, so
dass bei Beschluss über das Aufstellen einer zusätzlichen
Laterne in Höhe des Grundstückes „An den Eichen 1“ die fehlenden Mittel
überplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Die Verwaltung gibt hier aber
nochmal den Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu bedenken.
Eine
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Sinne des Lückenschlusses zwischen
„Georg-Bruns-Ring“ und „Jürnweg“ wäre als Maßnahme im Rahmen der
Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2023 im Finanzhaushalt einzuplanen.
Jedoch stellt sich auch hier die Kosten/Nutzen-Frage.
Des
Weiteren gilt es zu Bedenken, dass die erstmalige Herstellung der
Straßenbeleuchtung in diesem Bereich einen Erschließungsbeitrag für die
Anlieger nach sich zieht. Gem. § 6 der Erschließungsbeitragssatzung der
Gemeinde Wiefelstede trägt die Gemeinde von dem ermittelten beitragsfähigen
Erschließungsaufwand einen Anteil von 10 v. H.
Bei Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 EUR wären dies 3.500,00 EUR, so
dass von den Anliegern ein Anteil in Höhe von ca. 31.500,00 EUR aufgebracht
werden müsste. Ob und inwieweit die anliegenden Grundstücke, die überwiegend
über andere Straßen erschlossen sind, hier zu Beiträgen herangezogen werden
können, wurde aktuell noch nicht geprüft.
Finanzierung:
Im lfd.
Haushaltsjahr stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung; diese müssten
überplanmäßig bereitgestellt werden, wobei seitens der Verwaltung zurzeit keine
Deckung ausgemacht werden kann, da im Moment überall mit steigenden Kosten
gerechnet werden muss.
Ggf.
wären Mittel im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.
Eine
Mitfinanzierung durch Erschließungsbeiträge wäre noch zu prüfen.
Anlagen: