hier: Antrag des Orchester Mediante e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Schlagzeugs
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
Orchester Mediante e.V. zur Beschaffung eines Schlagzeugs gemäß § 8 Abs. 3 der
Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt
max. 1.000,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Orchester Mediante e.V. beantragt mit Email vom 29.08.2022 die Bezuschussung
zum Erwerb eines Schlagzeugs. Hierbei ist der Orchester Mediante e.V. von einem
voraussichtlichen Kostenvolumen in Höhe von 3.500,00 € ausgegangen. Mit Email
vom 30.08.2022 wurde dem Orchester Mediante e.V. der Antragseingang bestätigt
und mittgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im
Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.166,67 € denkbar sei. Einer vorzeitigen
Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche
spätere Förderung herleiten zu können.
Zwischenzeitlich
wurde der Kaufvertrag für den Erwerb eines gebrauchten Schlagzeugs eingereicht
und per Bankbeleg die Zahlung in Höhe von 3.000,00 € bestätigt.
Beurteilung nach den
Kulturförderungsrichtlinien:
1)
Der
Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingegangen (
)
2)
Antragsteller
ist ein gemeinnütziger Verein (x)
3)
Der
Antragsgegenstand ist notwendig (x)
4)
Kein
nachträglicher Zuschussantrag (x)
5)
Anschaffungswert
gemäß § 8 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) (x)
Der
Antrag ist nicht fristgerecht zum 30.06.2022 eingegangen, aber als dringlich
bezeichnet worden. Am alten Schlagzeug waren diverse Beschädigungen vorhanden,
so dass die Durchführung der anstehenden Konzerte nur bedingt möglich gewesen
wäre. Aus Sicht der Verwaltung kann die Dringlichkeit somit bejaht werden.
Der
Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Schlagzeugs ist gemäß §
8 Abs. 3 der Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag
über 650,00 € liegt, ist gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien eine
Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Verwaltungsseitig
wird der Antrag des Orchester Mediante e.V. unterstützt und eine
Drittelförderung in Höhe von max. 1.000,00 € empfohlen.
Anlagen: