hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines Geträtehauses
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV
Metjendorf e.V. für den Neubau eines Gerätehauses einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von maximal 25.000 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
TV Metjendorf beantragt mit anliegendem Antrag vom 07.03.22 die Bezuschussung
zur Errichtung eines Gerätehauses für Sportgeräte, Maschinen und Material zur
Sportplatzpflege auf dem ehemaligen Tennisplatz neben dem Mehrzweckgebäude des
TV Metjendorf.
Der
TV Metjendorf nutzt für die Unterbringung der og. Gegenstände derzeit diverse
Fertiggaragen im Eingangsbereich zum Sportplatz. Im Zuge mehrerer Begehungen
mit dem Verein wurde gemeinsam festgestellt, dass die Garagen abgängig sind und
im Eingangsbereich sehr unansehnlich wirken. Darüber hinaus hat der Verein
mitgeteilt, dass der Platz in den Garagen nicht ausreichend ist.
Der
TV Metjendorf möchte daher ein neues Gerätehaus in der Größe 7x12 Meter auf dem
ehemaligen Tennisplatz zwischen dem Mehrzweckgebäude und der Tennisanlage
errichten. Der Lageplan sowie die Bauzeichnungen sind der Beratungsvorlage
beigefügt. Mit dem Gerätehaus kann der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten
für die Sport- und Platzpflegegeräte gedeckt werden. Gleichzeitig wird der
bisherige Standort der Fertiggaragen im Eingangsbereich aufgehoben. Die
Fertiggaragen würden von der Gemeinde nach Fertigstellung des neuen
Gerätehauses entsorgt werden. Der dortige Bereich des Einganges zum
Sportgelände wird vom Verein entsprechend hergerichtet und dadurch optisch
deutlich aufgewertet.
Die
Gesamtkosten für das Gerätehaus belaufen sich gem. beigefügter Kostenschätzung
auf 75.000 € einschl. Eigenleistungen des Vereins. Der Verein begehrt eine
Drittelförderung gem. Sportförderrichtlinie in Höhe von 25.000 €. Für eine
weitere Drittelförderung hat der Verein einen Antrag beim Landkreis Ammerland
gestellt.
Der
Antrag des TV Metjendorf ist als Sonderzuschuss gem. § 8 der
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Wiefelstede zu behandeln, da dieser formell
nicht fristgerecht bis zum 30.06.21 eingereicht wurde. Hintergrund der
verspäteten Einreichung waren jedoch u.a. die zeitintensiven Vorplanungen
zwischen Verein und Verwaltung, die erst Anfang 2022 abgeschlossen werden
konnten. Aufgrund der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme sollte diese
im Rahmen der Sportförderung 2022 umgesetzt und bezuschusst werden. Eine Bezuschussung
gem. der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede wäre im Übrigen
möglich, da der Verein dem Kreissportbund angehört und die Maßnahme dem Sport
dient. Für den Sonderzuschuss ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen. Haushaltsmittel wurden vorsorglich in die
Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem TV
Metjendorf e.V. einen Zuschuss in Höhe
von maximal 25.000 € für die Herrichtung des Gerätehauses im Rahmen einer Drittelförderung zu gewähren.
Finanzierung:
Die notwendigen Haushaltsmittel wurden über den Haushalt 2022 zur Kostenstelle 30411, Kostenträger 424501, Sachkonto 0242002, Investitionsnummer 22.0027 bereitgestellt.
Anlagen: