Betreff
Kulturförderungsprogramm 2023;
hier: Antrag des Orchester Mediante e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Schlagzeugs
Vorlage
B/2140/2022
Aktenzeichen
12003
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Orchester Mediante e.V. zur Beschaffung eines Schlagzeugs gemäß § 8 Abs. 3 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt max. 1.000,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Orchester Mediante e.V. beantragt mit Email vom 29.08.2022 die Bezuschussung zum Erwerb eines Schlagzeugs. Hierbei ist der Orchester Mediante e.V. von einem voraussichtlichen Kostenvolumen in Höhe von 3.500,00 € ausgegangen. Mit Email vom 30.08.2022 wurde dem Orchester Mediante e.V. der Antragseingang bestätigt und mittgeteilt, dass nach den Kulturförderungsrichtlinien eine Förderung im Rahmen einer Drittelförderung, max. 1.166,67 € denkbar sei. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Zwischenzeitlich wurde der Kaufvertrag für den Erwerb eines gebrauchten Schlagzeugs eingereicht und per Bankbeleg die Zahlung in Höhe von 3.000,00 € bestätigt.

 

 

Beurteilung nach den Kulturförderungsrichtlinien:

 

1)      Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2022 eingegangen                                  (  )

2)      Antragsteller ist ein gemeinnütziger Verein                                                            (x)

3)      Der Antragsgegenstand ist notwendig                                                                     (x)

4)      Kein nachträglicher Zuschussantrag                                                                        (x)

5)      Anschaffungswert gemäß § 8 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)                      (x)

 

Der Antrag ist nicht fristgerecht zum 30.06.2022 eingegangen, aber als dringlich bezeichnet worden. Am alten Schlagzeug waren diverse Beschädigungen vorhanden, so dass die Durchführung der anstehenden Konzerte nur bedingt möglich gewesen wäre. Aus Sicht der Verwaltung kann die Dringlichkeit somit bejaht werden.

 

 

 

 

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Schlagzeugs ist gemäß § 8 Abs. 3 der Kulturförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 650,00 € liegt, ist gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Verwaltungsseitig wird der Antrag des Orchester Mediante e.V. unterstützt und eine Drittelförderung in Höhe von max. 1.000,00 € empfohlen.

    


Anlagen: