hier: Ergänzungsantrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines erhöhten Zuschusses für die Beschaffung eines Schmalspurtreckers
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Schmalspurtreckers gem. § 5 Abs. 1
der Sportförderungsrichtlinien einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 663,34 €
(Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Auf
die bisherigen Beratungen im Sport- und Kulturausschuss (B/1895/2021) am
15.11.2021 sowie im Verwaltungsausschuss vom 22.11.2021 wird verwiesen.
Der SVE Wiefelstede e.V.
beantragt nunmehr mit Schreiben vom 06.10.2022 die Erhöhung des mit Bescheid
vom 07.03.2022 zugesagten Förderbetrages (3.333,33 €). Der SVE Wiefelstede e.V.
ist bei seinen Recherchen und seinem Antrag vom 25.06.2021 von möglichen Anschaffungskosten
von ca. 10.000,00 € ausgegangen. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung sei
dieser Anschaffungspreis nicht mehr realistisch.
Mit E-Mail vom 11.10.2022
wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Eingang des Ergänzungsantrages bestätigt.
Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf
eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1.) |
Der Antrag ist
fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingegangen |
( ) |
2.) |
Antragssteller ist
Mitglied im Kreissportbund |
(X) |
3.) |
Der Antragsgegenstand
dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig |
(X) |
4.) |
Kein nachträglicher
Zuschussantrag |
(X) |
5.) |
Anschaffungswert gemäß § 5
Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) |
(X) |
Auch Recherchen der
Verwaltung haben ergeben, dass sich gebrauchsfähige Fahrzeuge mit geringer
Betriebsstundenanzahl in dem Preissegment zwischen 12.000,00 € und 15.000,00 €
befinden.
Zwischenzeitlich hat der SVE
Wiefelstede e.V. einen gebrauchten Kompakttraktor (Yanmar ef 230 H mit Kabine)
mit 975 Betriebsstunden zu einem Preis von 11.990,00 Euro inkl. MWST erwerben
können.
Verwaltungsseitig wird
empfohlen, für die Beschaffung eines Schmalspurtreckers eine Drittelförderung in Höhe von 3.996,67 € (3.333,33 € in 2022 und
663,34 € in 2023) zu gewähren.
Der Antrag auf
Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Schmalspurtreckers ist gemäß § 5
Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag
über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im
Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.333,33 € wurden im Haushaltsplan
2022 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002,
berücksichtigt. Ein Betrag in Höhe von 663,34 € wird im Rahmen der
Haushaltsplanung 2023 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: