Betreff
Neubau eines Feuerwehrhauses Heidkamper Landstraße Ecke Kornweg; hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/2069/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück „Heidkamper Landstraße Ecke Kornweg“ gemäß der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2069/2022 beigefügten Entwurfsplanung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Rahmen des erstellten Feuerwehrbedarfsplanes wurden seitens des Gutachters die Strukturen einer Fusionierung/Kooperation der Feuerwehren Metjendorf und Neuenkruge/Borbeck aufgezeigt und mittel- bis langfristig als Maßnahmenkatalog zur Umsetzung empfohlen. Die beiden Ortswehren haben in deren „außerordentlichen“ Jahreshauptversammlungen einstimmig bzw. mehrheitlich für eine Fusionierung gestimmt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2021 beschlossen, das neu zu errichtende Feuerwehrhaus auf dem Grundstück „Heidkamper Landstraße Ecke Kornweg“ zu realisieren. 

 

Im Folgenden haben sich die Ortsbrandmeister mit deren Stellvertretungen sowie die Verwaltung in mehreren Terminen über die Anforderungen eines neuen Feuerwehrhauses abgestimmt. In gemeinsamen Bereisungen wurden Feuerwehrhäuser in Sandkrug, Wittmund und Middels in Augenschein genommen. Aus diesen gemeinsamen Besprechungen und Bereisungen wurde dann für den Architektenwettbewerb ein Raumprogramm sowie eine Bewertungsmatrix für die Auftragsvergabe erstellt.

 

Im Rahmen eines Architektenwettbewerbes haben am 31. Januar sowie am 1. Februar 2022 insgesamt acht Architekturbüros ihre Entwürfe/Vorstellungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses vorgestellt. Neben Mitarbeitern der Verwaltung aus dem Bereich Ordnungswesen und Gebäudemanagement hat ein unabhängiger Architekt an diesen Veranstaltungen teilgenommen. Den Zuschlag erhielt 3Ing Architektur- und Ingenieurbüro aus Aurich auf Grundlage einer zuvor mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland abgestimmten Bewertungsmatrix. Dieses Verfahren entspricht dem Auswahlverfahren, welches seinerzeit für die Auswahl des Planungsbüros für die Errichtung der Kindertagesstätte Lüttje Padd und Am Brinkacker herangezogen wurde.

 

Im Beisein eines erweiterten Kreises von Feuerwehrkameraden der Feuerwehren Metjendorf und Neuenkruge/Borbeck hat das Architekturbüro 3 Ing ihre Entwurfsplanung ebenfalls vor-gestellt. Hierbei und in einem weiteren Abstimmungstermin sind Anregungen und Änderungswünsche seitens der Feuerwehr wie auch die der Verwaltung besprochen und in Teilen in die Planung eingeflossen, so dass nach heutigem Stand von einer „abgeschlossenen“ und abgestimmten Entwurfsplanung gesprochen werden kann.

 

Hinsichtlich der Raumplanung einschließlich der Fahrzeughalle wurde bei der Planung auf die künftigen Anforderungen der fusionierten Feuerwehren Neuenkruge/Borbeck und Metjendorf abgestellt; jedoch auch gewisse Reserven eingeplant. Die Anordnung der Gebäudeteile wurde so gewählt, dass auch künftig eine heute nicht absehbare Entwicklung baulich realisiert wer-den kann; der Standort somit aus heutiger Sicht nachhaltig zukunftssicher gestaltet und ausgestattet werden kann. Vorgesehen war und ist, mit dem Bau des Feuerwehrhauses noch in diesem Jahr zu beginnen und das Vorhaben nach Möglichkeit im Jahr 2023 abzuschließen und das Gebäude in Dienst zustellen. Einhergehend wären im kommenden Jahr Beschlüsse des Rates der Gemeinde über die Neuerrichtung der Feuerwehr am Standort Heidkamper Land-straße/Kornweg herbeizuführen.

 

Die Verwaltung hat zur haushälterischen Absicherung des Vorhabens Investitionskosten in die Haushaltsplanung aufgenommen. Grundlage war dabei eine Kostenschätzung nach Din 276 zu den damaligen Kosten. Das Planungsbüro hat diese Kostenschätzung auf Basis der fortgeschrittenen Planungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung im Bausektor fortgeschrieben kommt auf Gesamtkosten von aktuell fast 4,7 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich immer noch um eine Kostenschätzung, die aufgrund der aktuellen Lage als nicht sicher angesehen werden muss. Konkret werden die voraussichtlich tatsächlich anfallenden Kosten erst nach Durchführung einer Kostenberechnung, die jedoch erst nach abschließender Beteiligung der Fachplaner angefertigt werden kann. Die nachstehend dargestellte Finanzierung kann daher noch nicht als abschließend bezeichnet werden.

 

Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, den Maßnahmebeschluss für die Errichtung des Feuerwehrausschusses auf Basis der im Feuerwehrausschuss vom Planungsbüro 3Ing vorgestellten Planungen zu fassen. Zur Finanzierung des Deltas zwischen den aktuell bereitgestellten Haushaltsmitteln zu den in der Kostenschätzung dargestellten Kosten wird die Verwaltung ergänzend einen Vorschlag erarbeiten. Die Überlegungen hierzu konnten jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Sofern die Finanzierung nicht anderweitig sichergestellt werden kann, müsste ggfls. eine Nachtragshaushaltssatzung auf den Weg gebracht werden.

 

Die Entwurfsplanung ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.  In der Sitzung des Feuerwehrausschusses wird das hinzugeladene Architekturbüro 3Ing die Entwurfsplanung im Rahmen einer Präsentation vorstellen.

  


Finanzierung:

 

Eine vom o. g. Architekturbüro erstellte Kostenschätzung gem. DIN 276 geht aktuell von Gesamtkosten (ohne Grunderwerb, mit Inventar) in Höhe von fast 4.700.000 € aus. Eine genauere Kostenberechnung unter Beteilung der Fachplaner/innen steht noch bevor.

 

Eingeplant wurden im Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede die folgenden Auszahlungen:

 

 

 

 

KST/KTR/Inv.-Nr./

Bezeichnung

2021

2022

2023

Gesamt

11002/126107/99.0229

- Einrichtung Inventar

 

 

160.000 €

(ohne VE)

160.000 €

30100/30114/21.0031

- Grunderwerb

200.000 €

 

 

200.000 €

30100/30114/21.0031

- Planung/Neubau

65.000 €

1.750.000 €

1.750.000 €

(VE4)

3.565.000 €

Gesamt:

265.000 €

1.750.000 €

1.910.000 €

3.925.000 €

 

Abzüglich des Grunderwerbs und des ohne VE für 2023 angesetzten Inventars ergibt sich aktuell eine haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung in Höhe von 3.665.000 €.

 

Die vorgesehenen Auftragserteilungen erfolgen insoweit nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Grenzen.

     


Anlagen: