Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Frei-
und Hallenbad Wiefelstede, Alter Damm, in der als Anlage 1 zur
Beratungsvorlage B/2065/2022 beigefügten Fassung.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für das Freibad Neuenkruge, Buschstraße, in der
als Anlage 2 zur Beratungsvorlage B/2065/2022 beigefügten Fassung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Gebühren für die Wiefelsteder Bäder wurden zuletzt im Jahr 2010 angepasst. Im Jahr 2020 erfolgte in den einschlägigen Satzungen über die Benutzungsgebühren der Bäder die Aufnahme eines Sondertarifs für Inhaber/innen der Ehrenamtskarte.
Nach dem sog. Subsidiaritätsprinzip aus § 111 Abs. 5 NKomVG haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zunächst aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen (hierzu zählen u. a. Benutzungsgebühren) und erst nachrangig aus Steuern zu beschaffen. Auf Basis der vorherrschenden defizitären Haushaltslage sowie vor allem aufgrund der in den letzten 12 Jahren teils erheblich gestiegenen Sach-, Personal- und Energiekosten ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung der Benutzungsgebühren für die Wiefelsteder Bäder zur Entlastung des Ergebnishaushalts in diesem dauer-defizitären Bereich angezeigt. Die Entwicklungen der letzten Monate, insbesondere im Hinblick auf die enorm gestiegenen Energiekosten, verschärfen diesen Effekt.
Im Vergleich der Ammerländer Bäder bestehen aktuell die folgenden Einzeleintrittspreise:
Bad |
Erwachsene |
Kinder/Jugendliche |
Frei- und Hallenbad Wiefelstede |
2,90 € |
1,80 € |
Freibad Neuenkruge |
2,20 € |
1,10 € |
Freibad Hengstforde |
3,00 € |
1,50 € |
Hallenbad Bad Zwischenahn |
2,00 € |
1,00 € |
Hössenbad Westerstede |
4,00 € |
2,00 € |
Freibad Bad Zwischenahn |
3,50 € |
1,50 € |
Frei- und Hallenbad Edewecht |
3,00 € |
1,50 € |
Frei- und Hallenbad Rastede |
3,70 € |
2,00 € |
Das Kursangebot ist den in den o. g. Bädern ziemlich
unterschiedlich ausgestaltet und bepreist. Eine direkte Vergleichbarkeit ist
insoweit nicht ohne Weiteres möglich, da mitunter bspw. von unterschiedlich
vielen Einheiten pro Kurs (z. B. beim Anfänger-Schwimmkurs) ausgegangen wird
oder sich die Kursangebote hinsichtlich der Bezeichnung sowie auch inhaltlich
unterscheiden. Gleichwohl wird auch bei den Kursgebühren eine entsprechende
Anpassung vorgeschlagen, um den o. g. Entwicklungen der Sach-, Personal- und
Energiekosten Rechnung zu tragen.
Im o. g. Kontext werden die folgenden Anpassungen der einschlägigen Satzungen vorgeschlagen:
1.
Frei-
und Hallenbad Wiefelstede:
Bezeichnung der Benutzungsgebühren |
Bisher |
Neu |
Einzeleintrittspreis Erwachsene |
2,90 € |
3,20 € |
Einzeleintrittspreis Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren |
1,80 € |
2,00 € |
Sondertarif für Kurgäste – Erwachsene |
1,50 € |
1,60 € |
Sondertarif für Kurgäste – Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren |
0,90 € |
1,00 € |
„Schwimmkurs Anfänger“ für Kinder ab 6 Jahren |
60,00
€ |
75,00 € |
„Schwimmkurs Fortgeschrittene“
(Bronze) |
40,00
€ |
50,00 € |
„Schwimmkurs Erwachsene“ |
75,00
€ |
90,00 € |
„Fit ab 50“ |
60,00
€ |
75,00 € |
„Babyschwimmen“ |
70,00
€ |
75,00 € |
„Aquarobic“ |
60,00
€ |
75,00 € |
„Aquajogging“ |
60,00
€ |
75,00 € |
„Mollypower“ |
60,00
€ |
75,00 € |
Darüber hinaus sieht der Entwurf der Satzungsänderung über die Benutzungsgebühren einen Wegfall der 150-Euro-Wertkarte (zum Preis in Höhe von 90,00 €) sowie der 200-Euro-Wertkarte (zum Preis in Höhe von 100,00 €) vor.
2.
Freibad
Neuenkruge:
Bezeichnung der Benutzungsgebühren |
Bisher |
Neu |
Einzeleintrittspreis Erwachsene |
2,20 € |
2,50 € |
Einzeleintrittspreis Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren |
1,10 € |
1,30 € |
„Schwimmkurs Anfänger“ für Kinder ab 6 Jahren |
60,00 € |
75,00 € |
„Aquarobic“ (10 Einheiten) |
60,00 € |
75,00 € |
„Aquarobic“ (1 Einheit) |
6,00 € |
8,00 € |
Darüber hinaus
sieht der Entwurf der Satzungsänderung über die Benutzungsgebühren einen
Wegfall der 150-Euro-Wertkarte (zum Preis in Höhe von 90,00 €) sowie der
200-Euro-Wertkarte (zum Preis in Höhe von 100,00 €) vor.
Finanzierung:
Es ist
davon auszugehen, dass sich die Ertragslage in diesem dauer-defizitären Bereich
verbessern wird. In welchem Umfang ist jedoch noch nicht abzusehen.
Anlagen: