Betreff
Erweiterung Straßenbeleuchtung Metjendorf;
hier: An den Eichen/ Jürnweg
Vorlage
B/2043/2022
Aktenzeichen
III-0
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, unter Würdigung der Gesamtumstände und des Aspektes der Wirtschaftlichkeit, den Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Metjendorf entlang der Straße „An den Eichen“ in Höhe der Haus-Nr. 1 abzulehnen.  

 

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Metjendorf, entlang der Straße „An den Eichen“ in Höhe der Haus-Nr. 1 vor. Der Antrag lautet wie folgt:

 

„[…] wir beantragen eine Straßenlampe in der Straße An den Eichen Höhe Hausnummer 1. Dort ist es durch den Schattenwurf der Eichen stockdunkel, gerade in der Herbst- und Winterezeit bereits ab ca. 16:00 Uhr. Der Fußweg vom Georg-Bruns-Ring zum Metjengerdesweg ist noch beleuchtet, es braucht nur noch wenige Meter mit dem Kabel um diese dunkle Ecke auszuleuchten. Das wäre für die Anwohner dort und die Spaziergänger sehr wichtig. […]“

 

 

In einem persönlichen Gespräch Anfang Februar dieses Jahres und einer im Nachgang hierzu eingegangenen e-mail heißt es zur Begründung weiter:

 

„[…] In diesem Straßenabschnitt der Straße „An den Eichen“ befindet sich leider keine Straßenbeleuchtung. Durch die Eichen zu beiden Seiten der Straße ist dieser Teil besonders dunkel. Leider zieht dies auch seit zwei Jahren immer wieder Drogenhändler an, die ihre Geschäfte in dem Bereich abwickeln – vornehmlich auch gern auf dem Garagenhof der Anwohnerin „An den Eichen 1“. Die Polizei wurde bereits im letzten Jahr informiert. Hier würde eine Beleuchtung sicherlich Abhilfe schaffen können.

Des Weiteren wird der Straßenabschnitt sowohl von vielen Fußgängern als auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Baufahrzeugen der Firma Hoppmann Bau genutzt. Die Verkehrssicherheit in der dunklen Jahreszeit könnte erheblich gesteigert werden. […]“

 

 

 

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint das Aufstellen einer einzelnen Straßenlaterne in diesem Abschnitt weder sinnvoll noch wirtschaftlich zu sein, noch trägt es zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für den gesamten Straßenabschnitt bei. Dieser hat vom „Jürnweg“ bis zum „Georg-Bruns-Ring“ eine Länge von knapp 300 m; ein Beleuchtungskabel ist hier aktuell nicht vorhanden.  Die nächstgelegenen Anknüpfungspunkte (vorh. Straßenbeleuchtung) wären im Einmündungsbereich des „Georg-Bruns-Ring“ (ungefähr Höhe des Containerplatzes), im „Metjengerdesweg“ vor Haus-Nr. 37 bzw. im „Jürnweg“ vor Haus-Nr. 26 (sh. Anlage). Bei den erstgenannten Möglichkeiten wäre jeweils eine aufwendige Horizontalbohrung erforderlich, um die vorh. Straße bzw. den vorh. Wall zu queren und zusätzlich zwischen 50 – 100 m Kabel zu verlegen. Insgesamt wäre hier schätzungsweise mit Kosten, einschl. Mast und Leuchte, in Höhe von bis zu 8.000,00 EUR zu rechnen.

 

Vom „Jürnweg 26“ aus wären ca. 240 m Beleuchtungskabel zu verlegen; somit ergäben sich einschl. Mast und Leuchte geschätzte Gesamtkosten in Höhe von knapp 11.000,00 EUR.

 

Wenn es im vorliegenden Antrag vorrangig um die „Sicherung“ des Grundstückes „An den Eichen 1“ geht, wäre es aus Sicht der Verwaltung angebracht, dem Anlieger eine eigene Beleuchtung am Gebäude bzw. auf dem Grundstück zu empfehlen.  Allerdings besteht bei einem einzelnen Lichtpunkt – egal ob öffentliche Straßenbeleuchtung oder private Beleuchtung auf dem Grundstück – die Gefahr, dass sich das abendliche bzw. nächtliche Treiben hier nur auf einen weiteren dunklen Abschnitt verlagert.

 

Der Argumentation folgend, dass der Abschnitt auch als Fuß-/Wanderweg dient, wäre es aus Sicht der Verwaltung dann jedoch sinnvoll, den Lückenschluss vom „Georg-Bruns-Ring“ bis zum „Jürnweg“ in Gänze zu vollziehen. Dabei wären dann Lichtpunkte im Abstand von 30 – 40 m vorzusehen. Bei ca. 10 Lampenstandorten und einer zu verlegenden Kabellänge von ca. 350 m (ausgehend vom Anknüpfungspunkt „Jürnweg 26“) würden sich die Gesamtkosten auf geschätzte 35.000,00 EUR belaufen. Über die Frequentierung des Weges, und ob diese eine Beleuchtung mit einem derartigen Kostenaufwand rechtfertigt, kann verwaltungsseitig derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

Im Finanzhaushalt 2022 ist bei Kostenstelle 30400 / Kostenträger 545201 eine Pauschale in Höhe von 5.000,00 EUR für zusätzlich erforderliche Straßenlaternen eingeplant. Diese reicht für keine der oben beschriebenen Varianten aus, so dass bei Beschluss über das Aufstellen einer zusätzlichen Laterne in Höhe des Grundstückes „An den Eichen 1“ die fehlenden Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Die Verwaltung gibt hier aber nochmal den Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu bedenken.

 

Eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Sinne des Lückenschlusses zwischen „Georg-Bruns-Ring“ und „Jürnweg“ wäre als Maßnahme im Rahmen der Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2023 im Finanzhaushalt einzuplanen. Jedoch stellt sich auch hier die Kosten/Nutzen-Frage.

 

Des Weiteren gilt es zu Bedenken, dass die erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich einen Erschließungsbeitrag für die Anlieger nach sich zieht. Gem. § 6 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wiefelstede trägt die Gemeinde von dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand einen Anteil von 10 v. H.  Bei Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 EUR wären dies 3.500,00 EUR, so dass von den Anliegern ein Anteil in Höhe von ca. 31.500,00 EUR aufgebracht werden müsste. Ob und inwieweit die anliegenden Grundstücke, die überwiegend über andere Straßen erschlossen sind, hier zu Beiträgen herangezogen werden können, wurde aktuell noch nicht geprüft.

 

   


Finanzierung:

 

Im lfd. Haushaltsjahr stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung; diese müssten überplanmäßig bereitgestellt werden, wobei seitens der Verwaltung zurzeit keine Deckung ausgemacht werden kann, da im Moment überall mit steigenden Kosten gerechnet werden muss.

Ggf. wären Mittel im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen.

 

Eine Mitfinanzierung durch Erschließungsbeiträge wäre noch zu prüfen.

 

     


Anlagen: