Betreff
Sportförderungsprogramm 2022
hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines Geträtehauses
Vorlage
B/2063/2022
Aktenzeichen
12003 SZ
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf e.V. für den Neubau eines Gerätehauses einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 25.000 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der TV Metjendorf beantragt mit anliegendem Antrag vom 07.03.22 die Bezuschussung zur Errichtung eines Gerätehauses für Sportgeräte, Maschinen und Material zur Sportplatzpflege auf dem ehemaligen Tennisplatz neben dem Mehrzweckgebäude des TV Metjendorf.

 

Der TV Metjendorf nutzt für die Unterbringung der og. Gegenstände derzeit diverse Fertiggaragen im Eingangsbereich zum Sportplatz. Im Zuge mehrerer Begehungen mit dem Verein wurde gemeinsam festgestellt, dass die Garagen abgängig sind und im Eingangsbereich sehr unansehnlich wirken. Darüber hinaus hat der Verein mitgeteilt, dass der Platz in den Garagen nicht ausreichend ist.

 

Der TV Metjendorf möchte daher ein neues Gerätehaus in der Größe 7x12 Meter auf dem ehemaligen Tennisplatz zwischen dem Mehrzweckgebäude und der Tennisanlage errichten. Der Lageplan sowie die Bauzeichnungen sind der Beratungsvorlage beigefügt. Mit dem Gerätehaus kann der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für die Sport- und Platzpflegegeräte gedeckt werden. Gleichzeitig wird der bisherige Standort der Fertiggaragen im Eingangsbereich aufgehoben. Die Fertiggaragen würden von der Gemeinde nach Fertigstellung des neuen Gerätehauses entsorgt werden. Der dortige Bereich des Einganges zum Sportgelände wird vom Verein entsprechend hergerichtet und dadurch optisch deutlich aufgewertet.

 

Die Gesamtkosten für das Gerätehaus belaufen sich gem. beigefügter Kostenschätzung auf 75.000 € einschl. Eigenleistungen des Vereins. Der Verein begehrt eine Drittelförderung gem. Sportförderrichtlinie in Höhe von 25.000 €. Für eine weitere Drittelförderung hat der Verein einen Antrag beim Landkreis Ammerland gestellt.

 

Der Antrag des TV Metjendorf ist als Sonderzuschuss gem. § 8 der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Wiefelstede zu behandeln, da dieser formell nicht fristgerecht bis zum 30.06.21 eingereicht wurde. Hintergrund der verspäteten Einreichung waren jedoch u.a. die zeitintensiven Vorplanungen zwischen Verein und Verwaltung, die erst Anfang 2022 abgeschlossen werden konnten. Aufgrund der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme sollte diese im Rahmen der Sportförderung 2022 umgesetzt und bezuschusst werden. Eine Bezuschussung gem. der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede wäre im Übrigen möglich, da der Verein dem Kreissportbund angehört und die Maßnahme dem Sport dient. Für den Sonderzuschuss ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen. Haushaltsmittel wurden vorsorglich in die Haushaltsplanung 2022 aufgenommen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem TV Metjendorf e.V. einen Zuschuss in Höhe von maximal 25.000 € für die Herrichtung des Gerätehauses im Rahmen einer Drittelförderung zu gewähren.

 

   


Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel wurden über den Haushalt 2022 zur Kostenstelle 30411, Kostenträger 424501, Sachkonto 0242002, Investitionsnummer 22.0027 bereitgestellt.  


Anlagen: